Justiz

Auschwitz Komitee kritisiert Urteile im Ballstädt-Prozess

Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner Foto: picture alliance / ZB

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Auschwitz Komitee kritisiert Urteile im Ballstädt-Prozess

Das Urteil sei ein Erfolg für die rechtsextreme Szene und konterkariere den Kampf gegen Rechts

 12.07.2021 17:50 Uhr

Das Internationale Auschwitz Komitee hat die Urteile des Landgerichts Erfurt im Prozess um den Überfall auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt scharf kritisiert. »Das ganze Verfahren wie das Urteil sind ein Erfolg für die rechtsextreme Szene und konterkarieren den Kampf gegen Rechts«, sagte der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner, am Montag in Berlin. Er bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als »krasse Fehleinschätzung« und ein »Augen-Verschließen vor der Realität des Rechtsextremismus«.

Das Landgericht hatte am Vormittag in einer Neuauflage des Prozesses neun Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen zu Haftstrafen in Höhe von einem Jahr beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, diese aber zur Bewährung ausgesetzt. Vorangegangen war Anfang des Jahres ein Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und den Angeklagten, wonach diesen im Gegenzug für Geständnisse Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt worden waren. Das Gericht schloss in seiner Entscheidung einen politischen Hintergrund der Tat aus und wertete den Überfall als Racheakt.

Heubner kann diese Einschätzung nicht nachvollziehen: »Alle Angeklagten waren den Behörden bekannte Hardcore-Neonazis. Es ist schon traurig, dass der Staat sich so wenig wehrhaft zeigt und zulässt, dass rechte Banden Menschen, die in einer Demokratie frei und friedlich leben wollen, in Angst und Schrecken versetzen.« Die Täter hatten im Februar 2014 in Ballstädt eine Kirmesgesellschaft überfallen und mehrere Menschen schwer verletzt. Das Urteil im ersten Prozess 2017 war vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Mai 2020 aus formalen Gründen aufgehoben worden. kna

Washington D.C.

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