Europäische Union

EuGH: Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz ist rechtens

Protest in Berlin 2021 gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen Foto: imago images/Bernd Friedel

Seit Jahren befassen sich europäische Gerichte mit der Frage, ob das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz eingeschränkt oder ganz verboten werden darf. Meist waren es muslimische Klägerinnen, die sich gegen ein Kopftuchverbot zu Wehr setzten. Doch die Verbote betreffen im Grundsatz auch die Kippa, den Turban oder den Habit von Ordensfrauen.

Am Dienstag fällte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Gericht der Europäischen Union, ein Grundsatzurteil zu der Frage, inwiefern staatliche Verwaltungen das Tragen religiöser Symbole auch dann einschränken dürfen, wenn die betroffenen Mitarbeiter gar keinen Publikumskontakt haben und somit von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen werden.

Belgische Muslima klagte gegen Kopftuchverbot

Eine belgische Muslima, die in der Gemeindeverwaltung von Ans tätig ist, hatte in Lüttich gegen das von der Gemeinde selbst erlassene Kopftuchverbot am Arbeitsplatz geklagt, weil sie sich in ihrem Recht auf freie Religionsausübung verletzt und gegenüber anderen Kolleginnen diskriminiert sah. Laut einem Beschluss der Verwaltung von Ans ist nämlich jedwede Form von Proselytismus am Arbeitsplatz untersagt. Das schließt das Tragen von Zeichen ein, die offensichtlich auf eine bestimmte ideologische oder religiöse Zugehörigkeit der betreffenden Person schließen lasse.

Das Lütticher Arbeitsgericht hatte dem Europäischen Gerichtshof die Sache zur Vorabentscheidung vorgelegt und gefragt, ob die von der Gemeinde Ans aufgestellte Regel eine verbotene Diskriminierung im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU aus dem Jahr 2000 sei.

Die Antwort der Luxemburger Richter: nein, sofern das Ziel einer strikten Neutralität, die eine öffentliche Verwaltung ihren Arbeitnehmern gegenüber durchsetzen will, ein rechtmäßiges Ziel in dem betreffenden EU-Staat ist und als sachlich gerechtfertigt angesehen werden kann. Ebenso gerechtfertigt, machte der Gerichtshof jedoch klar, wäre auch eine Entscheidung für eine Politik, die das Tragen von sichtbaren Zeichen vollständig oder teilweise gestatte. Auch ein Verbot nur bei Situationen, in denen es zu Publikumskontakt kommt, sei nach europäischem Recht grundsätzlich gestattet, so die Richter.

Die Mitgliedstaaten und auch darunter angesiedelte politische Einheiten verfügten über einen Wertungsspielraum bei der Ausgestaltung der Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst. Ein solches Ziel müsse aber »in kohärenter und systematischer Weise« verfolgt werden und die zu seiner Erreichung getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sein und sich auf das absolut Notwendige beschränken. Es sei zudem Sache der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob diese Anforderungen im Rahmen des nationalen Rechts erfüllt seien, betonten die Luxemburger Richter.

Volker Beck kritisiert Urteil

In Deutschland gab es Kritik an dem Urteil. Volker Beck, Geschäftsführer des Tikvah-Instituts und ehemaliger Bundestagsabgeordneter von Bündnis90/Die Grünen, sagte dieser Zeitung: »Das ist kein guter Tag für die Freiheit. Der Europäische Gerichtshof stellt die Neutralität des Staates über die Religionsfreiheit anstatt sie in der religiösen und weltanschaulichen Pluralität seiner Bediensteten und ihres weltanschaulich neutralen Handelns zu erkennen.«

Der Gerichtshof bleibe damit im Trend der sich immer mehr säkularisierenden Gesellschaften. »Religion wird nicht mehr als soziales und den Menschen umfassend bestimmenden Phänomen verstanden. Neutralität wird als sterile, bürokratische Gleichheit und nicht als Gleichheit in der Verschiedenheit verstanden.« Dennoch glaubt Beck nicht, dass das Urteil auf Deutschland größere Auswirkungen haben wird. »Das Bundesverfassungsgericht hat den Staat als Heimstatt aller Bürger definiert, hierzu gehören gläubige Juden, Christen und Muslime ebenso wie Sikhs, Buddhisten oder Hindus.«

Es war nicht das erste Urteil des EuGH in dieser Richtung. Im Dezember 2020 entschieden die obersten Richter, dass es den EU-Mitgliedstaaten gestattet sei, das betäubungslose Schlachten von Tieren, wie es unter anderem die jüdischen Speisegesetze verlangen, ganz zu verbieten, ohne unzulässigerweise in die freie Religionsausübung einzugreifen.

AZ: C-148/22

Standpunkt

Die Militäroperation gegen das Mullah-Regime ist eine historische Chance

Ein Gastbeitrag von Roderich Kiesewetter, Bundestagsabgeordneter (CDU) und Mitglied des Auswärtigen Ausschusses

von Roderich Kiesewetter  06.04.2026 Aktualisiert

Extremismus

Die Linke und der Judenhass

Der »taz«-Journalist Nicholas Potter hat ein Buch über die Zusammenhänge zwischen Antisemitismus und Autoritarismus bei Teilen der Linken geschrieben. Ein Auszug

von Nicholas Potter  05.04.2026

Krieg

Trump gibt iranischer Führung Zeit bis Dienstagabend

Der US-Präsident hat der iranischen Führung mit heftigen Angriffen gedroht, sollte sie nicht einlenken

 05.04.2026

Botschafter Ron Prosor: Das Regime in Teheran steht mit dem Rücken zur Wand

Debatte

»Das wäre enorm wichtig, gerade für die vielen Kinder mit muslimischem Migrationshintergrund«

Israels Botschafter Ron Prosor spricht sich für Pflichtbesuche in KZ-Gedenkstätten aus

 05.04.2026

Krieg

Israel meldet Tötung eines weiteren Öl-Kommandeurs im Iran

Nach einem Angriff in Teheran spricht Israels Militär von einem »schweren Schlag gegen die wirtschaftlichen Grundlagen des iranischen Sicherheitsapparats«. Das steckt hinter dem Angriff

 05.04.2026

Krieg

Trump: Wir haben unseren Soldaten gerettet und in Sicherheit gebracht

Rettung wie in einem Hollywood-Film: US-Spezialeinheiten konnten den vermissten Offizier des abgeschossenen Kampfjets geborgen. Der US-Präsident schildert die riskante Mission mit dramatischen Worten

von Lars Nicolaysen  05.04.2026

Krieg

Bericht: USA greifen Suchort von vermisstem US-Soldaten an

Die Suche nach dem vermissten Besatzungsmitglied eines US-Kampfjets läuft auf Hochtouren. Jetzt werden aus dem Iran Luftangriffe in einer Gegend gemeldet, in dem sich der US-Soldat befinden soll

 05.04.2026

München

Der Grüne, das Rathaus und die jüdische Gemeinschaft

Dominik Krause wird der nächste Oberbürgermeister der bayerischen Landeshauptstadt. Der 35-Jährige ist Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und geht entschlossen gegen Antisemitismus vor. Ein Porträt

von Chris Schinke  04.04.2026

Krieg

»Kritische« Rettungsmission im Iran - Trump in Erklärungsnot

Die Suche nach dem vermissten Besatzungsmitglied eines Kampfjets wird für die USA zum Wettlauf gegen die Zeit - im Iran werden Kopfgelder ausgesetzt. Die Lage bringt die US-Regierung in Bedrängnis

von Cindy Riechau  04.04.2026