Berlin

Auschwitz Komitee kritisiert deutsche Justiz

Christoph Heubner Foto: dpa

Das Internationale Auschwitz Komitee kritisiert Versäumnisse bei der deutschen Justiz im Umgang mit NS-Verbrechern. »Die Überlebenden, die jetzt auch alle hochbetagt sind, haben ihr ganzes Leben darauf gewartet, dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden«, sagte Christoph Heubner, Geschäftsführender Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag).

ANKLAGEN Anlass für die Kritik sind zwei aktuelle Anklagen, die derzeit beim Landgericht Itzehoe gegen eine 95-Jährige ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof und beim Landgericht Neuruppin gegen einen 100-Jährigen ehemaligen Wachmann des Lagers Sachsenhausen, geprüft werden. Dass dies erst jetzt geschehe, nannte Heubner »ein Versagen und ein Versäumnis der deutschen Justiz, das sich über Jahrzehnte erstreckt hat«.

Zu wissen, dass die Täter aus den Lagern zumeist unbehelligt und ungefährdet ihr Leben hätten leben können, »ohne für ihre Untaten Rechenschaft vor einem deutschen Gericht ablegen zu müssen, hat die Überlebenden ihr ganzes Leben belastet«, sagte Heubner.

MITVERANTWORTUNG Mittlerweile habe sich in der deutschen Rechtsprechung die Auffassung durchgesetzt, dass jeder Mensch, der in »dem Mordsystem und Räderwerk« eines deutschen Vernichtungslagers Dienst getan habe, auch mitverantwortlich sei für die »Demütigung, die Qual und die Ermordung der Häftlinge«. Zu diesem Räderwerk gehörten auch die angeklagte ehemalige Sekretärin und der angeklagte frühere Wachmann, sagte Heubner.

»Für die Überlebenden wirkt es fast bizarr, dass diese Prozesse in einer Zeit stattfinden, in der neue Nazis schon wieder zu Hass aufrufen und das verherrlichen, was in den Lagern geschehen ist«, so Heubner. Mehrere Jahre hatten die Staatsanwaltschaften Neuruppin und Itzehoe in den Fällen ermittelt.

VERHANDLUNGSFÄHIGKEIT Zu dem Fall des 100 Jahre alten Ex-Wachmanns sagte der Präsident des Landgerichts Neuruppin, Frank Stark, derzeit werde unter anderem beraten, ob ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit eingeholt werden soll. Die Prüfung, ob ein Hauptverfahren eröffnet werde, sei noch nicht abgeschlossen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Vor einigen Tagen war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Neuruppin bereits seit einiger Zeit gegen den früheren KZ-Wachmann ermittelt und nun Anklage erhoben hat. Dem Mann wird nach Angaben des Landgerichts Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen vorgeworfen.

Er soll in den Jahren 1942 bis 1945 durch seine Tätigkeit als Wachmann im Hauptlager des KZ Sachsenhausen unter anderem zur Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen beigetragen haben.

BEIHILFE ZUM MORD Gegenstand der Anklage ist laut Gericht auch die Beihilfe zur Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz des Giftgases Zyklon B sowie zur Tötung der Häftlinge durch die Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen im KZ Sachsenhausen.

Zum Fall der 95 Jahre alten ehemaligen Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof erklärte das Landgericht Itzehoe, dass die Staatsanwaltschaft Ende Januar Anklage erhoben habe. Das Gericht prüfe nun, ob es eine Hauptverhandlung geben wird. Der Fall würde vor der Jugendkammer verhandelt, da die Sekretärin damals noch nicht 21 Jahre alt war. Der heute 95-Jährigen wird Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen vorgeworfen. kna/epd

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