Meinung

BDS: Die Justiz läuft der Realität meilenweit hinterher

Prominentester BDS-Anhänger: der Musiker Roger Waters Foto: pr

Nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich auch das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für die Verbreitung von israelbezogenem Judenhass in Deutschlands Städten gegeben. So kurz und knapp kann man das Resultat der jüngsten Gerichtsentscheidung zur antisemitischen BDS-Bewegung werten.

Die lobenswert klare Position der Stadt München, die sich mit Haltungen von anderen Städten wie etwa auch von Frankfurt am Main deckt und dem Geist auch des Bundestagsbeschlusses zu BDS entspricht, hat damit leider einen herben Rückschlag erhalten. Die Hoffnung, dass Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht dem Ausschluss der antisemitischen BDS-Bewegung aus öffentlichen Räumen stattgibt, hat sich nicht erfüllt und die Argumentation lehnt sich eng an die Begründung, die bereits die Münchner Richter 2020 wählten.

Im damaligen Urteil hieß es: »Etwaige antisemitische Äußerungen könnten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht bereits aufgrund ihres Inhalts einen Ausschluss rechtfertigen, sondern erst dann, wenn damit die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährdet werde. Es sei gegenwärtig nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle mit den Boykottaufrufen der Befürworter der BDS-Kampagne erreicht werde«.

Einschüchterung Was schon aus der damaligen Begründung erkennbar wurde, war die fehlende Kenntnis über BDS, deren Zielsetzung und Methoden. BDS ist eben keine friedliche Bewegung, sondern eine Maschinerie der Einschüchterung, eine moderne Form des Terrors gegenüber Israel und zutiefst antisemitisch. Von selbsternannter »Kaufhauspolizei«, die israelische Waren in Geschäften brandmarkt und damit auch Händler einschüchtert, über die Einschüchterung von Künstlern, die in Israel auftreten möchten oder von Wissenschaftlern, die mit israelischen Hochschulen kooperieren wollen, bis hin zur Störung von Veranstaltungen reicht ein Ausschnitt verschiedenster BDS-Aktivitäten.

Dies alles sind keine Beiträge zur freien Meinungsäußerung, sondern unfriedliche und aggressive Aktivitäten, die die genannte Gefahrenschwelle längst überschritten haben.

Warum nur dringen die wahren Absichten und der antisemitische Charakter von BDS nicht bis zu den obersten Gerichten unseres Landes vor? Warum werden die sehr wohl auch gewalttätigen Aktivitäten von BDS nicht wahrgenommen, oder zählt Einschüchterung inzwischen zu den legitimen Mitteln der gesellschaftlichen Auseinandersetzung?

BDS ist keine friedliche Bewegung, sondern eine Maschinerie der Einschüchterung.

Kaum eine andere antisemitische Gruppierung hat es in den zurückliegenden Jahren derart einfallsreich verstanden, die eigene antiisraelische und auch antisemitische Gesinnung hinter der Maske einer selbst erklärten Menschenrechtsorganisation zu verbergen, wie dies die antisemitische BDS-Bewegung erreicht hat, die seit nunmehr über 20 Jahren zu Boykotten, Deinvestitionen und Sanktionen gegenüber Israel aufruft und im Kern das Fundament der Legitimation Israels angreift.

Die Entscheidung des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2019, BDS als klar antisemitisch zu benennen und zum Engagement gegen diese israelfeindliche Bewegung aufzurufen, war ein richtiger und wichtiger Beschluss.

Das eigentlich traurige an dem nun wiederholten Begründungsmuster unserer obersten Gerichte ist die Botschaft, dass der Antisemitismus erst dann unterbunden werden dürfe, wenn er die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährde.

Judenmord Wenn Jüdinnen und Juden körperlich und verbal in unserem Land angegriffen werden, jüdische Einrichtungen beschädigt und geschändet werden, wenn Juden sich nicht mehr sicher in Deutschland fühlen, Kippa und Davidstern aus Angst nicht offen tragen, nach Israel auswandern oder dies zum Schutz ihrer Familien in Betracht ziehen, Judenhass sich auf den Plätzen unseres Landes wieder aggressiv und widerwärtig zeigt und in den sozialen Netzwerken tagtäglich der virtuelle Judenmord stattfindet, dann ist die besagte Schwelle zur Gefährdung unserer öffentlichen Ordnung schon längst überschritten. Und BDS ist Teil dieses antisemitischen Orchesters auf unseren Straßen und darf nun auch wieder in unsere Bürgerhäuser hinein. Sehen unsere Gerichte dies nicht?

Mit ihren Begründungen zeigen die Gerichte eines: Unsere Justiz läuft beim Antisemitismus der gesellschaftlichen Realität in gefährlicher Weise hinterher, und dies ist gerade in einer Zeit des wachsenden Antisemitismus und des notwendigen gesellschaftlichen Engagements gegen jede Form des Judenhasses besonders schlimm.

BDS ist und bleibt auch mit diesem Urteil eine antisemitische Bewegung, die wir als Gesellschaft ächten und dagegen vorgehen müssen, mit allen uns politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln.

Uwe Becker ist Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus.

NRW

Minister sieht bei Danger Dan-Song Nähe zu Extremisten

Der Rapper Danger Dan darf einen neuen Song nicht in der Satiresendung »Die Anstalt« präsentieren. Nun meldet sich der NRW-Medienminister zu Wort, der auch im ZDF-Fernsehrat sitzt

 18.07.2026

Argentinien

Der jüdische Teil von Messi

Während im Internet Gerüchte über Herkunft und Sympathien der Spielerikone kursieren, erzählen die Söhne eines verstorbenen argentinischen Fußballfans eine andere, besonders schöne Geschichte

von Sophie Albers Ben Chamo  18.07.2026 Aktualisiert

Kommentar

Absage an Danger Dan und Igor Levit: Das ZDF hat absolut richtig gehandelt

Nicht alles, was nicht justiziabel ist, muss auch gesendet werden. Schon gar nicht unverhohlene Aufrufe zur linksextremen Gewalt und Verherrlichung der »Hammerbande«-Terroristen

von Philipp Peyman Engel  18.07.2026 Aktualisiert

Kommentar

Warum ich mit der SPD fertig bin

Eine späte Einsicht ist besser als gar keine, oder?

von Imanuel Marcus  18.07.2026

Rechtsterrorismus

NSU-Unterstützerin Susann E. zu zwei Jahren Haft verurteilt

Im Prozess gegen Susann E. in Dresden ist das Urteil gesprochen. Weil sie der NSU-Terroristin Beate Zschäpe mit ihrem Ausweis und ihrer Krankenkassenkarte aushalf, wurde sie verurteilt. In Haft muss sich nicht.

 17.07.2026

Frankfurt am Main

»Widerstand ist Völkerrecht«-Demo darf stattfinden

Laut Staatsanwaltschaft liegt trotz des Demo-Mottos »Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und mit Gewehren« keine Volksverhetzung vor

 17.07.2026

Mainz

»Mutlos«: »Anstalt« reagiert auf Ausladung von Danger Dan

Die Macher der Satiresendung kritisieren die Entscheidung des ZDF deutlich. Auch der Musiker selbst meldet sich nochmal zu Wort - es geht auch um das Thema Gewalt

 17.07.2026

Berlin

SPD-Arbeitskreis fordert Ende deutscher Blockade gegen EU-Kurs zu Israel

»Es ist nicht glaubwürdig, wenn deutsche Waffen dazu dienen, die humanitäre Katastrophe zu verlängern«, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner

 17.07.2026

Washington D.C.

Trump-Nachfolge: Juden wenden sich von Vance ab, setzen auf Rubio

Zu den Gründen für den Vertrauensverlust gehören Vorstöße Vances gegen israelische Regierungsvertreter. Rubio hingegen hat schon immer Unterstützung für Israel gezeigt

 17.07.2026