Bundesgerichtshof

Auschwitz-Wachmann wäre schuldig gesprochen worden

Weil Reinhold Hanning im Jahr 2017 im Alter von 95 Jahren noch vor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes starb, wurde das Urteil nicht mehr rechtskräftig. Foto: dpa

Die Verurteilung des früheren Auschwitz-Wachmanns Reinhold Hanning wäre vom Bundesgerichtshof bestätigt worden, wenn Hanning nicht gestorben wäre. Der Schuldspruch des Landgerichts Detmold wegen Beihilfe zum Mord hätte einer revisionsrechtlichen Überprüfung standgehalten, erklärte der Bundesgerichtshof in seiner jetzt bekannt gewordenen schriftlichen Begründung zur Einstellung des Verfahrens aufgrund des Todes des Angeklagten.

Der frühere SS-Wachmann aus dem nordrhein-westfälischen Lage war im Jahr 2016 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte Hanning Revision eingelegt. Er hatte im Verfahren zwar eingeräumt, von Massenmorden im Konzentrationslager Auschwitz gewusst zu haben. Eine Beteiligung an den Morden bestritt er jedoch.

Mitverantwortung Weil der frühere Auschwitz-Wachmann im Jahr 2017 im Alter von 95 Jahren noch vor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes starb, wurde das Urteil nicht mehr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof stellte im Mai dieses Jahres das Revisionsverfahren ein.

Das Internationale Auschwitz-Komitee begrüßte die Begründung des Bundesgerichtshofes. Es habe 65 Jahre gedauert, bevor sich die deutsche Justiz die Sichtweise der Auschwitz-Überlebenden zu Mitverantwortung eines jeden einzelnen SS-Täters zu eigen gemacht und in diesem Sinne Urteile gefällt hat, erklärte der Vizepräsident des Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, am Donnerstag in Berlin.

»Umso wichtiger ist für die Überlebenden nun noch einmal die Bestätigung des Bundesgerichtshofes, dass in Detmold ein hoch kompetentes und sensibles Gericht Recht im Namen des deutschen Volkes gesprochen hat«, unterstrich Heubner.

Räderwerk Mit der Bewertung des Bundesgerichtshofs werde auch dessen Entscheidung zum Auschwitz-Prozess gegen Oskar Gröning unterstrichen, dass jeder in Auschwitz und Birkenau tätige SS-Mann in das Räderwerk des Mordes einbezogen gewesen sei und sich mitschuldig gemacht habe, erklärte das Auschwitz-Komitee.

Der frühere SS-Mann Gröning, der im März im Alter von 96 Jahren starb, war 2015 in Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen rechtskräftig zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. epd/ja

Frankfurt/Main

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