Justiz

Ministerium darf Textpassage zu Broder nicht veröffentlichen

Henryk M. Broder Foto: Marco Limberg

Im Streit um die Veröffentlichung von Äußerungen des Publizisten Henryk M. Broder muss das Bundesinnenministerium (BMI) Textpassagen von seiner Homepage nehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschieden, wie der Anwalt Broders, Joachim Nikolaus Steinhöfel, am Sonntag auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatte die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (Montag) darüber berichtet. 

Das BMI hat nach dem rassistischen Anschlag von Hanau im Februar 2020, bei dem neun Menschen mit Migrationshintergrund getötet wurden, einen Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) einberufen. Dieser hat eine Studie erstellt, die unter dem Titel »Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023« auf der Seite des Ministeriums online ging. In dem Zusammenhang wurde die strittige Textpassage von Broder veröffentlicht. 

Der Publizist wehrte sich dagegen, weil dort unter anderem behauptet worden sei, er habe sich 2010 in einem Artikel für »eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit« starkgemacht, »während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte«. Broder sieht sich dadurch auf unsachliche Weise angegriffen.

Aus Sicht des Gerichts stellt der Bericht des Expertenkreises einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Broders dar. Diese Einschätzung sei zwar erlaubt. Das Ministerium müsse jedoch deutlich machen, dass es sich nicht um eine »amtliche« Position handele. Das BMI habe eine Pflicht zur Sachlichkeit.

Dieser sei es nicht gerecht geworden, heißt es in dem OVG-Beschluss. Vielmehr sei das Dokument mit dem BMI-Logo versehen und Bundesinnenministerium Ministerin Nancy Faeser spreche im Vorwort davon, es gelte, sich mit den Empfehlungen der Experten ernsthaft auseinanderzusetzen.

Das OVG hob mit seinem Beschluss im Eilverfahren eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts auf. (OVG 9 S 20/23). Broders Anwalt Steinhöfel wartet nun auf eine Erklärung des BMI zur Anerkenntnis der Entscheidung.  »Wenn das nicht kommt, klagen wir«, so der Jurist. 

»Wir werten die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts derzeit aus«, zitierte die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« eine Sprecherin des Ministeriums. Der Bericht des Expertenkreises sei von der Webseite des Ministeriums genommen worden. dpa

Israel

Warnung vor Hamas-Überfall ignoriert? Netanjahu dementiert

Emiratischer Präsident soll Netanjahu angerufen haben. Netanjahu reagierte angeblich gelassen. Emirate wollen sich nicht zu Berichten äußern

 08.09.2026

Deutschland

»Anklage wegen Volksverhetzung«: Landgericht Mannheim eröffnet Strafverfahren gegen Xavier Naidoo

Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob zweimal Anklage gegen den Sänger wegen Volksverhetzung. Eine davon lässt das Landgericht Mannheim nun zu

 08.09.2026

Kommentar

Ein Weckruf

Der AfD-Erfolg liegt vor allem im Scheitern jener Parteien, die die Bundesrepublik seit Jahrzehnten prägen. Verloren gegangenes Vertrauen muss nun schnellst möglich wieder zurückgewonnen werden

von Josef Schuster  08.09.2026

"Two serious people sit on outdoor metal stairs in casual, tactical clothing, appearing tired or contemplative, with sunlight casting shadows behind them against a plain wall in a rugged environment."

Netflix

Wenn Fiktion auf Realität trifft

Die israelische Erfolgsserie »Fauda« meldet sich mit einer eindrucksvollen neuen Staffel zurück

von Sarah Cohen-Fantl  08.09.2026

Meinung

Ein Sonntag genügt!

Was gehen uns in der Schweiz die Wahlen in Sachsen-Anhalt an? Auf den ersten Blick nicht viel. Auf den zweiten wird klar: Das Problem ist nicht nur die Partei selbst

von Zsolt Balkanyi-Guery  08.09.2026

Magdeburg

BSW will AfD-Landtagspräsidenten mitwählen

Bundesweit ist es der AfD noch nie gelungen, das Amt eines Parlamentspräsidenten zu übernehmen – auch wenn sie die stärkste Partei war. Das könnte sich in Sachsen-Anhalt jetzt ändern

 08.09.2026

Meinung

London belohnt die Verweigerungshaltung der Palästinenser

Mit ihren Sanktionen gegen israelische Siedlungen will die britische Regierung im Nahost-Konflikt einer Zwei-Staaten-Lösung näher kommen. Doch sie zeigt vor allem: Verhandeln lohnt sich nicht, Blockade und Terror aber sehr wohl

von Daniel Neumann  08.09.2026

Nahost

Großbritannien wirft Israel »ethnische Säuberungen« im Westjordanland vor

Aus Israel und den USA kommt scharfe Kritik. Deutschland schließt sich der Initiative Großbritanniens nicht an

 08.09.2026

Den Haag

Deutschland verteidigt Waffenexporte nach Israel

Deutschland betont vor dem Internationalen Gerichtshof, dass seine Rüstungsexporte nach Israel internationalen Vorgaben entsprechen. Die Richter müssen entscheiden, ob es zum Hauptverfahren kommt

 08.09.2026