Bundesgerichtshof

Auschwitz-Wachmann wäre schuldig gesprochen worden

Weil Reinhold Hanning im Jahr 2017 im Alter von 95 Jahren noch vor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes starb, wurde das Urteil nicht mehr rechtskräftig. Foto: dpa

Die Verurteilung des früheren Auschwitz-Wachmanns Reinhold Hanning wäre vom Bundesgerichtshof bestätigt worden, wenn Hanning nicht gestorben wäre. Der Schuldspruch des Landgerichts Detmold wegen Beihilfe zum Mord hätte einer revisionsrechtlichen Überprüfung standgehalten, erklärte der Bundesgerichtshof in seiner jetzt bekannt gewordenen schriftlichen Begründung zur Einstellung des Verfahrens aufgrund des Todes des Angeklagten.

Der frühere SS-Wachmann aus dem nordrhein-westfälischen Lage war im Jahr 2016 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte Hanning Revision eingelegt. Er hatte im Verfahren zwar eingeräumt, von Massenmorden im Konzentrationslager Auschwitz gewusst zu haben. Eine Beteiligung an den Morden bestritt er jedoch.

Mitverantwortung Weil der frühere Auschwitz-Wachmann im Jahr 2017 im Alter von 95 Jahren noch vor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes starb, wurde das Urteil nicht mehr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof stellte im Mai dieses Jahres das Revisionsverfahren ein.

Das Internationale Auschwitz-Komitee begrüßte die Begründung des Bundesgerichtshofes. Es habe 65 Jahre gedauert, bevor sich die deutsche Justiz die Sichtweise der Auschwitz-Überlebenden zu Mitverantwortung eines jeden einzelnen SS-Täters zu eigen gemacht und in diesem Sinne Urteile gefällt hat, erklärte der Vizepräsident des Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, am Donnerstag in Berlin.

»Umso wichtiger ist für die Überlebenden nun noch einmal die Bestätigung des Bundesgerichtshofes, dass in Detmold ein hoch kompetentes und sensibles Gericht Recht im Namen des deutschen Volkes gesprochen hat«, unterstrich Heubner.

Räderwerk Mit der Bewertung des Bundesgerichtshofs werde auch dessen Entscheidung zum Auschwitz-Prozess gegen Oskar Gröning unterstrichen, dass jeder in Auschwitz und Birkenau tätige SS-Mann in das Räderwerk des Mordes einbezogen gewesen sei und sich mitschuldig gemacht habe, erklärte das Auschwitz-Komitee.

Der frühere SS-Mann Gröning, der im März im Alter von 96 Jahren starb, war 2015 in Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen rechtskräftig zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. epd/ja

Beirut

Israel: Hochrangiger Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026