Kassel

Entscheidung zu Ghettorenten

Bundessozialgericht in Kassel Foto: dpa

Hinterbliebene früherer jüdischer Ghettoarbeiter können für die Verstorbenen keine freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen, um dadurch eigene Rentenansprüche zu sichern. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 30. April in Kassel entschieden. Entsprechende Ansprüche können nur bei bereits laufenden, fälligen Geldleistungen auf die Hinterbliebenen übergehen.

Nach den geltenden Bestimmungen können jüdische NS-Opfer für ihre im Ghetto geleistete Arbeit Rentenzahlungen erhalten. Dabei müssen sie bis Ende Juni 2003 einen Rentenantrag gestellt haben. Zahlungen können dann rückwirkend ab Juli 1997 gewährt werden. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen in ihrem Leben mindestens 60 Monate versichert gewesen seien. Wird diese Mindestversicherungszeit nicht erreicht, können die Versicherten für einen Rentenanspruch freiwillig Beitragszahlungen leisten.

Antrag Im vorligenden Rechtsstreit hatte im Mai 2003 eine in Israel lebende jüdische ehemalige Ghettoarbeiterin bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland die Anerkennung von Verfolgungsersatzzeiten, eine Rente sowie die Zahlung freiwilliger Beiträge zur Erfüllung der Wartezeit beantragt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war die Frau bereits 69 Jahre alt. Außerdem hatte sie nur 56 Monate an Beitragszeiten in der Rentenversicherung angesammelt, sodass sie die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten nicht erreicht hatte.

Als die Frau 2007 starb, hatte die DRV noch nicht abschließend über den Antrag entschieden. Die Tochter der Verstorbenen klagte, dass sie die noch fehlenden vier Beitragsmonate freiwillig nachzahlen kann. So wollte sie als Erbin die Rentennachzahlungen der Mutter erhalten.

Entscheidung Doch das BSG entschied, dass nur auf laufende fällige Leistungen Ansprüche geltend gemacht werden können. Hier habe die Verstorbene jedoch noch keine laufenden fälligen Leistungen beanspruchen können. Zudem habe die Mutter nicht die gesetzlichen Fristen für die freiwillige Beitragszahlung eingehalten. Das habe zum Erreichen des 65. Lebensjahres spätestens aber bis zum darauffolgenden 31. März eines Jahres zu erfolgen.

Die NS-Verfolgte sei jedoch schon 69 Jahre alt gewesen, als sie einen entsprechenden Antrag stellte. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen können zudem Hinterbliebene dann auch nicht freiwillig Beitragszahlungen nachentrichten, entschied das BSG. epd

Gespräch

»Ich fühle mich alleingelassen«

Sonja Bohl-Dencker über die Ermordung ihrer Tochter durch die Hamas, den Umgang Deutschlands mit dem 7. Oktober und ihren Wunsch, dass Carolin nicht vergessen wird

von Mirko Freitag  20.01.2026

Athen

Griechenland setzt auf militärisches Know-how aus Israel

Drohnen-Schwärme, Cyberangriffe, neue Raketen: Wie die Griechen mit israelischer Technologie ihre Sicherheit aufrüsten wollen – und warum der Blick Richtung Türkei geht

 20.01.2026

Düsseldorf

Protest gegen geplanten Auftritt von Terrorunterstützerin weitet sich aus

Die palästinensische Künstlerin Basma al-Sharif soll an der Kunstakademie auftreten. Unter dem Motto »Ihr sagt ›kontroverse Meinung‹ – gemeint ist Antisemitismus« ist am Mittwoch eine Demonstration gegen die Veranstaltung geplant

 20.01.2026

Essen

»Holo-Voices«: Zeitzeugen des Holocausts sollen für immer sprechen

Auf der ehemaligen Zeche Zollverein in Essen startet ein Medienprojekt, das Zeugen des Holocausts mit Besuchern in einen Dialog bringt. »Holo-Voices« soll Zeitzeugen »eine Stimme für die Ewigkeit« geben

 20.01.2026

Washington D.C.

Mitglied im Aufsichtsrat des Holocaust-Museums: Bernie Sanders blieb Sitzungen 18 Jahre lang fern

Der Vorgang sorgt für scharfe Kritik, auch aus den eigenen Reihen. Nun soll der jüdische Senator aus dem Gremium ausgeschlossen werden

 20.01.2026

Gedenktag

Weltweit noch 196.600 jüdische Holocaust-Überlebende

Am 27. Januar wird an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 81 Jahren erinnert. Dort und an vielen anderen Orten ermordeten die Nationalsozialisten Millionen Juden. Noch können Überlebende von dem Grauen berichten

 20.01.2026

Interview

»Man tut sich mit den toten Juden leichter als mit den lebenden«

Die Münchnerin Eva Umlauf ist Präsidentin des Internationalen Auschwitz-Komitees. Auf eine bestimmte Art des Gedenkens an die Opfer der Schoa schaut sie kritisch – und sagt, was sie sich wünscht

von Leticia Witte  20.01.2026

Stuttgart

Holocaust-Überlebende kritisiert ARD-Spitze

Eva Umlauf bezeichnet den Umgang mit dem Film »Führer und Verführer« als »Skandal und Schande«. Programmdirektorin Christine Strobl reagiert

 20.01.2026

Iran

Im Schatten der Gewalt

Das Teheraner Regime hat die jüngste Protestwelle mit aller Härte niedergeschlagen. Doch hinter der erzwungenen Ruhe wächst der Druck

von Arne Bänsch  20.01.2026