Europäische Union

EuGH: Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz ist rechtens

Protest in Berlin 2021 gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen Foto: imago images/Bernd Friedel

Seit Jahren befassen sich europäische Gerichte mit der Frage, ob das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz eingeschränkt oder ganz verboten werden darf. Meist waren es muslimische Klägerinnen, die sich gegen ein Kopftuchverbot zu Wehr setzten. Doch die Verbote betreffen im Grundsatz auch die Kippa, den Turban oder den Habit von Ordensfrauen.

Am Dienstag fällte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Gericht der Europäischen Union, ein Grundsatzurteil zu der Frage, inwiefern staatliche Verwaltungen das Tragen religiöser Symbole auch dann einschränken dürfen, wenn die betroffenen Mitarbeiter gar keinen Publikumskontakt haben und somit von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen werden.

Belgische Muslima klagte gegen Kopftuchverbot

Eine belgische Muslima, die in der Gemeindeverwaltung von Ans tätig ist, hatte in Lüttich gegen das von der Gemeinde selbst erlassene Kopftuchverbot am Arbeitsplatz geklagt, weil sie sich in ihrem Recht auf freie Religionsausübung verletzt und gegenüber anderen Kolleginnen diskriminiert sah. Laut einem Beschluss der Verwaltung von Ans ist nämlich jedwede Form von Proselytismus am Arbeitsplatz untersagt. Das schließt das Tragen von Zeichen ein, die offensichtlich auf eine bestimmte ideologische oder religiöse Zugehörigkeit der betreffenden Person schließen lasse.

Das Lütticher Arbeitsgericht hatte dem Europäischen Gerichtshof die Sache zur Vorabentscheidung vorgelegt und gefragt, ob die von der Gemeinde Ans aufgestellte Regel eine verbotene Diskriminierung im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU aus dem Jahr 2000 sei.

Die Antwort der Luxemburger Richter: nein, sofern das Ziel einer strikten Neutralität, die eine öffentliche Verwaltung ihren Arbeitnehmern gegenüber durchsetzen will, ein rechtmäßiges Ziel in dem betreffenden EU-Staat ist und als sachlich gerechtfertigt angesehen werden kann. Ebenso gerechtfertigt, machte der Gerichtshof jedoch klar, wäre auch eine Entscheidung für eine Politik, die das Tragen von sichtbaren Zeichen vollständig oder teilweise gestatte. Auch ein Verbot nur bei Situationen, in denen es zu Publikumskontakt kommt, sei nach europäischem Recht grundsätzlich gestattet, so die Richter.

Die Mitgliedstaaten und auch darunter angesiedelte politische Einheiten verfügten über einen Wertungsspielraum bei der Ausgestaltung der Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst. Ein solches Ziel müsse aber »in kohärenter und systematischer Weise« verfolgt werden und die zu seiner Erreichung getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sein und sich auf das absolut Notwendige beschränken. Es sei zudem Sache der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob diese Anforderungen im Rahmen des nationalen Rechts erfüllt seien, betonten die Luxemburger Richter.

Volker Beck kritisiert Urteil

In Deutschland gab es Kritik an dem Urteil. Volker Beck, Geschäftsführer des Tikvah-Instituts und ehemaliger Bundestagsabgeordneter von Bündnis90/Die Grünen, sagte dieser Zeitung: »Das ist kein guter Tag für die Freiheit. Der Europäische Gerichtshof stellt die Neutralität des Staates über die Religionsfreiheit anstatt sie in der religiösen und weltanschaulichen Pluralität seiner Bediensteten und ihres weltanschaulich neutralen Handelns zu erkennen.«

Der Gerichtshof bleibe damit im Trend der sich immer mehr säkularisierenden Gesellschaften. »Religion wird nicht mehr als soziales und den Menschen umfassend bestimmenden Phänomen verstanden. Neutralität wird als sterile, bürokratische Gleichheit und nicht als Gleichheit in der Verschiedenheit verstanden.« Dennoch glaubt Beck nicht, dass das Urteil auf Deutschland größere Auswirkungen haben wird. »Das Bundesverfassungsgericht hat den Staat als Heimstatt aller Bürger definiert, hierzu gehören gläubige Juden, Christen und Muslime ebenso wie Sikhs, Buddhisten oder Hindus.«

Es war nicht das erste Urteil des EuGH in dieser Richtung. Im Dezember 2020 entschieden die obersten Richter, dass es den EU-Mitgliedstaaten gestattet sei, das betäubungslose Schlachten von Tieren, wie es unter anderem die jüdischen Speisegesetze verlangen, ganz zu verbieten, ohne unzulässigerweise in die freie Religionsausübung einzugreifen.

AZ: C-148/22

Bayern

Innenminister Herrmann geht von Brandanschlägen auf Rüstungsunternehmen aus

Nach einer Brandattacke auf eine Münchner Baustelle geht Bayerns Innenminister Herrmann von einem Anschlag mit politischem Hintergrund aus - und sieht ein größer werdendes Risiko

 03.09.2026

Abgeordnetenhauswahl

Offene Ohren

Was passiert, wenn 100 Berliner Israelis 45 Minuten haben, um einem Landespolitiker Fragen zu stellen? Etwas anderes, als Sie denken

von Sophie Albers Ben Chamo  03.09.2026

Transportbetonwerk der Firma Heidelberg Materials in München (Symbolbild)

Hessen

Brandanschlag aus Israel-Hass?

Bei einer Betonfirma entstand durch das Feuer ein Sachschaden in Höhe von etwa 800.000 Euro. Nun tauchte ein Bekennerschreiben auf, das die Tat mit der Politik Israels begründet

 03.09.2026

Medien

Der schöngefärbte Sozialist

So framt »Die Zeit« den fanatischen Israelhasser Zohran Mamdani zur politischen Lichtgestalt

von Regula Stämpfli  03.09.2026

Debatte

Öffentlich-Rechtliche Medien: Macht euren Job, aber macht ihn besser!

Ein Appell von Esther Schapira

von Esther Schapira  03.09.2026

Medien

Stephan-Andreas Casdorff ist wieder für den »Tagesspiegel« tätig

Die KI-generierten Meinungstexte von Stephan-Andreas Casdorff im »Tagesspiegel« hatten in der Branche für viel Aufruhr gesorgt. Seit Juni hatte der Ex-Chefredakteur seine Tätigkeit ruhen lassen. Nun kehrt er zurück

von Jana Ballweber  03.09.2026

Henning Lobin, Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

Interview

Experte: AfD nutzt Sprachpolitik als »trojanisches Pferd«

Soziales Verhalten wird in der öffentlichen Kommunikation zunehmend durch psychologische Kategorien beschrieben, beobachtet der Sprachforscher Henning Lobin. Er hat sich mit der Sprachpolitik der AfD befasst

von Christine Süß-Demuth  03.09.2026

Frankfurt am Main/Magdeburg

Kann die AfD Staatsverträge zu Medienthemen kündigen?

Die AfD will bei einem Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt aus Staatsverträgen aussteigen, die Medienthemen regeln. Dabei müsste die neue Landesregierung jedoch zahlreiche Anforderungen beachten

 03.09.2026

Meinung

Ärmer durch die Wohngeldreform

Bereits heute ist mehr als die Hälfte der jüdischen Zuwanderer im Rentenalter auf Grundsicherung angewiesen. Die Reform drängt ausgerechnet jene dorthin zurück, die es mit eigener Lebensleistung geschafft haben, ihr zu entkommen

von Günter Jek  03.09.2026