Auschwitz-Prozess

Beide Seiten legen Revision ein

Der frühere SS-Wachmann Reinhold Hanning mit seinen beiden Anwälten Foto: dpa

Nach dem Auschwitz-Prozess am Landgericht Detmold befasst sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall. Gegen das Urteil vom 17. Juni haben beide Seiten Revision eingelegt, wie das Landgericht Detmold am Montag mitteilte.

Bis das Urteil rechtskräftig wird, werde es voraussichtlich eine längere Zeit dauern, sagte Richterin Anneli Neumann der Nachrichtenagentur epd. Der frühere SS-Wachmann Reinhold Hanning war wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Instanz Bis zum Ablauf der Frist für eine Revision am vergangenen Freitag hätten beide Verteidiger des Angeklagten sowie insgesamt neun Nebenklägervertreter Revision eingelegt, erklärte das Gericht.

Der Bundesgerichtshof werde nun entscheiden, ob das Urteil vollstreckt, abgeändert oder aufgehoben werde, erläuterte Richterin Neumann. Erst wenn die nächste Instanz die Haftstrafe bestätigt, werde geprüft, ob der heute 94-jährige Angeklagte die Haft antreten könne.

entscheidung Auch in einem weiteren Fall, dem des früheren SS-Manns Oskar Gröning, steht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes noch aus. Gröning war vor etwa einem Jahr vom Lüneburger Landgericht wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen im KZ Auschwitz-Birkenau zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Auch in diesem Fall ist das Urteil nach knapp einem Jahr nicht rechtskräftig. Die Anwälte beider Seiten hatten Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragt. Mit einer ähnlichen Dauer müsse auch im Fall Hanning gerechnet werden, sagte Neumann. epd

Washington D.C.

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