Sachsen

Auschwitz-Komitee begrüßt Berufsverbot für »AfD-Richter«

Jens Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag – seine geplante Rückkehr in den Richterdienst hatte Proteste ausgelöst. Foto: IMAGO/Sven Ellger

Der rechtsextreme frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier muss seinen Richterstuhl vorerst räumen. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte Maier am Freitag in einem Eilverfahren die Amtsgeschäfte.

Das Vorgehen sei zeitlich begrenzt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag des sächsischen Justizministeriums, Maier in den Ruhestand zu versetzen, teilte das Dienstgericht in Leipzig mit. Über die Ruhestandsregelung werde gesondert entschieden.

GLAUBWÜRDIGKEIT Das Gericht befürchtet, dass Maier »aufgrund seiner exponierten Tätigkeit im ‚Flügel‘ der AfD in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist wahrgenommen werde«. Dies könne zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege führen, weil seine Rechtsprechung nicht mehr als glaubwürdig erscheinen könne.

Politiker und Verbände begrüßten die Entscheidung. »Wir begrüßen, dass dem rechtsextremen Ex-Abgeordneten Jens Maier vorerst die Rückkehr auf den Richterstuhl verwehrt bleibt«, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Sylvia Ruge, in Berlin. Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hätten im Richteramt nichts verloren.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Bürgerinnen und Bürger müssten sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Dies wäre Ruge zufolge »unmöglich, wenn sie dem Urteil eines Richters ausgesetzt sind, der eben diesen Rechtsstaat verachtet«.

ZEICHEN Auch das Internationale Auschwitz Komitee reagierte mit Erleichterung. Der Beschluss sei eine »beispielhafte Entscheidung für die Demokratie«, erklärte der Vizepräsident des Auschwitz Komitees, Christoph Heubner. Er sehe darin ein »weithin sichtbares Zeichen, dass der demokratische Rechtsstaat wehrhaft sein will und nicht gewillt ist, sich von Rechtsextremen vorführen und missbrauchen zu lassen«.

Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und war Mitte März in den sächsischen Justizdienst zurückgekehrt. Seine Arbeit hatte er am 14. März am Amtsgericht Dippoldiswalde aufgenommen.

Laut Entscheidung des Dienstgerichtes lasse »der öffentliche Eindruck des Richters ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen«. Maier biete »voraussichtlich nicht die Gewähr, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen«. Ein Richter habe nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen, sich so zu verhalten habe, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.

BEGRÜNDUNG Der Beschluss des Dienstgerichts für Richter sei unanfechtbar, hieß es weiter. Maier erhalte weiter Dienstbezüge und im Fall einer Versetzung in den Ruhestand auch Ruhestandsbezüge. Die Aktivitäten Maiers im offiziell aufgelösten »Flügel« konnte das Gericht nach eigenen Angaben heranziehen, auch wenn sie in eine Zeit fielen, in der Maier Bundestagsabgeordneter war und sein Richterdienstverhältnis ruhte.

Auch CDU, SPD, Grüne und Linke im sächsischen Landtag begrüßten die Gerichtsentscheidung. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) sprach von einer bundesweiten Signalwirkung. Verfassungsfeinde würden im Justizdienst nicht geduldet. Der Fall Maier war Anfang Januar bekannt geworden. Ministerin Meier war wegen ihres anfangs zurückhaltenden Agierens scharf kritisiert worden. epd

Ugandische Truppen

Nahost

Ugandas Parlament billigt Truppenentsendung nach Gaza

Auf US-Anfrage soll sich ein Kontingent der ugandischen Armee der geplanten internationalen Stabilisierungstruppe anschließen. In Afrika zählt das Land zu den größten Truppenstellern für Friedensmissionen

 07.08.2026

Meinung

Wie Georg Restle die Glaubwürdigkeit des ÖRR untergräbt

Nach dem X-Post des Journalisten hat sich Felix Schotland, Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, an WDR-Programmdirektorin Andrea Schafarczyk gewandt. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut

von Felix Schotland  07.08.2026

Justiz

Israelischer Siedler wegen Tötung eines Palästinensers angeklagt

Der getötete Aktivist setzte sich gegen Siedlergewalt ein und war an dem Oscar-prämierten Film »No Other Land« beteiligt. Jetzt steht der mutmaßliche Täter vor Gericht

 07.08.2026

Dublin

Wegen Israel-Boykott: Irisches Regierungsflugzeug kann nicht mehr im Nebel landen

Beim Kauf der Maschine wurde bewusst auf das System »FalconEye« verzichtet, weil der israelische Rüstungskonzern Elbit Systems an dem Produkt beteiligt ist

 07.08.2026

AfD-Verbot

»Wachkitzeln von Gewalt- und Mordphantasien«

Der Historiker und NS-Forscher Götz Aly, der mit Blick auf die AfD bislang vor überzogenen Vergleichen mit dem Nationalsozialismus und der NSDAP gewarnt hatte, hat offenbar seine Position revidiert

 07.08.2026

Kanada

Bericht: Jüdische Studenten erleben Antisemitismus als alltägliche Realität

Fast alle befragten jüdischen Studenten geben an, innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens einen antisemitischen Vorfall erlebt oder beobachtet zu haben

 07.08.2026

Miami

Antisemitischer Angriff in Starbucks-Filiale

Laut Polizei schlug eine Frau ihr Opfer mit einem Mobiltelefon. Dann habe sie mit einem Metallstuhl auf den Mann, der eine Kippa trug, losgehen wollen

 07.08.2026

Berlin

Klingbeil: AfD-Verbotsverfahren ernsthaft prüfen

Die Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren erhält neue Dynamik. Was sagt SPD-Chef Klingbeil und wie reagiert die Linke auf seinen Vorstoß?

 07.08.2026

Teheran/Maskat/Washington D.C.

Iran und Oman arbeiten an Hormus-Regelung – Teheran stellt Bedingungen an die USA

Iranischer Vertreter sagen, ein Rahmenabkommen für den Schiffsverkehr sei weit fortgeschritten. Eine sofortige Wiederöffnung der Wasserstraße sei damit jedoch nicht verbunden

 07.08.2026