Interview

»Die Zahl ist stark rückläufig«

Herr Rosenbach, wie viele russischsprachige jüdische Zuwanderer sind 2011 in die Bundesrepublik gekommen?
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion sind im vergangenen Jahr 1.015 Personen in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Im selben Zeitraum haben 305 Personen einen Neuantrag gestellt.

Wie bewerten Sie diese Zahlen, verglichen mit den Daten der vergangenen Jahre?
In den zurückliegenden Jahren ist die jüdische Zuwanderung erheblich zurückgegangen. Haben im Jahr 2000 noch 27.000 Personen einen Antrag gestellt, waren es 2004 circa 2.700 und seit 2010 nur noch rund 300. Die Anzahl der eingereisten jüdischen Zuwanderer ist ebenfalls stark rückläufig. Sind vor 2004 noch durchschnittlich 15.000 Personen pro Jahr eingereist, hat sich die Zuwanderung in den vergangenen drei Jahren bei rund 1.000 Personen pro Jahr stabilisiert. Wenn man sich die geringe Anzahl der gegenwärtigen Neuantragstellungen ansieht, wird sich der Zuzug in nächster Zeit wohl auf noch geringerem Niveau einpendeln.

Noch 2007 ging man davon aus, dass mit etwa 2.000 bis 5.000 jüdischen Zuwanderern jährlich zu rechnen sei. Warum sieht die Wirklichkeit anders aus?
2005 hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) das Verfahren der Verteilung der jüdischen Zuwanderer neu geregelt. 2007 trat diese Neuregelung in Kraft. Ursprünglich hatte das Auf- nahmeverfahren bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes – neben der Stärkung des jüdischen Lebens in Deutschland – vornehmlich humanitäre Aspekte und Familienzusammenführung im Blick. Heute ist ein wesentliches zusätzliches Ziel die Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der Integrationsmöglichkeiten in den Ländern und Kommunen. Die Integration der Zuwanderer sowohl in die jüdischen Gemeinden als auch in die deutsche Gesellschaft soll gefördert werden. Diesem Ziel dienen Aufnahmevoraussetzungen wie eine positive Integrationsprognose, Grundkenntnisse der deutschen Sprache sowie die Aufnahmemöglichkeit in einer jüdischen Gemeinde. Wie sich diese Neuregelungen auf die Zahl der Antragsteller konkret auswirken, war zu keinem Zeitpunkt exakt prog- nostizierbar. Die Anzahl der Einreisenden blieb in den ersten Jahren der Neuregelung auch keinesfalls gleich: Reisten 2005 noch rund 6.000 Personen ein, waren es 2006 nur noch 1.079 und 2007 wieder 2.502. Ähnlich bei der Zahl der Neuantragstellungen: Die lag 2005 bei rund 400 Personen und stieg in den Jahren 2006 und 2007 von 132 auf 779 Personen. Erst in den letzten drei Jahren zeigt sich bei beiden Verläufen eine gewisse Stabilität auf relativ niedrigem Niveau.

Ist das Interesse an der Zuwanderung nach Deutschland gesunken – und wenn ja, welche Gründe könnte es dafür geben?
Zunächst dürfen wir nicht verkennen, dass sich die Situation in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion in den vergangenen Jahren verändert hat. Die dortigen Entwicklungen haben selbstverständlich unmittelbare Auswirkungen auf die persönliche Entscheidung des Einzelnen, seine Heimat zu verlassen oder nicht. Um Gründe für das sinkende Interesse an einer Zuwanderung nach Deutschland zu ermitteln, hat das Bundesamt durch seine Mitarbeiter in Kiew, Moskau und St. Petersburg eine Befragung durchführen lassen. Die Gründe sind demnach sehr heterogen: Das Erlernen der deutschen Sprache stellt für sehr viele potenzielle Zuwanderer eine Hürde dar. Einfache Deutschkenntnisse auf mindestens der Niveau-Stufe A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR) sind eine wesentliche Voraussetzung im Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer. Hier liegen die Schwierigkeiten nicht nur im Erlernen der deutschen Sprache, sondern auch im hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand, der für das Lernen und die abschließende Prüfung notwendig ist. Schwierigkeiten bereitet den Menschen, die nach Deutschland übersiedeln wollen, auch der Nachweis ihrer jüdischen Abstammung. Dieser Nachweis muss grundsätzlich über staatliche Personenstandsurkunden erfolgen, die vor 1990 ausgestellt wurden und die jüdische Nationalität oder die Abstammung von mindestens einem Elternteil mit jüdischer Nationalität belegen. Ein weiterer Grund ist die Sorge um die Eingliederung in die deutsche Arbeitswelt. Jüdische Zuwanderer weisen vielfach hochwertige Qualifikationen auf, die im Heimatland erworben wurden, bei denen sie aber nicht sicher davon ausgehen können, dass sie in Deutschland anerkannt werden. Entsprechend groß ist die Angst vor einem beruflichen Abstieg, der möglicherweise in der Arbeitslosigkeit enden kann. Zudem können wir davon ausgehen, dass die meisten ausreisewilligen Juden inzwischen schon nach Deutschland übergesiedelt sein dürften.

Stellen die Zuzugsregelungen des 2007 in Kraft getretenen Gesetzes vielleicht doch zu hohe Hürden dar?
Wie in jedem Zuwanderungsverfahren gibt es auch für jüdische Zuwanderer konkrete Voraussetzungen, die für eine erfolgreiche Integration und eine Steuerung der Zuwanderung wichtig sind. Mit der Einrichtung des Beirats Jüdische Zuwanderung ist gleichzeitig eine Instanz geschaffen worden, die die Entwicklung des Aufnahmeverfahrens begleitet und auch erforderliche Anpassungen anstößt. Beispiele hierfür sind die Verfahrensänderungen aus den Jahren 2009 und 2011: 2009 wurden Anpassungen bei der Integrationsprognose vorgenommen. Hier wurde durch eine Anhebung der Punktzahl vor allem jüngeren sowie gut ausgebildeten Juden der Zugang erleichtert. Außerdem wurde die Zweitantragsregelung entschärft, nach der im Falle eines abgelehnten Antrags eine erneute Antragstellung generell ausgeschlossen war. Die Regelung gilt jetzt nur noch für Zweitanträge, die nach dem 31.12.2007 gestellt worden sind. 2011 wurde der Nachweis der jüdischen Nationalität im Aufnahmeverfahren erleichtert. So haben etwa ab 1990 geborene Juden die Möglichkeit, ihre jüdische Abstammung über Personenstandsurkunden der Großeltern nachzuweisen, was vorher nur über die Personenstandsurkunden der Eltern möglich war. Ich möchte aber noch einmal daran erinnern, dass für vor 1945 geborene Antragsteller nach wie vor keine Integrationsprognose erstellt werden muss, sie müssen auch keine Sprachkenntnisse nachweisen.

Hat sich die Regelung, dass Zuwanderer über eine positive Integrationsprognose verfügen müssen, aus Ihrer Sicht be-
währt?
Jüdische Zuwanderer stehen einer doppelten Anforderung gegenüber: einerseits der Integration in die jüdischen Gemeinden und andererseits der Integration in die deutsche Gesellschaft. Die Integrationsprognose betrifft beide Facetten: Die Stärkung des jüdischen Lebens und der jüdischen Gemeinden hängt unter demogra- fischen Aspekten auch vom Lebensalter oder dem Familienstand der Zuwanderer ab. Gleichzeitig sind Ausbildung, Berufserfahrung, Lebensalter und Sprachkenntnisse wesentliche Merkmale für die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Mit einer Integrationsprognose ist noch keine positive Entwicklung garantiert. Ist jedoch bereits die Prognose negativ, so kann damit mit großer Wahrscheinlichkeit ein persönliches Scheitern mit den damit verbundenen negativen Erfahrungen verhindert werden.

Welchen Trend erwarten Sie in den kommenden Monaten und Jahren?
In Anbetracht der gegenwärtigen Anzahl von Neuantragstellungen wird sich der Zuzug jüdischer Zuwanderer in der nächsten Zeit auf etwas geringerem Niveau einpendeln. Langfristig entscheidend für die Entwicklung werden jedoch die allgemeinen Rahmenbedingungen sein – von der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bis zur Willkommenskultur, mit der die Zuwanderer aufgenommen werden. Kurz: Entscheidend ist die Attraktivität Deutschlands einschließlich seiner jüdischen Gemeinden.

Das Interview mit dem Gruppenleiter für »Maßnahmen der Integrationsförderung, Jüdische Zuwanderer, Migrationsberatung« beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg führte Detlef David Kauschke.

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