Berlin

Erfolg für Broder: Innenministerium entfernt umstrittene Studie zur Muslimfeindlichkeit ganz

Wehrte sich erfolgreich gegen seine Einstufung als muslimfeindlich: Henryk Broder Foto: IMAGO/Eberhard Thonfeld

»Ich danke dem Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit sehr herzlich für seine wichtige Arbeit«, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Juni des vergangenen Jahres bei der Vorstellung eines Papiers mit dem Titel »Muslimfeindlichkeit – eine deutsche Bilanz« gesagt. »Wir werden uns intensiv mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen beschäftigen«, hatte Faeser noch hinzugefügt.

Diese Beschäftigung fiel dann allerdings anders aus als geplant. Vor einigen Tagen wurde die Studie des Expertenkreises nämlich von der Website des Ministeriums entfernt. Die verbliebenen 200 gedruckten Exemplare würden »entsorgt«, teilte Faesers Ministerium mit.

Der Grund: Der Journalist und Publizist Henryk M. Broder hatte erfolgreich gegen Passagen in dem Bericht geklagt und Ende Januar vor Gericht Recht bekommen. Broder war von den Autoren des 400-seitigen Berichts nämlich vorgeworfen worden, er habe Muslime »pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert« und Aufrufe zum rücksichtsvollen Umgang mit ihnen »offen verhöhnt«.

Spiegel-Artikel aus dem Jahr 2010 als Auslöser

Als Beleg wurde unter anderem Broders Kritik an deutschen Medien angeführt, die in der Debatte um die vor 20 Jahren von einer dänischen Zeitung veröffentlichten Mohammed-Karikaturen, welche in der islamischen Welt gewaltsame Proteste ausgelöst hatten, eher Mitleid mit den Muslimen als mit den von Gewalt bedrohten Zeichnern der Karikaturen gehabt hätten. Das wäre so, schrieb Broder 2010 im Nachrichtenmagazin »Der Spiegel«, »als würden Blinde über Kunst, Taube über Musik und Eunuchen über Sex diskutieren«.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Unabhängige Expertenkreis hatte 2020, damals noch unter der Ägide von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), den Auftrag erhalten, aktuelle Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und Empfehlungen für den Kampf dagegen auszusprechen.

Bei Veröffentlichung drei Jahre später legte das Ministerium Wert darauf, dass es sich bei dem Papier nicht um einen offiziellen Bericht der Bundesregierung handele. Die Mitglieder des Gremiums seien vielmehr ausgewiesene »Experten aus Wissenschaft und Praxis, die sich mit Ausdrucksformen, Wirkungsweisen und der Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit befassen.«

Der UEM nahm in seinem Papier mehrere Kontroversen genauer unter die Lupe, in dem im Namen der freien Meinungsäußerung auch Stimmung gegen Muslime gemacht worden sei. Gezielt wurde auch Henryk M. Broder kritisiert, weil er angeblich »Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnt und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert« habe.

Diese Aussagen, befand das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Antrag des Journalisten und seines Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel, habe Broder in seinen Grundrechten verletzt, da sie »geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken«.

Staatliche »Pflicht zur Sachlichkeit«

Die Studie habe eine »mittelbare oder faktische Wirkung« entfalten können, die verfassungsrechtlich nicht ausreichend gerechtfertigt gewesen sei. In seiner einstweiligen Anordnung entschied das OVG, das die angegriffenen Passagen aus dem Bericht gelöscht werden müssten. Mit seinem Ansinnen war Broder in erster Instanz noch gescheitert.

Er hatte die Argumentation des Ministeriums, es handele gar nicht um ein amtliches Papier, mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Studie im Auftrag des Innenministeriums verfasst und von diesem auch veröffentlicht worden sei. Das Haus habe nicht ausreichend kenntlich gemacht, dass man sich von gewissen Aussagen distanziere, folgerten die Richter. Nancy Faeser habe den Bericht sogar gelobt und sich so das Anliegen der Experten zu eigen gemacht.

Das OVG machte aber deutlich, dass Ministerien durchaus Expertenkreise einberufen sowie Studien in Auftrag geben und veröffentlichen dürfen. Darüber hinaus sei es »grundsätzlich auch unbenommen, die erstellten Studien zu veröffentlichen, soweit darin nicht unwahre herabsetzende Tatsachenbehauptungen und auch nicht Werturteile verbreitet werden, die nicht mehr von der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt sind; das entspricht einer transparenten Information über öffentlich in Auftrag gegebene Studien. Allerdings ändert das nichts an der angesprochenen Pflicht der Antragsgegnerin (dem BMI; Red.) zur Sachlichkeit.«

Bei der Präsentation des UEM-Berichts habe das Innenministerium zwar darauf hingewiesen, dass er nicht die Auffassung der Bundesregierung widerspiegele. In der gedruckten Fassung und dem auf der Webseite veröffentlichten PDF sei das aber nicht der Fall gewesen, so die Verwaltungsrichter.

Vier Wochen später zog das Bundesinnenministerium nun die Konsequenz aus der Anordnung – und löschte den Bericht ganz.

Teheran

Irans Vizeaußenminister: »Entweder siegen wir oder werden zu Märtyrern«

Nach Drohungen von US-Präsident Donald Trump zeigt sich die iranische Regierung kampfbereit. Der Vizeaußenminister findet deutliche Worte

 19.05.2026

Europäische Union

»Terror-Rente«: Brüssel vertraut Zusicherungen aus Ramallah

In ihrer Antwort auf die Anfrage der Europaabgeordneten Hildegard Bentele bleibt EU-Kommissarin Dubravka Šuica vage, was die Zahlungen an palästinensische Terroristen angeht

von Michael Thaidigsmann  19.05.2026

Berlin

Anstehende Abgeordnetenhauswahl: Jüdischer Verein warnt vor AfD und Linken

Laut »WerteInitiative« sind beide Parteien ein Risiko für die jüdische Gemeinschaft. Auf unterschiedliche Weise spielten sie Minderheiten gegeneinander aus, heißt es in einem Positionspapier

 19.05.2026

Essay

Wie die »New York Times« Israel verteufelt

Der Autor Nicholas Kristof überzieht Israel in einem Meinungsbeitrag mit ungeheuerlichen Vorwürfen. Doch belastbare Beweise für seine Behauptungen legt er nicht vor – und schadet damit dem Journalismus

von Daniel Neumann  19.05.2026

Kiel

TKMS und Elbit vertiefen Partnerschaft bei Marinetechnik

Während das deutsche Unternehmen seine Erfahrung im U-Boot- und Marineschiffbau einbringen will, sollen die Israelis vor allem Elektronik-, Sensor- und Waffentechnologie liefern

 19.05.2026

Berlin

Studie dokumentiert zunehmende Bedrohungslage jüdischer Wissenschaftler

Die Analyse des Netzwerks Jüdischer Hochschullehrender fasst erstmals entsprechende Vorfälle an mehr als 100 Hochschulstandorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen

 19.05.2026

Berlin

Neuer Förderaufruf: Projekte gegen Antisemitismus gesucht

Nach der Fördergeldaffäre nimmt der Berliner Senat einen neuen Anlauf. Für Projekte gegen Judenhass soll ein Aktionsfonds geschaffen werden

 19.05.2026

Washington

Trump: Geplanter Angriff auf Iran vorerst gestoppt

»Wenn wir ein Abkommen mit Iran erreichen können, ohne sie in Grund und Boden zu bombardieren, wäre ich sehr glücklich«, so der US-Präsident

 19.05.2026

In eigener Sache

»Jüdische Allgemeine« erhält Tacheles-Preis

Der Tacheles-Preis wird alle zwei Jahre an Personen oder Organisationen verliehen, die sich für die Sicherung einer jüdischen Zukunft in Deutschland einsetzen. Die Laudatio hält der neue WELT-Chefredakteur Helge Fuhst

 18.05.2026