Berlin

Erfolg für Broder: Innenministerium entfernt umstrittene Studie zur Muslimfeindlichkeit ganz

Wehrte sich erfolgreich gegen seine Einstufung als muslimfeindlich: Henryk Broder Foto: IMAGO/Eberhard Thonfeld

»Ich danke dem Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit sehr herzlich für seine wichtige Arbeit«, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Juni des vergangenen Jahres bei der Vorstellung eines Papiers mit dem Titel »Muslimfeindlichkeit – eine deutsche Bilanz« gesagt. »Wir werden uns intensiv mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen beschäftigen«, hatte Faeser noch hinzugefügt.

Diese Beschäftigung fiel dann allerdings anders aus als geplant. Vor einigen Tagen wurde die Studie des Expertenkreises nämlich von der Website des Ministeriums entfernt. Die verbliebenen 200 gedruckten Exemplare würden »entsorgt«, teilte Faesers Ministerium mit.

Der Grund: Der Journalist und Publizist Henryk M. Broder hatte erfolgreich gegen Passagen in dem Bericht geklagt und Ende Januar vor Gericht Recht bekommen. Broder war von den Autoren des 400-seitigen Berichts nämlich vorgeworfen worden, er habe Muslime »pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert« und Aufrufe zum rücksichtsvollen Umgang mit ihnen »offen verhöhnt«.

Spiegel-Artikel aus dem Jahr 2010 als Auslöser

Als Beleg wurde unter anderem Broders Kritik an deutschen Medien angeführt, die in der Debatte um die vor 20 Jahren von einer dänischen Zeitung veröffentlichten Mohammed-Karikaturen, welche in der islamischen Welt gewaltsame Proteste ausgelöst hatten, eher Mitleid mit den Muslimen als mit den von Gewalt bedrohten Zeichnern der Karikaturen gehabt hätten. Das wäre so, schrieb Broder 2010 im Nachrichtenmagazin »Der Spiegel«, »als würden Blinde über Kunst, Taube über Musik und Eunuchen über Sex diskutieren«.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Unabhängige Expertenkreis hatte 2020, damals noch unter der Ägide von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), den Auftrag erhalten, aktuelle Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und Empfehlungen für den Kampf dagegen auszusprechen.

Bei Veröffentlichung drei Jahre später legte das Ministerium Wert darauf, dass es sich bei dem Papier nicht um einen offiziellen Bericht der Bundesregierung handele. Die Mitglieder des Gremiums seien vielmehr ausgewiesene »Experten aus Wissenschaft und Praxis, die sich mit Ausdrucksformen, Wirkungsweisen und der Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit befassen.«

Der UEM nahm in seinem Papier mehrere Kontroversen genauer unter die Lupe, in dem im Namen der freien Meinungsäußerung auch Stimmung gegen Muslime gemacht worden sei. Gezielt wurde auch Henryk M. Broder kritisiert, weil er angeblich »Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnt und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert« habe.

Diese Aussagen, befand das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Antrag des Journalisten und seines Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel, habe Broder in seinen Grundrechten verletzt, da sie »geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken«.

Staatliche »Pflicht zur Sachlichkeit«

Die Studie habe eine »mittelbare oder faktische Wirkung« entfalten können, die verfassungsrechtlich nicht ausreichend gerechtfertigt gewesen sei. In seiner einstweiligen Anordnung entschied das OVG, das die angegriffenen Passagen aus dem Bericht gelöscht werden müssten. Mit seinem Ansinnen war Broder in erster Instanz noch gescheitert.

Er hatte die Argumentation des Ministeriums, es handele gar nicht um ein amtliches Papier, mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Studie im Auftrag des Innenministeriums verfasst und von diesem auch veröffentlicht worden sei. Das Haus habe nicht ausreichend kenntlich gemacht, dass man sich von gewissen Aussagen distanziere, folgerten die Richter. Nancy Faeser habe den Bericht sogar gelobt und sich so das Anliegen der Experten zu eigen gemacht.

Das OVG machte aber deutlich, dass Ministerien durchaus Expertenkreise einberufen sowie Studien in Auftrag geben und veröffentlichen dürfen. Darüber hinaus sei es »grundsätzlich auch unbenommen, die erstellten Studien zu veröffentlichen, soweit darin nicht unwahre herabsetzende Tatsachenbehauptungen und auch nicht Werturteile verbreitet werden, die nicht mehr von der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt sind; das entspricht einer transparenten Information über öffentlich in Auftrag gegebene Studien. Allerdings ändert das nichts an der angesprochenen Pflicht der Antragsgegnerin (dem BMI; Red.) zur Sachlichkeit.«

Bei der Präsentation des UEM-Berichts habe das Innenministerium zwar darauf hingewiesen, dass er nicht die Auffassung der Bundesregierung widerspiegele. In der gedruckten Fassung und dem auf der Webseite veröffentlichten PDF sei das aber nicht der Fall gewesen, so die Verwaltungsrichter.

Vier Wochen später zog das Bundesinnenministerium nun die Konsequenz aus der Anordnung – und löschte den Bericht ganz.

Washington

Berichte: Iran bricht Kontakt mit US-Seite ab

Wenige Stunden vor Ablauf seines Ultimatums droht US-Präsident Trump dem Iran mit harschen Worten. Laut Berichten zieht Teheran daraus Konsequenzen

 07.04.2026

New York

Russland und China stimmen gegen UN-Resolution zur Straße von Hormus

Seit dem Beginn der amerikanisch-israelischen Angriffe auf den Iran ist die Meerenge für die Handelsschifffahrt weitgehend blockiert. Eine UN-Resolution zur Entschärfung der Lage ist nun gescheitert

 07.04.2026

Washington

Trump: »Eine ganze Zivilisation wird heute Nacht untergehen«

Mit Drohungen hat der US-Präsident bereits in den Tagen vor Ablauf seiner Frist versucht, den Druck auf den Iran zu erhöhen. Nun legt er noch einmal nach

 07.04.2026

Berlin

Antisemitismusbeauftragter gegen »Kufiyas in Buchenwald«

Vor dem Gedenken an die Befreiung des früheren NS-Konzentrationslagers wird über angekündigten propalästinensischen Protest gestritten. Felix Klein solidarisiert sich mit der Gedenkstättenleitung

 07.04.2026

Teheran

Landesweite Angriffe auf Verkehrsinfrastruktur im Iran

Mehrere Autobahnen und Eisenbahnbrücken wurden angegriffen. Israels Premierminister Netanjahu bestätigt die Angriffe und sagt, dass die Ziele von den Revolutionsgarden genutzt würden

 07.04.2026 Aktualisiert

Teheran

Iran meldet Angriff auf Eisenbahnbrücke

Israels Militär droht mit Angriffen auf das iranische Schienennetz. Nur wenige Stunden später meldet der Iran die Bombardierung einer Eisenbahnbrücke

 07.04.2026

Israel

Zeit, Zionist zu sein!

Fünf Gründe, den jüdischen Staat zu lieben – mit all seinen Stärken und Schwächen

von Daniel Neumann  07.04.2026

Iran-Krieg

Medien: USA greifen Dutzende Ziele auf Ölinsel Charg an

Bereits Mitte März hat das US-Militär die Insel Charg im Persischen Golf bombardiert. Nun berichten US-Medien über neue Angriffe

 07.04.2026 Aktualisiert

Türkei

Schüsse vor Israels Konsulat in Istanbul – Ein Angreifer tot

Vor dem israelischen Konsulat in Istanbul sind Schüsse gefallen. Einer von drei Angreifern wird nach offiziellen Angaben getötet. Was steckt dahinter?

 07.04.2026 Aktualisiert