Berlin

Israelhasser scheitern mit Klage gegen Bundestag

Demonstration von BDS-Anhängern vor dem Berliner Kanzleramt (Archiv) Foto: imago/Stefan Zeitz

Eine Klage von Anhängern der ebenso israelfeindlichen wie in Handlungen und Zielen antisemitischen Boykott-Kampagne BDS gegen den Bundestag ist heute vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Ziel war, einen Parlamentsbeschluss zur Ächtung der Bewegung für nichtig erklären zu lassen.

Die Kläger sahen sich in Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt und wehrten sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus. Das Gericht wies die Klage am Donnerstag jedoch als unbegründet zurück.

Der Bundestagsbeschluss verletze die Kläger nicht in ihren Grundrechten, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter bei der Urteilsverkündung. Sie ließ jedoch Berufung gegen das Urteil zu, da das Verfahren Fragen von grundsätzlicher Bedeutung berühre.

Der Bundestag hatte die Bewegung in dem Beschluss vom 17. Mai 2019 verurteilt. Deren Argumentationsmuster und Methoden seien antisemitisch. Die Parlamentsmehrheit begrüßte, dass Kommunen BDS-Anhängern Räume und Unterstützung verweigern und beschloss, dies auch selbst zu tun. Für den Antrag stimmten CDU/CSU, SPD, FDP und große Teile der Grünen.

Die beiden Kläger und die Klägerin führten an, dass ihnen seit dem Bundestagsbeschluss mehrfach öffentliche Auftritte verwehrt worden seien. Teils seien sie angeblich verbal angegriffen und als antisemitisch beschimpft worden. Sie seien aber nicht antisemitisch, sondern lediglich »Israel-kritisch«.

»Man wird als Aussätziger behandelt, weil man sich für die Menschenrechte anderer Menschen einsetzt«, sagte einer der Kläger, Christoph G.

Das Verwaltungsgericht ließ diese Argumente nicht gelten. Bei dem Beschluss des Bundestags handele es sich um eine Positionsbestimmung in einer kontroversen Debatte, sagte Xalter. Der Beschluss greife nicht in die Persönlichkeitsrechte ein, denn er sei nicht personenbezogen, sondern sachbezogen.

Er treffe auch keine Aussage, dass alle Unterstützer von BDS Antisemiten seien. Ein Eingriff in die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit liege ebenfalls nicht vor.

BDS steht für »Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen«. Die Kampagne wurde 2005 von mehr als 170 palästinensischen Organisationen gestartet. Ihr Ziel ist es, durch gezielte Boykottaufrufe den jüdischen Staat international allumfassend zu isolieren und als angeblichen »Apartheidstaat« zu diffamieren. Dabei hat sie sowohl israelische Firmen und Institutionen als auch Wissenschaftler und Künstler im Visier. BDS setzt unter anderem israelische Staatsbürger massiv unter Druck und scheut bei seinen Aktionen auch nicht vor Methoden zurück, die an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte erinnern. ja/dpa

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