Sanktionen

EU setzt Revolutionsgarden auf Terrorliste

Mitglieder der Revolutionsgarden bei einem Aufmarsch in Teheran Anfang Januar Foto: picture alliance / Anadolu

Nach der Tötung Tausender regierungskritischer Demonstranten im Iran haben sich die EU-Staaten darauf verständigt, die Revolutionsgarden des Landes als Terrororganisation einzustufen. Das teilte EU-Chefdiplomatin Kaja Kallas nach Beratungen der Außenminister in Brüssel mit.

Die Einstufung der Revolutionsgarden als Terrorgruppe gilt als ein bedeutendes Symbol, auch wenn sie wegen bereits bestehender Sanktionen voraussichtlich kaum praktische Bedeutung haben wird. Letztere verbieten schon seit mehr als zehn Jahren, dass der Organisation und Mitgliedern Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Zudem sehen sie vor, dass in der EU vorhandene Gelder und sonstige Vermögenswerte der Revolutionsgarden eingefroren werden müssen.

Diese Strafmaßnahmen waren vor allem erlassen worden, um den Bau einer Atombombe durch den Iran zu verhindern. Die Revolutionsgarden sind die Elitestreitkräfte des Iran und direkt dem obersten Führer der Islamischen Republik, Ajatollah Ali Chamenei, unterstellt. Bei der brutalen Niederschlagung von Protesten spielen sie eine Schlüsselrolle, weil sie auch für die Verhinderung von Putschversuchen zuständig sind.

Über die Listung der Revolutionsgarden als Terrororganisation wurde in der EU seit Jahren diskutiert - intensiv unter anderem nach dem iranischen Großangriff auf Israel im April 2024. Bis heute konnte allerdings der dafür erforderliche Konsens nicht hergestellt werden. Zuletzt hatte insbesondere noch Frankreich blockiert und begründete seine Ablehnung unter anderem damit, dass die Revolutionsgarden schon mit EU-Sanktionen belegt sind.

Sorge um französische Staatsbürger

Frankreichs Zurückhaltung wurde aber auch in Zusammenhang mit zwei noch in Teheran festsitzenden Franzosen gesehen. Das Lehrerpaar Cécile Kohler und Jacques Paris war 2022 im Iran festgenommen und im Oktober wegen Spionage zu 17 und 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden kamen inzwischen zwar aus der Haft frei, warten in der französischen Botschaft in Teheran aber auf das grüne Licht zur Ausreise. Dies soll möglicherweise im Rahmen eines Gefangenenaustausches mit einer in Paris wegen Terrorverherrlichung vor Gericht stehenden Iranerin geschehen.

Vor Frankreich hatten in den vergangenen Tagen bereits die ebenfalls lange skeptischen Länder Italien und Spanien ihre Zustimmung zur Listung der Revolutionsgarden signalisiert. dpa

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