Interview

»Ein gutes Urteil«

Herr Schelvis, das Münchner Landgericht hat den KZ-Wachmann John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Doch die Richter haben ihn auf freien Fuß gesetzt. Wie wirkt das auf Sie, dessen Frau in Sobibor ermordet wurde?
Es ist ein gutes Urteil. Wir Nebenkläger sehen es als eine Art Sieg an, dass Demjanjuk verurteilt wurde. Es stand ja nicht von vornherein fest. Und dass er das Gefängnis verlassen hat, heißt nicht, dass er ein freier Mann ist.

Sie haben sich kurz vor Prozessende dafür ausgesprochen, Demjanjuk schuldig zu sprechen, aber auf eine Strafe zu verzichten. Warum?
Als jüdischer Humanist zählt für mich Rechtschaffenheit. Man muss selbst einem Mann wie Demjanjuk in seinem letzten Lebensabschnitt die Möglichkeit geben, auch bei einer Verurteilung nicht ins Gefängnis zu müssen.

Der NS-Kriegsverbrecher könnte womöglich seine verbleibende Lebenszeit in einem Münchner Altersheim verbringen. Kann das im Sinne der Opfer sein?
Mich stört das nicht. Am wichtigsten ist, dass das Vernichtungslager Sobibor, das vor zehn, 15 Jahren noch unbekannt war, jetzt durch die Medien weltweit in vieler Munde ist. Allein aus den Niederlanden wurden 34.000 Juden nach Sobibor deportiert, 33.000 Menschen ermordet. Ich war einer der restlichen 1.000, die zur Arbeit selektiert wurden.

Mehrfach war während der Verhandlung davon die Rede, Demjanjuk hätte sich als Hilfswilliger der Mordmaschinerie durch Flucht entziehen können. Halten Sie das als Historiker für plausibel?
Ja. Die Wachmänner hatten Gelegenheit, ins Dorf Sobibor zu gehen, sieben oder acht Kilometer entfernt. Wer einmal dort war, hatte genug Möglichkeiten, nicht ins Lager zurückzukehren. Und bis in die Ukraine waren es von Sobibor aus nur acht Kilometer.

Inwiefern haben Prozess und Urteil über den Tag hinaus für die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen Bedeutung?
Es ist einerseits ein Sieg. Andererseits hat das europäische Judentum verloren, und daran ist nichts mehr wiedergutzumachen. Es ist ein wichtiges Urteil in Bezug auf die Mittäterschaft der sogenannten kleinen Fische. In der Zeit, als Demjanjuk in Sobibor war, wurden dort mehr als 29.000 Juden ermordet. Dafür ist er mitverantwortlich. Es muss nicht bewiesen werden, dass er dies oder jenes selbst getan hat. Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen Straflosigkeit.

Sie selbst waren an einigen Verhandlungstagen anwesend. Wie ist es für Sie gewesen, Demjanjuk zu begegnen?
Ich war fünf Mal je drei Tage dort. Anfangs wirkte Demjanjuk, der seinen Mund nicht aufkriegte und bis zum letzten Tag kein Wort des Bedauerns über die Lippen brachte, auf mich wie ein Gegenstand mit Kappe auf dem Kopf. Später nannte ich ihn dann einen Menschen, aber nicht im jiddischen Sinn des Wortes.

Mit dem Nebenkläger im Demjanjuk-Prozess sprach Tobias Müller.

Erwiderung

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