München

Anfangsverdacht auf Volksverhetzung

Bezeichnete die Grünen als »die neuen Juden«: Ex-Stadtrat Bernd Schreyer Foto: Grünen-Fraktion München

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Anfangsverdacht auf Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines Tweet des Grünen-Politikers Bernd Schreyer

 23.06.2023 13:36 Uhr

Gegen den früheren Münchner Stadtrat und einstigen bayerischen Landesvorsitzenden von Bündnis90/Die Grünen, Bernd Schreyer, sind Ermittlungen wegen möglicher Volksverhetzung eingeleitet worden. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München der Jüdischen Allgemeinen. Der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, Andreas Franck, sei mit den Ermittlungen betraut. Die »Bild«-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.

Die Veröffentlichung der entsprechenden Aussagen auf Twitter hätten einen Anfangsverdacht begründet, so der Sprecher. Allerdings könne, wie bei jedem Ermittlungsverfahren, die Motivation der Tat und das Verhalten des Beschuldigten im Anschluss bei der Bewertung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft eine Rolle spielen, betonte er.

MANDATSVERZICHT Der 71-jährige Schreyer hatte Anfang letzter Woche sein Mandat im Münchner Stadtparlament niedergelegt. Zuvor hatte er in einem Tweet Kritik an seiner Partei und ihrer Energiepolitik in einen Zusammenhang mit dem Hass auf Juden vor hundert Jahren gestellt.

Wörtlich schrieb Schreyer: »Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie d. ›neuen Juden‹, die ›ausgemerzt‹ werden müssen um Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen.«

Der Tweet hatte umgehend scharfe Kritik ausgelöst. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, nannte Schreyers Aussagen »verletzend und verantwortungslos«. Der Kommunalpolitiker hatte seinen Kommentar zwar umgehend wieder gelöscht, eine Entschuldigung zunächst aber verweigert. Als die Kritik an ihm nicht nachließ, trat der Politiker dann am 12. Juni aus dem Stadtrat zurück und veröffentlichte eine Entschuldigung.

HÜRDEN Gravierender als die politischen könnten für ihn aber möglicherweise die juristischen Konsequenzen sein. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen des Verdachts einer Straftat nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs.

Dort heißt es in Absatz 3: »Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.«

Zwar sind die Hürden für eine Verurteilung hoch – vor allem, wenn es um Aussagen im Zuge politischer Debatten, zum Beispiel in Wahlkämpfen, geht. Dennoch kam es in jüngster Zeit auch vereinzelt zu Verurteilungen. So bejahte das Bayerische Oberste Landesgericht bei Fällen von Vergleichen zwischen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und dem Holocaust das Vorliegen einer Strafbarkeit. Da es sich bei der Volksverhetzung um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, wird sie von Amts wegen durch die Staatsanwälte verfolgt. ja

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