Europäische Union

EuGH: Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz ist rechtens

Protest in Berlin 2021 gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen Foto: imago images/Bernd Friedel

Seit Jahren befassen sich europäische Gerichte mit der Frage, ob das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz eingeschränkt oder ganz verboten werden darf. Meist waren es muslimische Klägerinnen, die sich gegen ein Kopftuchverbot zu Wehr setzten. Doch die Verbote betreffen im Grundsatz auch die Kippa, den Turban oder den Habit von Ordensfrauen.

Am Dienstag fällte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Gericht der Europäischen Union, ein Grundsatzurteil zu der Frage, inwiefern staatliche Verwaltungen das Tragen religiöser Symbole auch dann einschränken dürfen, wenn die betroffenen Mitarbeiter gar keinen Publikumskontakt haben und somit von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen werden.

Belgische Muslima klagte gegen Kopftuchverbot

Eine belgische Muslima, die in der Gemeindeverwaltung von Ans tätig ist, hatte in Lüttich gegen das von der Gemeinde selbst erlassene Kopftuchverbot am Arbeitsplatz geklagt, weil sie sich in ihrem Recht auf freie Religionsausübung verletzt und gegenüber anderen Kolleginnen diskriminiert sah. Laut einem Beschluss der Verwaltung von Ans ist nämlich jedwede Form von Proselytismus am Arbeitsplatz untersagt. Das schließt das Tragen von Zeichen ein, die offensichtlich auf eine bestimmte ideologische oder religiöse Zugehörigkeit der betreffenden Person schließen lasse.

Das Lütticher Arbeitsgericht hatte dem Europäischen Gerichtshof die Sache zur Vorabentscheidung vorgelegt und gefragt, ob die von der Gemeinde Ans aufgestellte Regel eine verbotene Diskriminierung im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU aus dem Jahr 2000 sei.

Die Antwort der Luxemburger Richter: nein, sofern das Ziel einer strikten Neutralität, die eine öffentliche Verwaltung ihren Arbeitnehmern gegenüber durchsetzen will, ein rechtmäßiges Ziel in dem betreffenden EU-Staat ist und als sachlich gerechtfertigt angesehen werden kann. Ebenso gerechtfertigt, machte der Gerichtshof jedoch klar, wäre auch eine Entscheidung für eine Politik, die das Tragen von sichtbaren Zeichen vollständig oder teilweise gestatte. Auch ein Verbot nur bei Situationen, in denen es zu Publikumskontakt kommt, sei nach europäischem Recht grundsätzlich gestattet, so die Richter.

Die Mitgliedstaaten und auch darunter angesiedelte politische Einheiten verfügten über einen Wertungsspielraum bei der Ausgestaltung der Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst. Ein solches Ziel müsse aber »in kohärenter und systematischer Weise« verfolgt werden und die zu seiner Erreichung getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sein und sich auf das absolut Notwendige beschränken. Es sei zudem Sache der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob diese Anforderungen im Rahmen des nationalen Rechts erfüllt seien, betonten die Luxemburger Richter.

Volker Beck kritisiert Urteil

In Deutschland gab es Kritik an dem Urteil. Volker Beck, Geschäftsführer des Tikvah-Instituts und ehemaliger Bundestagsabgeordneter von Bündnis90/Die Grünen, sagte dieser Zeitung: »Das ist kein guter Tag für die Freiheit. Der Europäische Gerichtshof stellt die Neutralität des Staates über die Religionsfreiheit anstatt sie in der religiösen und weltanschaulichen Pluralität seiner Bediensteten und ihres weltanschaulich neutralen Handelns zu erkennen.«

Der Gerichtshof bleibe damit im Trend der sich immer mehr säkularisierenden Gesellschaften. »Religion wird nicht mehr als soziales und den Menschen umfassend bestimmenden Phänomen verstanden. Neutralität wird als sterile, bürokratische Gleichheit und nicht als Gleichheit in der Verschiedenheit verstanden.« Dennoch glaubt Beck nicht, dass das Urteil auf Deutschland größere Auswirkungen haben wird. »Das Bundesverfassungsgericht hat den Staat als Heimstatt aller Bürger definiert, hierzu gehören gläubige Juden, Christen und Muslime ebenso wie Sikhs, Buddhisten oder Hindus.«

Es war nicht das erste Urteil des EuGH in dieser Richtung. Im Dezember 2020 entschieden die obersten Richter, dass es den EU-Mitgliedstaaten gestattet sei, das betäubungslose Schlachten von Tieren, wie es unter anderem die jüdischen Speisegesetze verlangen, ganz zu verbieten, ohne unzulässigerweise in die freie Religionsausübung einzugreifen.

AZ: C-148/22

Berlin

Hubig besorgt über Zulauf zu militanten Rechtsextremisten

In mehreren Bundesländern laufen Durchsuchungen gegen Rechtsextremisten. Was die Bundesjustizministerin dazu sagt

 06.05.2026

New York

USA unterstützen UN-Resolution zu möglichen Iran-Sanktionen

Dem Regime in Teheran werden in einem von den USA unterstützten Entwurf »wirksame Maßnahmen entsprechend der Schwere der Lage, einschließlich Sanktionen« angedroht

 06.05.2026

Washington D.C.

Trump stoppt Marineeinsatz in der Straße von Hormus

Der Präsident begründet dies mit angeblichen Fortschritten in Gesprächen mit Teheran über ein Abkommen. Außenminister Rubio hatte zuvor dagegen erklärt, das »Project Freedom« stelle nun den Schwerpunkt dar

 06.05.2026

Berlin/Tel Aviv

Israel: Liefern Deutschland Kerosin

Trotz hoher Kerosinpreise hieß es zuletzt, dass die Vorräte in Deutschland reichen. Experten warnen derweil vor Engpässen. Nun helfen die Israelis eigenen Angaben zufolge aus

 06.05.2026

Berlin/Düsseldorf

Durchsuchungen bei mutmaßlichen Neonazis

Die Polizei durchsucht Objekte in zwölf Bundesländern. Warum die neuen Rechtsextremen jetzt ins Visier geraten

 06.05.2026 Aktualisiert

Interview

Josef Schuster: »Juden und Muslime sind keine Erzfeinde«

Bald startet der Katholikentag in Würzburg. Mit dabei: der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster. Welche Tipps er für Gäste hat - und wie er auf Juden, Christen und Muslime in aufgeheizten Zeiten blickt

von Leticia Witte  06.05.2026

Nahost

Rubio: »Die Operation Gewaltiger Zorn ist abgeschlossen«

»Jetzt widmen wir uns dem Projekt Freiheit«, betont der amerikanische Außenminister

 05.05.2026

Krise

Merz schließt Minderheitsregierung und Neuwahl aus

Die schwarz-rote Regierung ist in den vergangenen Wochen im Streit versunken. Der Kanzler sieht trotzdem keine Alternative zur Zusammenarbeit mit der SPD

von Michael Fischer  05.05.2026

Bayern

14-Jähriger im Allgäu getötet - Details zu Verdächtigem werden bekannt

Ein vermisster Jugendlicher, eine Leiche und Polizeischüsse bei einer Fahndung - in Memmingen überschlagen sich die Ereignisse. Jetzt werden weitere Erkenntnisse bekannt

 05.05.2026