München

Anfangsverdacht auf Volksverhetzung

Bezeichnete die Grünen als »die neuen Juden«: Ex-Stadtrat Bernd Schreyer Foto: Grünen-Fraktion München

München

Anfangsverdacht auf Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines Tweet des Grünen-Politikers Bernd Schreyer

 23.06.2023 13:36 Uhr

Gegen den früheren Münchner Stadtrat und einstigen bayerischen Landesvorsitzenden von Bündnis90/Die Grünen, Bernd Schreyer, sind Ermittlungen wegen möglicher Volksverhetzung eingeleitet worden. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München der Jüdischen Allgemeinen. Der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, Andreas Franck, sei mit den Ermittlungen betraut. Die »Bild«-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.

Die Veröffentlichung der entsprechenden Aussagen auf Twitter hätten einen Anfangsverdacht begründet, so der Sprecher. Allerdings könne, wie bei jedem Ermittlungsverfahren, die Motivation der Tat und das Verhalten des Beschuldigten im Anschluss bei der Bewertung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft eine Rolle spielen, betonte er.

MANDATSVERZICHT Der 71-jährige Schreyer hatte Anfang letzter Woche sein Mandat im Münchner Stadtparlament niedergelegt. Zuvor hatte er in einem Tweet Kritik an seiner Partei und ihrer Energiepolitik in einen Zusammenhang mit dem Hass auf Juden vor hundert Jahren gestellt.

Wörtlich schrieb Schreyer: »Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie d. ›neuen Juden‹, die ›ausgemerzt‹ werden müssen um Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen.«

Der Tweet hatte umgehend scharfe Kritik ausgelöst. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, nannte Schreyers Aussagen »verletzend und verantwortungslos«. Der Kommunalpolitiker hatte seinen Kommentar zwar umgehend wieder gelöscht, eine Entschuldigung zunächst aber verweigert. Als die Kritik an ihm nicht nachließ, trat der Politiker dann am 12. Juni aus dem Stadtrat zurück und veröffentlichte eine Entschuldigung.

HÜRDEN Gravierender als die politischen könnten für ihn aber möglicherweise die juristischen Konsequenzen sein. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen des Verdachts einer Straftat nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs.

Dort heißt es in Absatz 3: »Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.«

Zwar sind die Hürden für eine Verurteilung hoch – vor allem, wenn es um Aussagen im Zuge politischer Debatten, zum Beispiel in Wahlkämpfen, geht. Dennoch kam es in jüngster Zeit auch vereinzelt zu Verurteilungen. So bejahte das Bayerische Oberste Landesgericht bei Fällen von Vergleichen zwischen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und dem Holocaust das Vorliegen einer Strafbarkeit. Da es sich bei der Volksverhetzung um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, wird sie von Amts wegen durch die Staatsanwälte verfolgt. ja

Hintergrund

Wenn Juden- und Israelfeindlichkeit Extremisten aller Couleur vereint

Der Verfassungsschutzbericht 2025 verdeutlicht einmal mehr: Antisemitismus und Antizionismus sind der Bindekitt zwischen ansonsten inkompatiblen extremistischen Strömungen

von Michael Thaidigsmann  01.07.2026

Meinung

Warum Hessens Vorstoß mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist

Die Landesregierung will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. Mit einer veränderten Begründung und anderen leichten Modifikationen wäre der umstrittene Entwurf grundgesetzkonform

von Fiete Kalscheuer  01.07.2026

Extremismus-Bericht

Auschwitz Komitee macht AfD für gestiegenen Rechtsextremismus verantwortlich

Die Zahl der Extremisten in Deutschland ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz weiter gestiegen. Dafür macht das Komitee vor allem die AfD verantwortlich

 01.07.2026

Kommentar

»Eigentlich habe ich noch nie mit einem Juden gesprochen«

Als Antisemitismusbeauftragter jüdisch zu sein ist kein Manko. Im Gegenteil: Es braucht an deutschen Universitäten mehr jüdische Beauftragte

von Guy Katz  30.06.2026

Interview

»Es fehlte am fußballerischen Können, nicht am Glück«

Sportreporter-Legende Marcel Reif über das WM-Aus der deutschen Nationalmannschaft, Jürgen Klopp und die Zukunft von Julian Nagelsmann als Bundestrainer

von Michael Thaidigsmann  30.06.2026

Meinung

Maccabiah ist gelebte Selbstbehauptung

Gerade jetzt ist es für jüdische Sportlerinnen und Sportler wichtig, in Israel Kraft zu tanken. Es geht nicht nur um Sport, sondern auch um Selbstbehauptung und ein tieferes Verständnis für das Land

von Alon Meyer  30.06.2026

Berufung

Hamburg hat wieder eine Beauftragte gegen Antisemitismus

Nach Monaten der Vakanz ist das Amt wieder besetzt: Anna von Villiez wird Hamburgs neue Beauftragte gegen Antisemitismus. Ein Rechtsstreit hatte die Auswahl verzögert

von Michael Althaus  30.06.2026

Kommentar

Für Islamisten existiert kein Kindeswohl

In glühender Hitze wurden Kinder von Islamisten gefesselt durch Berlin geführt. Dass so etwas mitten in der Hauptstadt geschehen kann, ist die Folge einer fehlgeleiteten Migrationspolitik

 30.06.2026

Aufruf

Jüdische Hochschullehrer fordern besseren Schutz gegen Antisemitismus

Hochschulen können ihre jüdischen Studierenden und Lehrenden nicht ausreichend gegen Antisemitismus schützen. Das NJH will das ändern und fordert unter anderem die Möglichkeit zur Exmatrikulation von Störern

 30.06.2026