Berlin

Begriff »Rasse« soll aus Grundgesetz gestrichen werden

Im Artikel 3 des Grundgesetzes ist unter anderem festgelegt, dass niemand »wegen seiner Rasse« benachteiligt werden darf. Foto: imago images/U. J. Alexander

Der Begriff »Rasse« soll aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Stattdessen soll in Artikel 3 ein Verbot von Diskriminierung aus »rassistischen Gründen« stehen. Das bestätigten am Freitag Sprecher des Innen- sowie des Justizministeriums in Berlin. Auf diese Formulierung hätten sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) geeinigt. Der »Spiegel« hatte zuerst darüber berichtet.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf will das Kabinett am Mittwoch beschließen, wie es hieß. Die neue Formulierung sei von allen diskutierten die beste, sagte Seehofer laut Magazin. Die Einigung zeige, dass die Regierung im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus handlungsfähig sei.

Die Koalition hatte im Herbst beschlossen, den Begriff »Rasse« im Grundgesetz zu ersetzen, weil er heute als unangemessen gelte. Mit der jetzt gefundenen Einigung setzte sich Lambrecht durch. Sie hatte die Formulierung vorgeschlagen und war damit bei der Union zunächst auf Ablehnung gestoßen. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Innen- und Rechtspolitiker von CDU und CSU hatten sich darauf verständigt, den Artikel 3 so zu ergänzen, dass niemand wegen seiner »vermeintlichen« Rasse diskriminiert werden dürfe. Auch die Grünen hatten die von Lambrecht vorgeschlagene Neufassung kritisiert. Die Formulierung könne so interpretiert werden, als sei künftig nur eine absichtliche Diskriminierung verboten, sagte die Rechtspolitikerin Katja Keul. Es bestehe die Gefahr, dass der Schutzbereich der Verfassung kleiner werde. kna

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