Europäische Union

EuGH: Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz ist rechtens

Protest in Berlin 2021 gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen Foto: imago images/Bernd Friedel

Seit Jahren befassen sich europäische Gerichte mit der Frage, ob das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz eingeschränkt oder ganz verboten werden darf. Meist waren es muslimische Klägerinnen, die sich gegen ein Kopftuchverbot zu Wehr setzten. Doch die Verbote betreffen im Grundsatz auch die Kippa, den Turban oder den Habit von Ordensfrauen.

Am Dienstag fällte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Gericht der Europäischen Union, ein Grundsatzurteil zu der Frage, inwiefern staatliche Verwaltungen das Tragen religiöser Symbole auch dann einschränken dürfen, wenn die betroffenen Mitarbeiter gar keinen Publikumskontakt haben und somit von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen werden.

Belgische Muslima klagte gegen Kopftuchverbot

Eine belgische Muslima, die in der Gemeindeverwaltung von Ans tätig ist, hatte in Lüttich gegen das von der Gemeinde selbst erlassene Kopftuchverbot am Arbeitsplatz geklagt, weil sie sich in ihrem Recht auf freie Religionsausübung verletzt und gegenüber anderen Kolleginnen diskriminiert sah. Laut einem Beschluss der Verwaltung von Ans ist nämlich jedwede Form von Proselytismus am Arbeitsplatz untersagt. Das schließt das Tragen von Zeichen ein, die offensichtlich auf eine bestimmte ideologische oder religiöse Zugehörigkeit der betreffenden Person schließen lasse.

Das Lütticher Arbeitsgericht hatte dem Europäischen Gerichtshof die Sache zur Vorabentscheidung vorgelegt und gefragt, ob die von der Gemeinde Ans aufgestellte Regel eine verbotene Diskriminierung im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU aus dem Jahr 2000 sei.

Die Antwort der Luxemburger Richter: nein, sofern das Ziel einer strikten Neutralität, die eine öffentliche Verwaltung ihren Arbeitnehmern gegenüber durchsetzen will, ein rechtmäßiges Ziel in dem betreffenden EU-Staat ist und als sachlich gerechtfertigt angesehen werden kann. Ebenso gerechtfertigt, machte der Gerichtshof jedoch klar, wäre auch eine Entscheidung für eine Politik, die das Tragen von sichtbaren Zeichen vollständig oder teilweise gestatte. Auch ein Verbot nur bei Situationen, in denen es zu Publikumskontakt kommt, sei nach europäischem Recht grundsätzlich gestattet, so die Richter.

Die Mitgliedstaaten und auch darunter angesiedelte politische Einheiten verfügten über einen Wertungsspielraum bei der Ausgestaltung der Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst. Ein solches Ziel müsse aber »in kohärenter und systematischer Weise« verfolgt werden und die zu seiner Erreichung getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sein und sich auf das absolut Notwendige beschränken. Es sei zudem Sache der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob diese Anforderungen im Rahmen des nationalen Rechts erfüllt seien, betonten die Luxemburger Richter.

Volker Beck kritisiert Urteil

In Deutschland gab es Kritik an dem Urteil. Volker Beck, Geschäftsführer des Tikvah-Instituts und ehemaliger Bundestagsabgeordneter von Bündnis90/Die Grünen, sagte dieser Zeitung: »Das ist kein guter Tag für die Freiheit. Der Europäische Gerichtshof stellt die Neutralität des Staates über die Religionsfreiheit anstatt sie in der religiösen und weltanschaulichen Pluralität seiner Bediensteten und ihres weltanschaulich neutralen Handelns zu erkennen.«

Der Gerichtshof bleibe damit im Trend der sich immer mehr säkularisierenden Gesellschaften. »Religion wird nicht mehr als soziales und den Menschen umfassend bestimmenden Phänomen verstanden. Neutralität wird als sterile, bürokratische Gleichheit und nicht als Gleichheit in der Verschiedenheit verstanden.« Dennoch glaubt Beck nicht, dass das Urteil auf Deutschland größere Auswirkungen haben wird. »Das Bundesverfassungsgericht hat den Staat als Heimstatt aller Bürger definiert, hierzu gehören gläubige Juden, Christen und Muslime ebenso wie Sikhs, Buddhisten oder Hindus.«

Es war nicht das erste Urteil des EuGH in dieser Richtung. Im Dezember 2020 entschieden die obersten Richter, dass es den EU-Mitgliedstaaten gestattet sei, das betäubungslose Schlachten von Tieren, wie es unter anderem die jüdischen Speisegesetze verlangen, ganz zu verbieten, ohne unzulässigerweise in die freie Religionsausübung einzugreifen.

AZ: C-148/22

Berlin

Streit um Antisemitismus: SPD und Grüne unterbrechen Sondierungsgespräche

Die Linke will eine rot-grün-rote Koalition in der Hauptstadt schmieden. Doch Grüne und SPD setzen erstmal ein Stoppschild. Auslöser ist der Umgang der Linken mit dem Thema Antisemitismus

 13.10.2026

Kontinuität

Bundesratsinitiative für EU-Forschungskooperation mit Israel

Drei Bundesländer wollen die weitere Beteiligung Israels am EU-Forschungsrahmenprogramm sicherstellen. Dazu wird jetzt eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht

 13.10.2026

Kommentar

Der geplatzte Testballon von Halle

Die AfD wird weiterhin versuchen, sich als ganz normale Partei zu inszenieren, wenn es um jüdisches Leben geht. Ein Angriffsziel bleibt es trotzdem. Deswegen müssen wir achtsamer werden, wenn die Angriffe subtiler werden

von Igor Matviyets  13.10.2026

Sachsen-Anhalt

CDU-Fraktion will bei Ministerpräsidenten-Wahl den Saal verlassen

Kamen Stimmen für die Wahl des AfD-Landtagspräsidenten aus den Reihen der CDU? Für die nächste wichtige Wahl im Dezember will die Fraktion vorbauen und nimmt einen ungewöhnlichen Weg

 13.10.2026

120. Geburtstag

Philosoph Bormuth: Die Gedanken von Hannah Arendt geben Orientierung

Das Werk der Philosophin Hannah Arendt bietet nach Ansicht des Oldenburger Wissenschaftlers Matthias Bormuth Orientierung in polarisierten Zeiten. Ihr Plädoyer für eigenes Denken und streitbaren Austausch sei heute hochaktuell

 13.10.2026

New York

Die US-Linke ist besessen von Palästina – nun frisst die Revolution ihre eigenen Kinder

Zohran Mamdanis Aufstieg hat in der Demokratischen Partei einen Linksruck ausgelöst. Längst ist der Bürgermeister der US-Metropole mit seiner zweifelhaften Anti-Israel-Rhetorik zur Ikone der Palästina-Bewegung in Amerika geworden. Nun wird er Teilen des eigenen Lagers zu weich

von Jan Klauth  13.10.2026

Glosse

Wir stehen zum Existenzrecht Pakistans!

Absurder als im rot-rot-grünen Berlin wird’s nicht mehr

von Philip Fabian  13.10.2026

Replik

Einspruch, euer Ehren!

Der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ging in diesem Jahr an Philippe Sands. Ausgerechnet ein Mann, dessen Autorität auf juristischer Präzision und universellen Maßstäben gründet, nimmt es mit dem Völkerrecht erstaunlich ungenau

von Leeor Engländer  13.10.2026

9. November

Bautzen erinnert an Novemberpogrome 1938

Der Bautzener Kornmarkt war Schauplatz der Novemberpogrome von 1938. Eine temporäre Installation soll am authentischen Ort an NS-Opfer erinnern

 13.10.2026