Kassel

Entscheidung zu Ghettorenten

Bundessozialgericht in Kassel Foto: dpa

Hinterbliebene früherer jüdischer Ghettoarbeiter können für die Verstorbenen keine freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen, um dadurch eigene Rentenansprüche zu sichern. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 30. April in Kassel entschieden. Entsprechende Ansprüche können nur bei bereits laufenden, fälligen Geldleistungen auf die Hinterbliebenen übergehen.

Nach den geltenden Bestimmungen können jüdische NS-Opfer für ihre im Ghetto geleistete Arbeit Rentenzahlungen erhalten. Dabei müssen sie bis Ende Juni 2003 einen Rentenantrag gestellt haben. Zahlungen können dann rückwirkend ab Juli 1997 gewährt werden. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen in ihrem Leben mindestens 60 Monate versichert gewesen seien. Wird diese Mindestversicherungszeit nicht erreicht, können die Versicherten für einen Rentenanspruch freiwillig Beitragszahlungen leisten.

Antrag Im vorligenden Rechtsstreit hatte im Mai 2003 eine in Israel lebende jüdische ehemalige Ghettoarbeiterin bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland die Anerkennung von Verfolgungsersatzzeiten, eine Rente sowie die Zahlung freiwilliger Beiträge zur Erfüllung der Wartezeit beantragt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war die Frau bereits 69 Jahre alt. Außerdem hatte sie nur 56 Monate an Beitragszeiten in der Rentenversicherung angesammelt, sodass sie die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten nicht erreicht hatte.

Als die Frau 2007 starb, hatte die DRV noch nicht abschließend über den Antrag entschieden. Die Tochter der Verstorbenen klagte, dass sie die noch fehlenden vier Beitragsmonate freiwillig nachzahlen kann. So wollte sie als Erbin die Rentennachzahlungen der Mutter erhalten.

Entscheidung Doch das BSG entschied, dass nur auf laufende fällige Leistungen Ansprüche geltend gemacht werden können. Hier habe die Verstorbene jedoch noch keine laufenden fälligen Leistungen beanspruchen können. Zudem habe die Mutter nicht die gesetzlichen Fristen für die freiwillige Beitragszahlung eingehalten. Das habe zum Erreichen des 65. Lebensjahres spätestens aber bis zum darauffolgenden 31. März eines Jahres zu erfolgen.

Die NS-Verfolgte sei jedoch schon 69 Jahre alt gewesen, als sie einen entsprechenden Antrag stellte. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen können zudem Hinterbliebene dann auch nicht freiwillig Beitragszahlungen nachentrichten, entschied das BSG. epd

Kommentar

Hohe Feiertage, wichtige Wahl

Die Bürger von Mecklenburg-Vorpommern wählen am 20. September ihr Parlament. Wird der besorgniserregende Trend, der in Sachsen-Anhalt zu beobachten war, fortgesetzt und verfestigt?

von Juri Rosov  16.09.2026

Judenhass

»Während er mir in den Kopf schneidet, sagt er: ›Die Juden erschießen Kinder‹«

Eine neue Dokumentation enthüllt ein erschreckendes Ausmaß an Antisemitismus im britischen Gesundheitssystem

 16.09.2026

Landtagswahl in MV

Zwischen Engagement und Frust: Besuch in einer AfD-Hochburg

Peenemünde ist ein 400-Seelen-Ort an der deutschen Ostseeküste. Bei der vergangenen Wahl haben hier besonders viele Menschen die AfD gewählt. Und dieses Mal? Ein Besuch kurz vor der Landtagswahl

von Lilli Förter, Helena Dolderer, Verena Schmitt-Roschmann  16.09.2026

Großbritannien

Burnham will Beschränkungen für katholische und jüdische Premiers abschaffen

Die Regierung in London legt einen Gesetzentwurf zur Aufhebung religiöser Beschränkungen vor, die aus dem 19. Jahrhundert stammen

 16.09.2026

Berlin

Deutscher Freundeskreis der Bar-Ilan-Universität gegründet

»Wissenschaft lebt von Offenheit und Zusammenarbeit«, sagt Ron Prosor, Israels Botschafter in Deutschland

 16.09.2026

Washington D.C.

Vance: Iran-Krieg tritt in wenigen Monaten in neue Phase ein

Was wollen die USA in der nächsten Phase des Krieges erreichen?

 16.09.2026

Washington D.C.

USA plant Milliarden-Waffenverkauf an Israel

Die Hintergründe

 16.09.2026

Berlin

Kabinett berät über Maßnahmen für mehr Schutz gegen islamistischen Terror

Sicherheitsinteressen sollen bei Bewährungsentscheidungen stärker zählen und gefährliche Körperverletzungen mit Messern als Verbrechen gewertet werden. Was der neue Maßnahmenkatalog vorsieht

 16.09.2026

Gegen Vorurteile

Über Tattoos, Sport und die Frage, was eigentlich koscher ist - Neuauflage eines Projekts zu jüdischem Leben

Vorne Fotos, hinten Erklärtexte und QR-Codes: Eine neue Box mit Material zu jüdischem Leben in Deutschland ist erschienen. Gedacht ist sie für Schule oder Erwachsenenbildung - und als Beitrag gegen Antisemitismus

von Leticia Witte  16.09.2026