Europäische Union

EuGH: Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz ist rechtens

Protest in Berlin 2021 gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen Foto: imago images/Bernd Friedel

Seit Jahren befassen sich europäische Gerichte mit der Frage, ob das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz eingeschränkt oder ganz verboten werden darf. Meist waren es muslimische Klägerinnen, die sich gegen ein Kopftuchverbot zu Wehr setzten. Doch die Verbote betreffen im Grundsatz auch die Kippa, den Turban oder den Habit von Ordensfrauen.

Am Dienstag fällte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Gericht der Europäischen Union, ein Grundsatzurteil zu der Frage, inwiefern staatliche Verwaltungen das Tragen religiöser Symbole auch dann einschränken dürfen, wenn die betroffenen Mitarbeiter gar keinen Publikumskontakt haben und somit von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen werden.

Belgische Muslima klagte gegen Kopftuchverbot

Eine belgische Muslima, die in der Gemeindeverwaltung von Ans tätig ist, hatte in Lüttich gegen das von der Gemeinde selbst erlassene Kopftuchverbot am Arbeitsplatz geklagt, weil sie sich in ihrem Recht auf freie Religionsausübung verletzt und gegenüber anderen Kolleginnen diskriminiert sah. Laut einem Beschluss der Verwaltung von Ans ist nämlich jedwede Form von Proselytismus am Arbeitsplatz untersagt. Das schließt das Tragen von Zeichen ein, die offensichtlich auf eine bestimmte ideologische oder religiöse Zugehörigkeit der betreffenden Person schließen lasse.

Das Lütticher Arbeitsgericht hatte dem Europäischen Gerichtshof die Sache zur Vorabentscheidung vorgelegt und gefragt, ob die von der Gemeinde Ans aufgestellte Regel eine verbotene Diskriminierung im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU aus dem Jahr 2000 sei.

Die Antwort der Luxemburger Richter: nein, sofern das Ziel einer strikten Neutralität, die eine öffentliche Verwaltung ihren Arbeitnehmern gegenüber durchsetzen will, ein rechtmäßiges Ziel in dem betreffenden EU-Staat ist und als sachlich gerechtfertigt angesehen werden kann. Ebenso gerechtfertigt, machte der Gerichtshof jedoch klar, wäre auch eine Entscheidung für eine Politik, die das Tragen von sichtbaren Zeichen vollständig oder teilweise gestatte. Auch ein Verbot nur bei Situationen, in denen es zu Publikumskontakt kommt, sei nach europäischem Recht grundsätzlich gestattet, so die Richter.

Die Mitgliedstaaten und auch darunter angesiedelte politische Einheiten verfügten über einen Wertungsspielraum bei der Ausgestaltung der Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst. Ein solches Ziel müsse aber »in kohärenter und systematischer Weise« verfolgt werden und die zu seiner Erreichung getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sein und sich auf das absolut Notwendige beschränken. Es sei zudem Sache der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob diese Anforderungen im Rahmen des nationalen Rechts erfüllt seien, betonten die Luxemburger Richter.

Volker Beck kritisiert Urteil

In Deutschland gab es Kritik an dem Urteil. Volker Beck, Geschäftsführer des Tikvah-Instituts und ehemaliger Bundestagsabgeordneter von Bündnis90/Die Grünen, sagte dieser Zeitung: »Das ist kein guter Tag für die Freiheit. Der Europäische Gerichtshof stellt die Neutralität des Staates über die Religionsfreiheit anstatt sie in der religiösen und weltanschaulichen Pluralität seiner Bediensteten und ihres weltanschaulich neutralen Handelns zu erkennen.«

Der Gerichtshof bleibe damit im Trend der sich immer mehr säkularisierenden Gesellschaften. »Religion wird nicht mehr als soziales und den Menschen umfassend bestimmenden Phänomen verstanden. Neutralität wird als sterile, bürokratische Gleichheit und nicht als Gleichheit in der Verschiedenheit verstanden.« Dennoch glaubt Beck nicht, dass das Urteil auf Deutschland größere Auswirkungen haben wird. »Das Bundesverfassungsgericht hat den Staat als Heimstatt aller Bürger definiert, hierzu gehören gläubige Juden, Christen und Muslime ebenso wie Sikhs, Buddhisten oder Hindus.«

Es war nicht das erste Urteil des EuGH in dieser Richtung. Im Dezember 2020 entschieden die obersten Richter, dass es den EU-Mitgliedstaaten gestattet sei, das betäubungslose Schlachten von Tieren, wie es unter anderem die jüdischen Speisegesetze verlangen, ganz zu verbieten, ohne unzulässigerweise in die freie Religionsausübung einzugreifen.

AZ: C-148/22

Brüssel

900 Millionen Euro Herzenswärme

Knapp eine Milliarde Euro soll für den Wiederaufbau in den Gazastreifen gehen. Dass die Mittel am Ende tatsächlich nur in die zivile Infrastruktur fließen, ist zweifelhaft

von Michael Thaidigsmann  13.07.2026

Studie

Judenhass ist »alltagsprägend« - auch in Baden-Württemberg

Antisemitische Vorfälle in Baden-Württemberg wurden 2025 erstmals systematisch ausgewertet. 335 wurden registriert. Es gab sie im Alltag von Jüdinnen und Juden wie in Sozialen Medien - und sogar im Bildungssektor

von Norbert Demuth  13.07.2026

Berlin

Studentenparlament der Humboldt-Universität fordert akademischen Boykott Israels

In einem Antrag wird die Uni aufgefordert, bestehende Kooperationen mit israelischen Universitäten und Forschungseinrichtungen zu beenden

 13.07.2026

Interview

»Würde mit Davidstern-Kette nicht in bestimmte Stadtviertel«

Die Bundesfamilienministerin (CDU) über Einsparungen in ihrem Ressort, das Programm »Demokratie leben« und ihre persönliche Betroffenheit vom wachsenden Antisemitismus in Deutschland

von Alexander Riedel, Birgit Wilke  13.07.2026

Essay

Wann endet ein Flüchtlingsstatus?

Der Flüchtlingsstatus ist kein Dauerzustand. Wer über Asyl spricht, muss auch über die Bedingungen sprechen, unter denen Schutz wieder entfallen sollte

von Steven Guttmann  13.07.2026

Berlin

Sicherheitspolitiker warnen vor iranischen Anschlägen in Deutschland

Eine iranische Tageszeitung ruft einer Online-Grafik zu Vergeltung gegen westliche Politiker auf. Unter den gezeigten Köpfen ist auch Kanzler Merz. Mehrere Politiker reagieren besorgt

 13.07.2026

Brüssel

Konferenz in Brüssel bringt fast 900 Millionen Euro für Gaza

Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist katastrophal. Kann eine Gebergruppe helfen?

 13.07.2026

London

Großbritannien plant härteres Vorgehen gegen Revolutionsgarden

Mit einem neuen Sicherheitsgesetz will London härter gegen von feindlichen Staaten gelenkte Gruppen vorgehen. Auch lebenslange Haftstrafen sind möglich

 13.07.2026

Bericht

Zahl antisemitischer Straftaten in NRW steigt deutlich an

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der antisemitischen Straftaten 2025 auf einen Höchststand gestiegen. So verzeichnete die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität 786 Straftaten, die offenbar aus Hass gegen Juden verübt wurden

 13.07.2026