Ghetto-Renten

Bundesrat spricht sich für Nachzahlung aus

Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Foto: dpa

Der Bundesrat hat am Freitag einen neuen Anlauf unternommen, die Frage der sogenannten Ghetto-Renten zu lösen. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Nachzahlungen an rund 20.000 jüdische Rentner ermöglicht, die in den Ghettos der Nationalsozialisten gearbeitet haben. Die Entschließung war von SPD- und Grün-regierten Ländern eingebracht worden.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, sagte: »Ich begrüße es sehr, dass der Bundesrat die von den Nazis geknechteten Arbeiter in den Ghettos nicht vergessen hat.« Nachdem der Bundestag es abgelehnt habe, späte Gerechtigkeit für die früheren Ghetto-Bewohner zu schaffen, sei das Engagement des Bundesrats besonders verdienstvoll. »Ich wünsche mir, dass der neu gewählte Bundestag die Initiative der Länderkammer möglichst rasch aufgreift und umsetzt«, so Graumann.

Regelung Die infrage stehenden Nachzahlungen von Ghetto-Renten betreffen die Spanne von 1997 bis 2005. Einem Teil der Holocaust-Überlebenden, die in den Ghettos der Nationalsozialisten gearbeitet haben, werden Renten rückwirkend von 1997 an gezahlt. Etwa 20.000 alte Menschen beziehen ihre Renten aber erst seit 2005. Grund ist eine Regelung, die rückwirkende Auszahlungen von Renten auf vier Jahre begrenzt. Die Mehrzahl der Ghetto-Rentner hatte jedoch erst 2009 durch ein Urteil des Bundessozialgerichts die Bewilligung ihrer zuvor abgelehnten Anträge erwirkt.

Der Bundestag hatte im Frühjahr mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition Nachzahlungen an die betroffene Gruppe abgelehnt. Seitdem war von verschiedenen Seiten immer wieder gefordert worden, den Beschluss zu revidieren. So hatte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bei einem Besuch in Israel erklärt, sie wolle sich für eine erneute Befassung der Bundesregierung mit dem sensiblen Thema einsetzen. epd/ja

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