Bundesgerichtshof

Auschwitz-Wachmann wäre schuldig gesprochen worden

Weil Reinhold Hanning im Jahr 2017 im Alter von 95 Jahren noch vor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes starb, wurde das Urteil nicht mehr rechtskräftig. Foto: dpa

Die Verurteilung des früheren Auschwitz-Wachmanns Reinhold Hanning wäre vom Bundesgerichtshof bestätigt worden, wenn Hanning nicht gestorben wäre. Der Schuldspruch des Landgerichts Detmold wegen Beihilfe zum Mord hätte einer revisionsrechtlichen Überprüfung standgehalten, erklärte der Bundesgerichtshof in seiner jetzt bekannt gewordenen schriftlichen Begründung zur Einstellung des Verfahrens aufgrund des Todes des Angeklagten.

Der frühere SS-Wachmann aus dem nordrhein-westfälischen Lage war im Jahr 2016 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte Hanning Revision eingelegt. Er hatte im Verfahren zwar eingeräumt, von Massenmorden im Konzentrationslager Auschwitz gewusst zu haben. Eine Beteiligung an den Morden bestritt er jedoch.

Mitverantwortung Weil der frühere Auschwitz-Wachmann im Jahr 2017 im Alter von 95 Jahren noch vor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes starb, wurde das Urteil nicht mehr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof stellte im Mai dieses Jahres das Revisionsverfahren ein.

Das Internationale Auschwitz-Komitee begrüßte die Begründung des Bundesgerichtshofes. Es habe 65 Jahre gedauert, bevor sich die deutsche Justiz die Sichtweise der Auschwitz-Überlebenden zu Mitverantwortung eines jeden einzelnen SS-Täters zu eigen gemacht und in diesem Sinne Urteile gefällt hat, erklärte der Vizepräsident des Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, am Donnerstag in Berlin.

»Umso wichtiger ist für die Überlebenden nun noch einmal die Bestätigung des Bundesgerichtshofes, dass in Detmold ein hoch kompetentes und sensibles Gericht Recht im Namen des deutschen Volkes gesprochen hat«, unterstrich Heubner.

Räderwerk Mit der Bewertung des Bundesgerichtshofs werde auch dessen Entscheidung zum Auschwitz-Prozess gegen Oskar Gröning unterstrichen, dass jeder in Auschwitz und Birkenau tätige SS-Mann in das Räderwerk des Mordes einbezogen gewesen sei und sich mitschuldig gemacht habe, erklärte das Auschwitz-Komitee.

Der frühere SS-Mann Gröning, der im März im Alter von 96 Jahren starb, war 2015 in Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen rechtskräftig zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. epd/ja

Internationaler Strafgerichtshof

»Begünstigung von Kriegsverbrechen«: Israelische NGO zeigt Spaniens Regierungschef Sánchez an

Die Hintergründe

 17.04.2026 Aktualisiert

Medien

Ex-»Welt«-Chefredakteur Burgard bei Springer künftig für Nahost zuständig

Burgard folgt auf Constantin Schreiber, der sich ab dem 1. Mai als Global Reporter weiter auf seine Podcast-Formate konzentriert

 17.04.2026

Berlin

Zentralrat der Juden gegen Widerspruchslösung

In seinem Tätigkeitsbericht für 2025 geht der Zentralrat auch ethische Fragen rund um das Thema Organspende ein

 17.04.2026

Genf

So reagiert die Weltbank auf antisemitische Posts von Francesca Albaneses Ehemann

Massimiliano Cali soll den palästinensischen Terrorismus relativiert und gegen Juden gehetzt haben

von Imanuel Marcus  17.04.2026

Paris

Bericht: Marine Le Pen trifft Israels Botschafter

Das Gespräch wirft diese Frage auf: Wie geht die Regierung Netanjahu mit rechtsextremistischen Parteien im Ausland um?

 17.04.2026

Yale-Umfrage

Jüngere Wähler in den USA äußern häufiger antisemitische Ansichten

Auch Plattformen wie TikTok spielen eine Rolle. Ihre Nutzer neigen eher zu Judenhass als Konsumenten herkömmlicher Medien

 17.04.2026

Amsterdam

Neue YouTube-Serie folgt den Spuren von Anne Frank

Eine Schauspielerin reist von Frankfurt über Amsterdam bis Bergen-Belsen und bietet Einblicke in das Leben des jüdischen Mädchens, das Millionen Menschen berührt hat

 17.04.2026

München

Proiranische Terror-Gruppe reklamiert Anschlag auf Restaurant für sich

Laut Generalstaatsanwaltschaft ist ein Bekennervideo der schiitischen Gruppe Harakat Ashab al-Yamin al-Islamia Gegenstand laufender Ermittlungen

 17.04.2026

Berlin

Staatsanwaltschaft geht in Revision im Prozess gegen Mustafa A.

Die Staatsanwaltschaft geht bei dem Angriff auf Lahav Shapira von einer antisemitischen Gewalttat aus. Der Täter bestreitet dies und erreicht im Berufungsprozess eine geringere Strafe. Beendet ist der Fall damit nicht

 17.04.2026