Justiz

Bischof Williamson wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen

Richard Williamson Foto: dpa

Justiz

Bischof Williamson wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen

Holocaust-Leugner zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt

von Martin Krauss  14.01.2013 13:56 Uhr

Der Holocaust-Leugner Richard Williamson (72) ist wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den britischen Bischof am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Williamson hatte in einem Interview mit dem schwedischen Fernsehen die Existenz von Gaskammern während des Holocaust bestritten. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, weil das Interview nicht in Deutschland hätte gezeigt werden sollen.

pius-brüder Schon zweimal war der frühere Bischof der umstrittenen katholischen Pius-Brüder verurteilt worden. Doch das Oberlandesgericht Nürnberg hatte im Februar 2012 die Urteile wegen Formfehlern aufgehoben: Im Strafbefehl sei unklar geblieben, ob und wo Williamsons Behauptung, es habe keine Gaskammern gegeben, in Deutschland veröffentlicht worden sei.

Da die Leugnung der nationalsozialistischen Verbrechen zwar in Deutschland, nicht aber in jedem anderen Land unter Strafe steht, müsse der Nachweis erbracht werden, dass Williamson das Interview nicht nur in Deutschland, nämlich in Zaitzkofen im Landkreis Regensburg, gegeben habe, sondern dass es auch in Deutschland veröffentlicht wurde, so die Nürnberger Richter vor einem Jahr.

Die Regensburger Strafrichterin begründete das Urteil am Mittwoch damit, dass Williamson von einer Verbreitung des Interviews habe ausgehen müssen. »Wer sechs Minuten in die laufende Kamera schaut und Äußerungen über den Holocaust macht, der muss damit rechnen, dass dies verbreitet wird«, erklärte Gerichtssprecher Thomas Rauscher das Urteil. Strafmindernd habe sich ausgewirkt, dass Williamson aktuell kein Einkommen habe, weil er infolge des Interviews aus der erzkonservativen Piusbruderschaft ausgeschlossen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 6500 Euro gefordert.

ausschluss Richard Williamson war zu den bisherigen Prozessen nicht angereist. Bislang hatte es ihm die Pius-Bruderschaft verboten. Doch auch diesmal kam er nicht nach Deutschland, auch wenn er nicht mehr an die Weisungen der Piusbruderschaft gebunden ist. Im Oktober 2012 wurde Williamson ausgeschlossen, weil er Respekt gegenüber den Oberen seines Ordens vermissen lasse. Noch im April 2012 hatte das Mitteilungsblatt der Pius-Brüder die Einstellung des Verfahrens gegen Williamson als »sehr erfreuliche Nachricht« kommentiert.

Mittlerweile ist auch der Generalobere der Pius-Brüder, Bischof Bernard Fellay aus der Schweiz, in die Kritik geraten: Am 28. Dezember 2012 bezeichnete er »die Juden, die Freimaurer, die Modernisten« als »die Feinde der Kirche«. Der Vatikan wies dies zurück und verwies auf den laufenden Dialog der katholischen Kirche mit dem Judentum.

Die im Jahr 2009 von Papst Benedikt XVI. verkündete Rückkehr der Pius-Brüder unter das Dach der katholischen Kirche ist noch nicht vollzogen. Noch weigert sich die Bruderschaft, das Zweite Vatikanische Konzil anzuerkennen. (epd)

Henning Lobin, Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

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