Restitution

Bund gibt NS-Raubkunst an Erben aus Österreich zurück

Ferdinand Georg Waldmüller (1793 - 1865), Gemälde, »Hansel’s erste Ausfahrt« Foto: picture alliance / Artcolor

Die Kunstverwaltung des Bundes hat NS-Raubkunst an die Erben der österreichischen Unternehmerin Grete Klein (1884-1962) zurückgegeben. Dabei handele es sich um das Ölgemälde »Hansl’s erste Ausfahrt (Heimkehrende Kinder)« von Ferdinand Georg Waldmüller, wie die Bundesbehörde am Dienstag in Berlin mitteilte. Das Gemälde sei Klein während der NS-Zeit entzogen worden, mutmaßlich infolge des sogenannten Anschlusses Österreichs im Jahr 1938. Zuletzt befand es sich als Leihgabe im Museum Wiesbaden.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) betonte, dass jede Rückgabe von Raubkunst ein wichtiges Zeichen sei, um der »historischen Verantwortung Deutschlands für die Gräuel der NS-Zeit« gerecht zu werden: »Mit dieser Rückgabe erkennt der Bund das Schicksal von Grete Klein an, die vor den Nationalsozialisten fliehen musste und enteignet wurde.«

Verfolgung von Grete Klein

Recherchen von Experten sowie der Kunstverwaltung des Bundes beleuchten das Leben von Grete Klein näher. Sie lebte in Mödling und Wien und wurde mit ihrem Ehemann Karl aufgrund ihrer jüdischen Herkunft vom NS-Regime verfolgt. 1939 schlossen die Nazis ihre Babyschuhfabrik in Wien und verkauften sie an eine nicht-jüdische Mitarbeiterin des Betriebs. Noch im selben Jahr floh das Ehepaar Klein nach Palästina.

Ihr in Österreich verbliebenes Vermögen ging auf das Deutsche Reich über, darunter auch eine Villa in Mödling. In dieser befanden sich nach Angaben der Familie neben dem Gemälde von Waldmüller noch etwa 35 weitere Werke sowie eine Sammlung von Gläsern aus Böhmen. Die Kunstgegenstände gelten bis heute als verschollen.

Kunstverwaltung des Bundes

Die Kunstverwaltung des Bundes erforscht nach eigenen Angaben proaktiv die Herkunft der Kunstgegenstände des Bundes, insbesondere im Hinblick auf in der NS-Zeit gestohlene Werke. Ihre Ergebnisse veröffentlicht die Behörde in einer sogenannten Provenienzdatenbank und gibt ermittelte Raubkunst an die Erben der früheren Eigentümer zurück.

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