Berlin

Erfolg für Broder: Innenministerium entfernt umstrittene Studie zur Muslimfeindlichkeit ganz

Wehrte sich erfolgreich gegen seine Einstufung als muslimfeindlich: Henryk Broder Foto: IMAGO/Eberhard Thonfeld

»Ich danke dem Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit sehr herzlich für seine wichtige Arbeit«, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Juni des vergangenen Jahres bei der Vorstellung eines Papiers mit dem Titel »Muslimfeindlichkeit – eine deutsche Bilanz« gesagt. »Wir werden uns intensiv mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen beschäftigen«, hatte Faeser noch hinzugefügt.

Diese Beschäftigung fiel dann allerdings anders aus als geplant. Vor einigen Tagen wurde die Studie des Expertenkreises nämlich von der Website des Ministeriums entfernt. Die verbliebenen 200 gedruckten Exemplare würden »entsorgt«, teilte Faesers Ministerium mit.

Der Grund: Der Journalist und Publizist Henryk M. Broder hatte erfolgreich gegen Passagen in dem Bericht geklagt und Ende Januar vor Gericht Recht bekommen. Broder war von den Autoren des 400-seitigen Berichts nämlich vorgeworfen worden, er habe Muslime »pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert« und Aufrufe zum rücksichtsvollen Umgang mit ihnen »offen verhöhnt«.

Spiegel-Artikel aus dem Jahr 2010 als Auslöser

Als Beleg wurde unter anderem Broders Kritik an deutschen Medien angeführt, die in der Debatte um die vor 20 Jahren von einer dänischen Zeitung veröffentlichten Mohammed-Karikaturen, welche in der islamischen Welt gewaltsame Proteste ausgelöst hatten, eher Mitleid mit den Muslimen als mit den von Gewalt bedrohten Zeichnern der Karikaturen gehabt hätten. Das wäre so, schrieb Broder 2010 im Nachrichtenmagazin »Der Spiegel«, »als würden Blinde über Kunst, Taube über Musik und Eunuchen über Sex diskutieren«.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Unabhängige Expertenkreis hatte 2020, damals noch unter der Ägide von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), den Auftrag erhalten, aktuelle Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und Empfehlungen für den Kampf dagegen auszusprechen.

Bei Veröffentlichung drei Jahre später legte das Ministerium Wert darauf, dass es sich bei dem Papier nicht um einen offiziellen Bericht der Bundesregierung handele. Die Mitglieder des Gremiums seien vielmehr ausgewiesene »Experten aus Wissenschaft und Praxis, die sich mit Ausdrucksformen, Wirkungsweisen und der Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit befassen.«

Der UEM nahm in seinem Papier mehrere Kontroversen genauer unter die Lupe, in dem im Namen der freien Meinungsäußerung auch Stimmung gegen Muslime gemacht worden sei. Gezielt wurde auch Henryk M. Broder kritisiert, weil er angeblich »Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnt und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert« habe.

Diese Aussagen, befand das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Antrag des Journalisten und seines Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel, habe Broder in seinen Grundrechten verletzt, da sie »geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken«.

Staatliche »Pflicht zur Sachlichkeit«

Die Studie habe eine »mittelbare oder faktische Wirkung« entfalten können, die verfassungsrechtlich nicht ausreichend gerechtfertigt gewesen sei. In seiner einstweiligen Anordnung entschied das OVG, das die angegriffenen Passagen aus dem Bericht gelöscht werden müssten. Mit seinem Ansinnen war Broder in erster Instanz noch gescheitert.

Er hatte die Argumentation des Ministeriums, es handele gar nicht um ein amtliches Papier, mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Studie im Auftrag des Innenministeriums verfasst und von diesem auch veröffentlicht worden sei. Das Haus habe nicht ausreichend kenntlich gemacht, dass man sich von gewissen Aussagen distanziere, folgerten die Richter. Nancy Faeser habe den Bericht sogar gelobt und sich so das Anliegen der Experten zu eigen gemacht.

Das OVG machte aber deutlich, dass Ministerien durchaus Expertenkreise einberufen sowie Studien in Auftrag geben und veröffentlichen dürfen. Darüber hinaus sei es »grundsätzlich auch unbenommen, die erstellten Studien zu veröffentlichen, soweit darin nicht unwahre herabsetzende Tatsachenbehauptungen und auch nicht Werturteile verbreitet werden, die nicht mehr von der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt sind; das entspricht einer transparenten Information über öffentlich in Auftrag gegebene Studien. Allerdings ändert das nichts an der angesprochenen Pflicht der Antragsgegnerin (dem BMI; Red.) zur Sachlichkeit.«

Bei der Präsentation des UEM-Berichts habe das Innenministerium zwar darauf hingewiesen, dass er nicht die Auffassung der Bundesregierung widerspiegele. In der gedruckten Fassung und dem auf der Webseite veröffentlichten PDF sei das aber nicht der Fall gewesen, so die Verwaltungsrichter.

Vier Wochen später zog das Bundesinnenministerium nun die Konsequenz aus der Anordnung – und löschte den Bericht ganz.

Deutschland

»Völlige Schamlosigkeit«: Zentralrat der Juden kritisiert AfD-Spitzenkandidat für NS-Relativierung

Der AfD-Spitzenkandidat aus Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, äußerte sich zuvor in einem Podcast zur NS-Zeit

von Verena Schmitt-Roschmann  21.11.2025

München

»Wir verlieren die Hoheit über unsere Narrative«

Der Publizist und Psychologe Ahmad Mansour warnte in München vor Gefahren für die Demokratie - vor allem durch die sozialen Netzwerke

von Sabina Wolf  21.11.2025

Kommentar

Wenn Ideologen mehr zu wissen scheinen als Expertinnen

Der Antisemitismusbekämpfer und bisherige Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Martin Hikel, ist abgestraft worden - weil er die Grundwerte der sozialdemokratischen Partei vertreten hat

von Renée Röske  21.11.2025

Nazivergangenheit

Keine Ehrenmedaille für Rühmann und Riefenstahl

»NS-belastet« oder »NS-konform« – das trifft laut einer Studie auf 14 Persönlichkeiten der Filmbranche zu. Ihnen wird rückwirkend eine Auszeichnung aberkannt, die die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) zukünftig nicht mehr vergeben will

von Niklas Hesselmann  21.11.2025

Deutschland

»Hitler ist niedergekämpft worden. Unsere Städte mussten in Schutt und Asche gelegt werden, leider«

Militanter Linker, Turnschuhminister, Vizekanzler und Außenminister: Das sind die Stationen im Leben des Grünenpolitikers Joschka Fischer. Warum er heute vom CDU-Kanzler Konrad Adenauer ein anderes Bild als früher hat

von Barbara Just  21.11.2025

Berlin

Bundesinnenministerium wechselt Islamismusberater aus

Beraterkreis statt Task Force: Die schwarz-rote Bundesregierung setzt einen anderen Akzent gegen islamistischen Extremismus als die Ampel. Ein neues Expertengremium, zu dem auch Güner Balci gehören wird, soll zunächst einen Aktionsplan erarbeiten

von Alexander Riedel  21.11.2025

Glosse

Auf, auf zum bewaffneten Kampf!

Eine deutsche Komikerin wechselte am Wochenende wieder einmal das Genre. Enissa Amani versuchte allen Ernstes, rund 150 Berlinern zu erklären, dass Nelson Mandela das Vorgehen der Hamas gegen Israel gutgeheißen hätte

von Michael Thaidigsmann  21.11.2025 Aktualisiert

Vor 80 Jahren

Zentralrat der Juden: Nürnberger Prozesse waren Wendepunkt

Es waren hochrangige NS-Kriegsverbrecher, die vor 80 Jahren in Nürnberg vor Gericht standen. Was diese Prozesse aus Sicht des Zentralrats der Juden bedeuten - auch heute

von Leticia Witte  21.11.2025

Paris

EJC warnt vor wachsender Radikalisierung junger Menschen im Netz

»Hass ist viral gegangen«, sagt Moshe Kantor, der Präsident der Organisation

 21.11.2025