Kassel

Entscheidung zu Ghettorenten

Bundessozialgericht in Kassel Foto: dpa

Hinterbliebene früherer jüdischer Ghettoarbeiter können für die Verstorbenen keine freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen, um dadurch eigene Rentenansprüche zu sichern. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 30. April in Kassel entschieden. Entsprechende Ansprüche können nur bei bereits laufenden, fälligen Geldleistungen auf die Hinterbliebenen übergehen.

Nach den geltenden Bestimmungen können jüdische NS-Opfer für ihre im Ghetto geleistete Arbeit Rentenzahlungen erhalten. Dabei müssen sie bis Ende Juni 2003 einen Rentenantrag gestellt haben. Zahlungen können dann rückwirkend ab Juli 1997 gewährt werden. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen in ihrem Leben mindestens 60 Monate versichert gewesen seien. Wird diese Mindestversicherungszeit nicht erreicht, können die Versicherten für einen Rentenanspruch freiwillig Beitragszahlungen leisten.

Antrag Im vorligenden Rechtsstreit hatte im Mai 2003 eine in Israel lebende jüdische ehemalige Ghettoarbeiterin bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland die Anerkennung von Verfolgungsersatzzeiten, eine Rente sowie die Zahlung freiwilliger Beiträge zur Erfüllung der Wartezeit beantragt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war die Frau bereits 69 Jahre alt. Außerdem hatte sie nur 56 Monate an Beitragszeiten in der Rentenversicherung angesammelt, sodass sie die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten nicht erreicht hatte.

Als die Frau 2007 starb, hatte die DRV noch nicht abschließend über den Antrag entschieden. Die Tochter der Verstorbenen klagte, dass sie die noch fehlenden vier Beitragsmonate freiwillig nachzahlen kann. So wollte sie als Erbin die Rentennachzahlungen der Mutter erhalten.

Entscheidung Doch das BSG entschied, dass nur auf laufende fällige Leistungen Ansprüche geltend gemacht werden können. Hier habe die Verstorbene jedoch noch keine laufenden fälligen Leistungen beanspruchen können. Zudem habe die Mutter nicht die gesetzlichen Fristen für die freiwillige Beitragszahlung eingehalten. Das habe zum Erreichen des 65. Lebensjahres spätestens aber bis zum darauffolgenden 31. März eines Jahres zu erfolgen.

Die NS-Verfolgte sei jedoch schon 69 Jahre alt gewesen, als sie einen entsprechenden Antrag stellte. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen können zudem Hinterbliebene dann auch nicht freiwillig Beitragszahlungen nachentrichten, entschied das BSG. epd

Australien

Mann solidarisiert sich mit Sydney-Attentätern – Festnahme

Bei dem Verdächtigen wurden Einkaufslisten für den Bau einer Bombe und Munition gefunden. Es erging bereits Anklage

 24.12.2025

Washington

US-Regierung nimmt deutsche Organisation HateAid ins Visier

Die beiden Leiterinnen wurden wegen angeblicher Zensur amerikanischer Online-Plattformen mit Einreiseverboten belegt. Die Bundesregierung protestiert

 24.12.2025

Großbritannien

Israelfeindlicher Protest: Greta Thunberg festgenommen

In London treffen sich Mitglieder der verbotenen Gruppe Palestine Action zu einer Protestaktion. Auch die schwedische Aktivistin ist dabei. Die Polizei schreitet ein

 23.12.2025

Stockholm

Was bleibt von den Mahnungen der Überlebenden?

Der Schoa-Überlebende Leon Weintraub warnt vor der AfD und Fanatismus weltweit. Was für eine Zukunft hat die deutsche Erinnerungskultur?

von Michael Brandt  23.12.2025

Israel

Netanjahu warnt Türkei

Israel will die Zusammenarbeit mit Griechenland und Zypern stärken. Gleichzeitig richtet der Premier scharfe Worte an Ankara

 23.12.2025

New York

Mitglieder von Mamdanis Team haben Verbindungen zu »antizionistischen« Gruppen

Laut ADL haben mehr als 80 Nominierte entsprechende Kontakte oder eine dokumentierte Vorgeschichte mit israelfeindlichen Äußerungen

 23.12.2025

Düsseldorf

Reul: Bei einer Zusammenarbeit mit der AfD wäre ich weg aus der CDU

Die CDU hat jede koalitionsähnliche Zusammenarbeit mit der AfD strikt ausgeschlossen. Sollte sich daran jemals etwas ändern, will Nordrhein-Westfalens Innenminister persönliche Konsequenzen ziehen

 23.12.2025

Interview

»Diskrepanzen zwischen warmen Worten und konkreten Maßnahmen«

Nach dem Massaker von Sydney fragen sich nicht nur viele Juden: Wie kann es sein, dass es immer wieder zu Anschlägen kommt? Auch der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antisemitismus, Felix Klein, sieht Defizite

von Leticia Witte  22.12.2025

Washington D.C.

Kritik an fehlenden Epstein-Dateien: Minister erklärt sich

Am Freitag begann das US-Justizministerium mit der Veröffentlichung von Epstein-Akten. Keine 24 Stunden später fehlen plötzlich mehrere Dateien - angeblich aus einem bestimmten Grund

von Khang Mischke  22.12.2025