Berlin

Erfolg für Broder: Innenministerium entfernt umstrittene Studie zur Muslimfeindlichkeit ganz

Wehrte sich erfolgreich gegen seine Einstufung als muslimfeindlich: Henryk Broder Foto: IMAGO/Eberhard Thonfeld

»Ich danke dem Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit sehr herzlich für seine wichtige Arbeit«, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Juni des vergangenen Jahres bei der Vorstellung eines Papiers mit dem Titel »Muslimfeindlichkeit – eine deutsche Bilanz« gesagt. »Wir werden uns intensiv mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen beschäftigen«, hatte Faeser noch hinzugefügt.

Diese Beschäftigung fiel dann allerdings anders aus als geplant. Vor einigen Tagen wurde die Studie des Expertenkreises nämlich von der Website des Ministeriums entfernt. Die verbliebenen 200 gedruckten Exemplare würden »entsorgt«, teilte Faesers Ministerium mit.

Der Grund: Der Journalist und Publizist Henryk M. Broder hatte erfolgreich gegen Passagen in dem Bericht geklagt und Ende Januar vor Gericht Recht bekommen. Broder war von den Autoren des 400-seitigen Berichts nämlich vorgeworfen worden, er habe Muslime »pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert« und Aufrufe zum rücksichtsvollen Umgang mit ihnen »offen verhöhnt«.

Spiegel-Artikel aus dem Jahr 2010 als Auslöser

Als Beleg wurde unter anderem Broders Kritik an deutschen Medien angeführt, die in der Debatte um die vor 20 Jahren von einer dänischen Zeitung veröffentlichten Mohammed-Karikaturen, welche in der islamischen Welt gewaltsame Proteste ausgelöst hatten, eher Mitleid mit den Muslimen als mit den von Gewalt bedrohten Zeichnern der Karikaturen gehabt hätten. Das wäre so, schrieb Broder 2010 im Nachrichtenmagazin »Der Spiegel«, »als würden Blinde über Kunst, Taube über Musik und Eunuchen über Sex diskutieren«.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Unabhängige Expertenkreis hatte 2020, damals noch unter der Ägide von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), den Auftrag erhalten, aktuelle Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und Empfehlungen für den Kampf dagegen auszusprechen.

Bei Veröffentlichung drei Jahre später legte das Ministerium Wert darauf, dass es sich bei dem Papier nicht um einen offiziellen Bericht der Bundesregierung handele. Die Mitglieder des Gremiums seien vielmehr ausgewiesene »Experten aus Wissenschaft und Praxis, die sich mit Ausdrucksformen, Wirkungsweisen und der Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit befassen.«

Der UEM nahm in seinem Papier mehrere Kontroversen genauer unter die Lupe, in dem im Namen der freien Meinungsäußerung auch Stimmung gegen Muslime gemacht worden sei. Gezielt wurde auch Henryk M. Broder kritisiert, weil er angeblich »Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnt und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert« habe.

Diese Aussagen, befand das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Antrag des Journalisten und seines Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel, habe Broder in seinen Grundrechten verletzt, da sie »geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken«.

Staatliche »Pflicht zur Sachlichkeit«

Die Studie habe eine »mittelbare oder faktische Wirkung« entfalten können, die verfassungsrechtlich nicht ausreichend gerechtfertigt gewesen sei. In seiner einstweiligen Anordnung entschied das OVG, das die angegriffenen Passagen aus dem Bericht gelöscht werden müssten. Mit seinem Ansinnen war Broder in erster Instanz noch gescheitert.

Er hatte die Argumentation des Ministeriums, es handele gar nicht um ein amtliches Papier, mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Studie im Auftrag des Innenministeriums verfasst und von diesem auch veröffentlicht worden sei. Das Haus habe nicht ausreichend kenntlich gemacht, dass man sich von gewissen Aussagen distanziere, folgerten die Richter. Nancy Faeser habe den Bericht sogar gelobt und sich so das Anliegen der Experten zu eigen gemacht.

Das OVG machte aber deutlich, dass Ministerien durchaus Expertenkreise einberufen sowie Studien in Auftrag geben und veröffentlichen dürfen. Darüber hinaus sei es »grundsätzlich auch unbenommen, die erstellten Studien zu veröffentlichen, soweit darin nicht unwahre herabsetzende Tatsachenbehauptungen und auch nicht Werturteile verbreitet werden, die nicht mehr von der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt sind; das entspricht einer transparenten Information über öffentlich in Auftrag gegebene Studien. Allerdings ändert das nichts an der angesprochenen Pflicht der Antragsgegnerin (dem BMI; Red.) zur Sachlichkeit.«

Bei der Präsentation des UEM-Berichts habe das Innenministerium zwar darauf hingewiesen, dass er nicht die Auffassung der Bundesregierung widerspiegele. In der gedruckten Fassung und dem auf der Webseite veröffentlichten PDF sei das aber nicht der Fall gewesen, so die Verwaltungsrichter.

Vier Wochen später zog das Bundesinnenministerium nun die Konsequenz aus der Anordnung – und löschte den Bericht ganz.

Nahost

Italien nimmt als Beobachter an Trump-»Friedensrat« teil

Bislang sind in dem Gremium des US-Präsidenten nur zwei EU-Staaten dabei

 14.02.2026

Solidarität

Für Freiheit im Iran: 200.000 Demonstranten in München

Unter den Rednern war auch der Publizist Michel Friedman: »Ein Regime, das für Terrorismus steht, gehört abgesetzt«

 14.02.2026

USA/Iran

US-Präsident Trump: Machtwechsel im Iran wäre wohl das Beste

US-Präsident droht Teheran im Streit über das Atom- und Raketenprogramm mit einem Angriff. Er legt nach: Nur ein Deal könne dies verhindern

 14.02.2026

NS-Raubkunst

Wolfram Weimer kündigt Restitutionsgesetz an

»Eine Frage der Moral«: Der Kulturstaatsminister stimmt einem unter anderem vom Zentralrat der Juden geforderten Gesetz zu

 14.02.2026

Berlin

Brandenburger Tor leuchtet als Zeichen der Solidarität mit Iran-Protesten

»Die gewaltsame Niederschlagung der Proteste ändert nichts daran, dass der Drang nach Freiheit bleibt«, sagt Kai Wegner (CD), der Regierende Bürgermeister

 13.02.2026

Augsburg

Gericht kippt Redeverbot für Höcke im Allgäu

Am Wochenende sollte Thüringens AfD-Landtagsfraktionschef in zwei Hallen in Bayern als Gastredner auftreten. Die Gemeinden wehren sich – aber vorerst nur in einem Fall mit Erfolg

 13.02.2026

Meinung

Danke, Herr Minister!

Johann Wadephul hat sich von Francesca Albanese distanziert und ihren Rücktritt gefordert. Doch jetzt müssen Deutschland und andere Staaten den Druck weiter erhöhen

von Michael Thaidigsmann  13.02.2026

Meinung

Jeffrey Epstein: Ein schlechter Mensch

Der verurteilte amerikanische Sexualstraftäter ist und bleibt ein beliebig formbares Vehikel für jedweden Verschwörungsmythos

von Sophie Albers Ben Chamo  13.02.2026

Diplomatie

Berichte: USA schicken weiteren Flugzeugträger nach Nahost

Der Schritt ist eine Drohung an das Regime im Iran, mit dem US-Präsident Donald Trump gerne ein Atom-Abkommen abschließen möchte

 13.02.2026