Volkszählung

Die Gretchenfrage

Ein buntes Völkchen: Im kommenden Jahr müssen die Bundesbürger Auskunft über ihre Lebensumstände geben. Foto: imago

Der 9. Mai 2011 wird wahrscheinlich ein ganz normaler Frühlingsmontag in Deutschland werden. Eines jedoch wird ihn unterscheiden: Dieser Montag ist der Stichtag des Zensus 2011, der Volkszählung. Zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung erfasst das Statistische Bundesamt nicht nur, wie viele Menschen hier wohnen, sondern sammelt auch Angaben beispielsweise über den Wohnort, das Alter, den Familienstand, die Bildung und die Staatsangehörigkeit. Vieles ist neu beim Zensus 2011. Denn im Vergleich zu den Volkszählungen 1981 in der DDR und 1987 in Westdeutschland werden die meisten persönlichen Daten nun aus den Melderegistern gezogen. Nur noch zehn Prozent der Bevölkerung werden mit Interviewern die Fragebögen ganz klassisch zu Hause ausfüllen. Die aber müssen, ansonsten droht ein hohes Bußgeld.

freiwillig Neu ist auch: Außer Geburtsdatum und Geschlecht wird das Glaubensbekenntnis erfragt. Die Angabe der Religionszugehörigkeit beruht jedoch auf Freiwilligkeit, sie geht über die eigentliche EU-Vorgabe für Volkszählungen hinaus, wie Klaus Pötzsch, Sprecher des Bundesamts für Statistik, sagt. In der Zensus- kommission, die die Volkszählung vorbereitet und durchführt, ist zu hören, die Regierung wolle durch die Angabe der Religionszugehörigkeit »die Buntheit und Vielfalt der Gesellschaft abbilden«. Auch hätten einige Religionsgemeinschaften darum gebeten, ihre Mitglieder zu erfassen. »Der Zentralrat hat dies nicht gefordert – nicht einmal angedeutet«, sagt dazu Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Die »Buntheit«, die statistisch ausgedrückt werden soll, ist nicht leicht zu erfassen. Zum einen ist die Angabe der Religion freiwillig. Zum anderen sind die Daten, die aus den Melderegistern ermittelt werden, nicht einheitlich: Details tauchen nur dann in den Unterlagen auf, wenn es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) handelt. Ist das, wie bei vielen muslimischen Gemeinden, nicht der Fall, verfügt das Finanzamt über keine entsprechenden Kenntnisse. Bis alle muslimischen Gemeinden K.d.ö.R. sind, »ist es ein langer Prozess«, sagt Aiman A. Mazyek, Generalsekretär des Zentralrats der Muslime. »Vor der juristischen kommt die gesellschaftliche Anerkennung.«

Auch Stephan J. Kramer äußert sich kritisch: »Ich halte nichts von der Frage nach der Religionszugehörigkeit, sofern damit die Freiheitsrechte beeinträchtigt werden.« Wie auch schon beim Erhebungsverfahren ELENA, mit dem seit Januar 2010 Arbeitnehmerdaten zentral gespeichert werden, hat der Zentralrat Bedenken zum Zensus angemeldet. »Mit solcher ›Datensammelwut‹ tun wir uns nicht nur aus historischen Gründen schwer.« Außerdem verweist Kramer darauf, dass »die Verfah- rensweise der Einwohnermeldeämter und die Registrierung der jüdischen Religionszugehörigkeit nicht in allen Bundesländern gleich ist«. Aiman A. Mazyek sieht beim Zensus 2011»ein Geschmäckle«: Er befürchtet, dass die gewonnenen Informationen zur weiteren Kontrolle der Muslime in Deutschland verwendet werden – »besonders vor dem Hintergrund der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Rasterfahndung und weiterer umstrittener Sicherheitsgesetze infolge des 11. September 2001«.

datenschutz Die Bundesregierung begründet den Zensus damit, dass sie wissen muss, was sich 20 Jahre nach dem Mauerfall in Deutschland verändert hat. Die Einwohnerzahl hat Einfluss auf Wahlkreise, Sitze im Bundesrat oder auf kommunale Planungen. Gespeichert werden die Daten für höchstens vier Jahre, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte darf es nicht geben. Das gilt auch für die freiwilligen Auskünfte. Religion bleibt also Privatsache, ein bisschen zumindest.

Kommentar

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