Kassel

Entscheidung zu Ghettorenten

Bundessozialgericht in Kassel Foto: dpa

Hinterbliebene früherer jüdischer Ghettoarbeiter können für die Verstorbenen keine freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen, um dadurch eigene Rentenansprüche zu sichern. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 30. April in Kassel entschieden. Entsprechende Ansprüche können nur bei bereits laufenden, fälligen Geldleistungen auf die Hinterbliebenen übergehen.

Nach den geltenden Bestimmungen können jüdische NS-Opfer für ihre im Ghetto geleistete Arbeit Rentenzahlungen erhalten. Dabei müssen sie bis Ende Juni 2003 einen Rentenantrag gestellt haben. Zahlungen können dann rückwirkend ab Juli 1997 gewährt werden. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen in ihrem Leben mindestens 60 Monate versichert gewesen seien. Wird diese Mindestversicherungszeit nicht erreicht, können die Versicherten für einen Rentenanspruch freiwillig Beitragszahlungen leisten.

Antrag Im vorligenden Rechtsstreit hatte im Mai 2003 eine in Israel lebende jüdische ehemalige Ghettoarbeiterin bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland die Anerkennung von Verfolgungsersatzzeiten, eine Rente sowie die Zahlung freiwilliger Beiträge zur Erfüllung der Wartezeit beantragt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war die Frau bereits 69 Jahre alt. Außerdem hatte sie nur 56 Monate an Beitragszeiten in der Rentenversicherung angesammelt, sodass sie die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten nicht erreicht hatte.

Als die Frau 2007 starb, hatte die DRV noch nicht abschließend über den Antrag entschieden. Die Tochter der Verstorbenen klagte, dass sie die noch fehlenden vier Beitragsmonate freiwillig nachzahlen kann. So wollte sie als Erbin die Rentennachzahlungen der Mutter erhalten.

Entscheidung Doch das BSG entschied, dass nur auf laufende fällige Leistungen Ansprüche geltend gemacht werden können. Hier habe die Verstorbene jedoch noch keine laufenden fälligen Leistungen beanspruchen können. Zudem habe die Mutter nicht die gesetzlichen Fristen für die freiwillige Beitragszahlung eingehalten. Das habe zum Erreichen des 65. Lebensjahres spätestens aber bis zum darauffolgenden 31. März eines Jahres zu erfolgen.

Die NS-Verfolgte sei jedoch schon 69 Jahre alt gewesen, als sie einen entsprechenden Antrag stellte. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen können zudem Hinterbliebene dann auch nicht freiwillig Beitragszahlungen nachentrichten, entschied das BSG. epd

Video

Aufruf zur Solidarität nach Angriff auf Restaurant

Nach dem Anschlag auf das israelische Restaurant »Eclipse« gehen die Ermittler von einem antisemitischen Motiv aus. Ein Mitglied der jüdischen Gemeinde Münchens ist vor Ort und appelliert an die Gesellschaft

von Jan Feldmann  10.04.2026

Halle

Fall Liebich: Tschechische Polizei will Auslieferungsantrag

In Deutschland und später auch europaweit war seit August 2025 nach der verurteilten Rechtsextremistin gesucht worden. Nun wurde sie in Tschechien gefasst. Wie es jetzt weitergehen soll

 10.04.2026

Weimer

Gericht untersagt Demo vor Buchenwald-Gedenkstätte

Die Initiative »Kufiyas in Buchenwald« darf nicht vor der Gedenkstätte protestieren. Was das Verwaltungsgericht Weimar zur Verknüpfung von Holocaustgedenken und aktuellen Konflikten sagt

 10.04.2026

Iran-Krieg

Hält die Waffenruhe?

In Pakistan wollen die USA und der Iran ab heute über eine dauerhafte Friedenslösung beraten. Doch vorab gibt es bereits Streit über wichtige Punkte

 10.04.2026 Aktualisiert

Bayern

Anschlag auf israelisches Lokal in München

Drei Einschläge an den Fenstern, laute Knalle: Unbekannte beschädigen ein israelisches Lokal in München. Der Staatsschutz ermittelt

 10.04.2026 Aktualisiert

Iran-Krieg

Europa darf Israel nicht im Stich lassen

Während die USA und Israel der Bedrohung durch das Mullah-Regime gewaltsam begegneten, standen die Europäer an der Seitenlinie und übten Kritik. Die nun herrschende Feuerpause gibt ihnen Gelegenheit, ihre Haltung zu überdenken

von Rafael Seligmann  10.04.2026

Washington

Berichte: Iran bricht Kontakt mit US-Seite ab

Wenige Stunden vor Ablauf seines Ultimatums droht US-Präsident Trump dem Iran mit harschen Worten. Laut Berichten zieht Teheran daraus Konsequenzen

 07.04.2026

New York

Russland und China stimmen gegen UN-Resolution zur Straße von Hormus

Seit dem Beginn der amerikanisch-israelischen Angriffe auf den Iran ist die Meerenge für die Handelsschifffahrt weitgehend blockiert. Eine UN-Resolution zur Entschärfung der Lage ist nun gescheitert

 07.04.2026

Washington

Trump: »Eine ganze Zivilisation wird heute Nacht untergehen«

Mit Drohungen hat der US-Präsident bereits in den Tagen vor Ablauf seiner Frist versucht, den Druck auf den Iran zu erhöhen. Nun legt er noch einmal nach

 07.04.2026