Antisemitismus

Saalverbot für BDS-Bewegung in München nicht zulässig

Anti-BDS-Demonstration in München (Symbolfoto) Foto: imago/Michael Trammer

Die Stadt München muss auch Veranstaltungen der laut Deutschem Bundestag und zahlreichen Antisemitismusexperten in Zielen und Handlungen judenfeindlichen BDS-Bewegung in städtischen Räumlichkeiten ermöglichen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zeigte sich enttäuscht und sprach von einem »Rückschlag, der auch viele jüdische Münchnerinnen und Münchner persönlich und die demokratische Stadtgesellschaft insgesamt betrifft.«

Das Gericht wies die Revisionsklage der Stadt München zurück, die sich gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020 richtete. Dieser verpflichtete die Stadt, dem Münchner Kläger für eben solch eine Podiumsdiskussion Zugang zu einem städtischen Veranstaltungssaal zu verschaffen.

Die Stadt hatte dies zuvor abgelehnt und sich auf einen Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017 bezogen. Dieser legt fest, dass für Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassten oder diese unterstützten, keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden dürften, da es sich bei der BDS-Kampagne um eine antisemitische Bewegung handele, die gegen die geltende Verfassungsordnung verstoße.

Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschied nun: »Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausschließt, verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit.« Der Stadtratsbeschluss greife in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein, weil er eine den Ausschluss von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen »an die zu erwartende Kundgabe von Meinungen zur BDS-Kampagne oder zu deren Inhalten, Zielen und Themen knüpft«.

Ferner wies das Gericht darauf hin, dass der Stadtratsbeschluss, auf den sich die Stadt bezog, kein Rechtssatz und nicht meinungsneutral sei. »Er ist auch nicht mit dem Schutz von Rechtsgütern zu rechtfertigen, die schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützen sind«, hieß es in der Entscheidung. Angesicht der vorliegenden Tatsachen des Berufungsurteils sei bei der vom Kläger geplanten Veranstaltung ein Rechtsbruch oder eine Gefährdung der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung nicht zu erwarten gewesen.

Oberbürgermeister Reiter indes erklärte: »Die Landeshauptstadt München wird auch in Zukunft den ihr zustehenden Handlungsspielraum gegen Antisemitismus ausschöpfen.« Er appellierte an die Bayerische Staatsregierung und den Bund, »noch einmal unverzüglich zu prüfen, ob eine vom Gericht angemahnte gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann«.

Reiter erklärte, es stehe ihm nicht zu, das Urteil juristisch zu kritisieren, aber er habe »kein Verständnis dafür, dass in diesen Zeiten – in denen rassistische und antisemitische Äußerungen so unverhohlen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit geäußert werden und unser gesellschaftliches Klima nachhaltig vergiften – der Schutz von Minderheiten keine stärkere Berücksichtigung erfährt und die Kommunen auch noch gezwungen sind, die Verbreitung solcher Ausführungen durch Raumvergaben zu unterstützen«.

Der Kläger seinerseits wies jede antisemitische Absicht von sich und verwies darauf, dass er auch jüdische Verwandte habe. Er warf der Stadt München vor, schon seit Längerem jedwede Diskussion über den Nahost-Konflikt unterbinden zu wollen. kna/ja

Nahost

Israel: Wir stehen kurz vor Abschluss des Einsatzes in Gaza

US-Präsident Donald Trump sagte jüngst, dass es bald im Gaza-Krieg eine Waffenruhe geben könnte. Auch Israels Verteidigungsminister Katz äußert sich nun optimistisch

 30.06.2025

Debatte

Anti-Israel-Parolen: USA entziehen britischer Band Visa

Ein britischer Festivalauftritt mit israelfeindlichen Parolen wird live von der BBC übertragen. Der Sender steht unter Druck – und die USA kündigen an, der Band die Einreise zu verweigern

 30.06.2025

Interview

Nuklearforscher: »Das iranische Atomprogramm neu aufzubauen wird Jahre dauern«

Georg Steinhauser über die israelischen und amerikanischen Schläge gegen Atomanlagen im Iran, die Eigenschaften von Uran-235 und mögliche Szenarien für die Zukunft

von Michael Thaidigsmann  30.06.2025

Israel

Früherer Geheimdienstchef der israelischen Armee: Jerusalem musste das Atomprogramm der Mullahs stoppen

Im Juni 1981 war Amos Yadlin an der Zerstörung von Saddam Husseins Kernreaktor beteiligt. Nun hat er ausführlich über Israels Präventivschlag gegen das Mullah-Regime und den angeblichen »Völkermord« in Gaza Auskunft gegeben

von Imanuel Marcus  30.06.2025 Aktualisiert

Drohung

Iranische Zeitung fordert Todesstrafe gegen IAEA-Chef Grossi

Das staatliche Propagandablatt wirft Rafael Grossi vor, für Israel spioniert zu haben

 30.06.2025

Düsseldorf

Islamistischer Tiktok-Star gesteht Spendenbetrug

Der Islamist »Abdelhamid« hat unter seinen Followern Spenden »für Palästina« gesammelt und diese dann unter anderem für einen BMW ausgegeben. Das gestand er nun vorm Düsseldorfer Landgericht

von Martin Höke  30.06.2025

Düsseldorf

NRW: Zahl antisemitischer Straftaten gestiegen

Fast 700 Fälle wurden im vergangenen Jahr registriert - ein Zuwachs von 27 Prozent

 30.06.2025

Uni Duisburg

Online-Mahnmal gegen Schändung jüdischer Friedhöfe gestartet

Die Universität Duisburg-Essen hat ein Online-Projekt zum Schutz jüdischer Friedhöfe vorgestellt. Grundlage dafür ist eine interaktive Karte

von Raphael Schlimbach  30.06.2025

Atomprogramm

Iran signalisiert Bereitschaft zu Verhandlungen

Nach den US-Angriffen auf iranische Nuklearanlagen wurden die Atomgespräche zunächst unterbrochen. Nun mehren sich Signale Teherans, an den Verhandlungstisch zurückzukehren - unter Bedingungen

 30.06.2025