Sachsen

Auschwitz-Komitee begrüßt Berufsverbot für »AfD-Richter«

Jens Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag – seine geplante Rückkehr in den Richterdienst hatte Proteste ausgelöst. Foto: IMAGO/Sven Ellger

Der rechtsextreme frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier muss seinen Richterstuhl vorerst räumen. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte Maier am Freitag in einem Eilverfahren die Amtsgeschäfte.

Das Vorgehen sei zeitlich begrenzt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag des sächsischen Justizministeriums, Maier in den Ruhestand zu versetzen, teilte das Dienstgericht in Leipzig mit. Über die Ruhestandsregelung werde gesondert entschieden.

GLAUBWÜRDIGKEIT Das Gericht befürchtet, dass Maier »aufgrund seiner exponierten Tätigkeit im ‚Flügel‘ der AfD in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist wahrgenommen werde«. Dies könne zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege führen, weil seine Rechtsprechung nicht mehr als glaubwürdig erscheinen könne.

Politiker und Verbände begrüßten die Entscheidung. »Wir begrüßen, dass dem rechtsextremen Ex-Abgeordneten Jens Maier vorerst die Rückkehr auf den Richterstuhl verwehrt bleibt«, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Sylvia Ruge, in Berlin. Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hätten im Richteramt nichts verloren.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Bürgerinnen und Bürger müssten sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Dies wäre Ruge zufolge »unmöglich, wenn sie dem Urteil eines Richters ausgesetzt sind, der eben diesen Rechtsstaat verachtet«.

ZEICHEN Auch das Internationale Auschwitz Komitee reagierte mit Erleichterung. Der Beschluss sei eine »beispielhafte Entscheidung für die Demokratie«, erklärte der Vizepräsident des Auschwitz Komitees, Christoph Heubner. Er sehe darin ein »weithin sichtbares Zeichen, dass der demokratische Rechtsstaat wehrhaft sein will und nicht gewillt ist, sich von Rechtsextremen vorführen und missbrauchen zu lassen«.

Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und war Mitte März in den sächsischen Justizdienst zurückgekehrt. Seine Arbeit hatte er am 14. März am Amtsgericht Dippoldiswalde aufgenommen.

Laut Entscheidung des Dienstgerichtes lasse »der öffentliche Eindruck des Richters ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen«. Maier biete »voraussichtlich nicht die Gewähr, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen«. Ein Richter habe nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen, sich so zu verhalten habe, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.

BEGRÜNDUNG Der Beschluss des Dienstgerichts für Richter sei unanfechtbar, hieß es weiter. Maier erhalte weiter Dienstbezüge und im Fall einer Versetzung in den Ruhestand auch Ruhestandsbezüge. Die Aktivitäten Maiers im offiziell aufgelösten »Flügel« konnte das Gericht nach eigenen Angaben heranziehen, auch wenn sie in eine Zeit fielen, in der Maier Bundestagsabgeordneter war und sein Richterdienstverhältnis ruhte.

Auch CDU, SPD, Grüne und Linke im sächsischen Landtag begrüßten die Gerichtsentscheidung. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) sprach von einer bundesweiten Signalwirkung. Verfassungsfeinde würden im Justizdienst nicht geduldet. Der Fall Maier war Anfang Januar bekannt geworden. Ministerin Meier war wegen ihres anfangs zurückhaltenden Agierens scharf kritisiert worden. epd

Belgien

IS droht mit Anschlägen auf Synagogen und Kirchen

Die Hintergründe

 18.12.2025

Umbenennung

Yad-Vashem-Straße in Berlin: Wegner will schnelle Umsetzung

Nach der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem soll ein Straßenabschnitt im Herzen von Berlin benannt werden. Der Regierende Bürgermeister hofft auf eine schnelle Umsetzung

von Jonas Grimm  18.12.2025

Kairo

Ägypten: Angeblich Pläne für USA-Reise von Präsident al-Sisi

Seit Beginn des Gaza-Kriegs sollen Israels Premier und Ägyptens Staatschef keinen Kontakt gehabt haben. Wird sich al-Sisi mit Hilfe eines Gas-Deals zu einem Treffen in den USA bewegen lassen?

 18.12.2025

Bildungsministerkonferenz

Publizist Friedman: Leben jüdischer Kinder schlecht wie nie seit 1945

Schulen als Bildungsorte für Demokratie und Menschenrechte, gegen Hass und Antisemitismus: Der Publizist Michel Friedman sieht hier große Defizite in Deutschland

 18.12.2025

Australien

Polizei in Sydney stoppt Verdächtige – Pläne vereitelt?

Nur wenige Tage nach den tödlichen Schüssen an Sydneys weltberühmten Bondi Beach gibt es einen Einsatz von Anti-Terror-Einheiten. Die Verdächtigen sollen auf dem Weg zum Strand gewesen sein

 18.12.2025

Revision

Melanie Müller wehrt sich gegen Urteil zu Hitlergruß

Melanie Müller steht erneut vor Gericht: Die Schlagersängerin wehrt sich gegen das Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitzes. Was bisher bekannt ist

 18.12.2025

Thüringen

Klage der rechtsextremen AfD gegen Verfassungsschutzchef teils erfolgreich

In einem Punkt wurde den Klägern recht gegeben, in zwei anderen nicht. Es geht um Äußerungen von Stephan Kramer in einem Medienbericht

 18.12.2025

Verbundenheit

Chanukka und Advent: Licht gegen den Hass

Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland versichert die Ratsvorsitzende Bischöfin Kirsten Fehr der jüdischen Gemeinschaft ihren Beistand und ihre Solidarität

von Bischöfin Kirsten Fehrs  18.12.2025

Landgericht Berlin

Gericht: »From the River to the Sea« ist Aufruf zur Judenvernichtung

Die 2. Große Strafkammer des LG Berlin I hat einen Mann wegen der Verwendung der Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun muss wohl der Bundesgerichtshof ein abschließendes Urteil fällen

 18.12.2025