Meinung

BDS: Die Justiz läuft der Realität meilenweit hinterher

Prominentester BDS-Anhänger: der Musiker Roger Waters Foto: pr

Nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich auch das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für die Verbreitung von israelbezogenem Judenhass in Deutschlands Städten gegeben. So kurz und knapp kann man das Resultat der jüngsten Gerichtsentscheidung zur antisemitischen BDS-Bewegung werten.

Die lobenswert klare Position der Stadt München, die sich mit Haltungen von anderen Städten wie etwa auch von Frankfurt am Main deckt und dem Geist auch des Bundestagsbeschlusses zu BDS entspricht, hat damit leider einen herben Rückschlag erhalten. Die Hoffnung, dass Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht dem Ausschluss der antisemitischen BDS-Bewegung aus öffentlichen Räumen stattgibt, hat sich nicht erfüllt und die Argumentation lehnt sich eng an die Begründung, die bereits die Münchner Richter 2020 wählten.

Im damaligen Urteil hieß es: »Etwaige antisemitische Äußerungen könnten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht bereits aufgrund ihres Inhalts einen Ausschluss rechtfertigen, sondern erst dann, wenn damit die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährdet werde. Es sei gegenwärtig nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle mit den Boykottaufrufen der Befürworter der BDS-Kampagne erreicht werde«.

Einschüchterung Was schon aus der damaligen Begründung erkennbar wurde, war die fehlende Kenntnis über BDS, deren Zielsetzung und Methoden. BDS ist eben keine friedliche Bewegung, sondern eine Maschinerie der Einschüchterung, eine moderne Form des Terrors gegenüber Israel und zutiefst antisemitisch. Von selbsternannter »Kaufhauspolizei«, die israelische Waren in Geschäften brandmarkt und damit auch Händler einschüchtert, über die Einschüchterung von Künstlern, die in Israel auftreten möchten oder von Wissenschaftlern, die mit israelischen Hochschulen kooperieren wollen, bis hin zur Störung von Veranstaltungen reicht ein Ausschnitt verschiedenster BDS-Aktivitäten.

Dies alles sind keine Beiträge zur freien Meinungsäußerung, sondern unfriedliche und aggressive Aktivitäten, die die genannte Gefahrenschwelle längst überschritten haben.

Warum nur dringen die wahren Absichten und der antisemitische Charakter von BDS nicht bis zu den obersten Gerichten unseres Landes vor? Warum werden die sehr wohl auch gewalttätigen Aktivitäten von BDS nicht wahrgenommen, oder zählt Einschüchterung inzwischen zu den legitimen Mitteln der gesellschaftlichen Auseinandersetzung?

BDS ist keine friedliche Bewegung, sondern eine Maschinerie der Einschüchterung.

Kaum eine andere antisemitische Gruppierung hat es in den zurückliegenden Jahren derart einfallsreich verstanden, die eigene antiisraelische und auch antisemitische Gesinnung hinter der Maske einer selbst erklärten Menschenrechtsorganisation zu verbergen, wie dies die antisemitische BDS-Bewegung erreicht hat, die seit nunmehr über 20 Jahren zu Boykotten, Deinvestitionen und Sanktionen gegenüber Israel aufruft und im Kern das Fundament der Legitimation Israels angreift.

Die Entscheidung des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2019, BDS als klar antisemitisch zu benennen und zum Engagement gegen diese israelfeindliche Bewegung aufzurufen, war ein richtiger und wichtiger Beschluss.

Das eigentlich traurige an dem nun wiederholten Begründungsmuster unserer obersten Gerichte ist die Botschaft, dass der Antisemitismus erst dann unterbunden werden dürfe, wenn er die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährde.

Judenmord Wenn Jüdinnen und Juden körperlich und verbal in unserem Land angegriffen werden, jüdische Einrichtungen beschädigt und geschändet werden, wenn Juden sich nicht mehr sicher in Deutschland fühlen, Kippa und Davidstern aus Angst nicht offen tragen, nach Israel auswandern oder dies zum Schutz ihrer Familien in Betracht ziehen, Judenhass sich auf den Plätzen unseres Landes wieder aggressiv und widerwärtig zeigt und in den sozialen Netzwerken tagtäglich der virtuelle Judenmord stattfindet, dann ist die besagte Schwelle zur Gefährdung unserer öffentlichen Ordnung schon längst überschritten. Und BDS ist Teil dieses antisemitischen Orchesters auf unseren Straßen und darf nun auch wieder in unsere Bürgerhäuser hinein. Sehen unsere Gerichte dies nicht?

Mit ihren Begründungen zeigen die Gerichte eines: Unsere Justiz läuft beim Antisemitismus der gesellschaftlichen Realität in gefährlicher Weise hinterher, und dies ist gerade in einer Zeit des wachsenden Antisemitismus und des notwendigen gesellschaftlichen Engagements gegen jede Form des Judenhasses besonders schlimm.

BDS ist und bleibt auch mit diesem Urteil eine antisemitische Bewegung, die wir als Gesellschaft ächten und dagegen vorgehen müssen, mit allen uns politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln.

Uwe Becker ist Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus.

Wolfgang Benz, Stefanie Schüler-Springorum und das deutsche Zentrum für Antisemitismusleugnung

Ein Kommentar von JA-Chefredakteur Philipp Peyman Engel

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