Sachsen

Auschwitz-Komitee begrüßt Berufsverbot für »AfD-Richter«

Jens Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag – seine geplante Rückkehr in den Richterdienst hatte Proteste ausgelöst. Foto: IMAGO/Sven Ellger

Der rechtsextreme frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier muss seinen Richterstuhl vorerst räumen. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte Maier am Freitag in einem Eilverfahren die Amtsgeschäfte.

Das Vorgehen sei zeitlich begrenzt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag des sächsischen Justizministeriums, Maier in den Ruhestand zu versetzen, teilte das Dienstgericht in Leipzig mit. Über die Ruhestandsregelung werde gesondert entschieden.

GLAUBWÜRDIGKEIT Das Gericht befürchtet, dass Maier »aufgrund seiner exponierten Tätigkeit im ‚Flügel‘ der AfD in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist wahrgenommen werde«. Dies könne zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege führen, weil seine Rechtsprechung nicht mehr als glaubwürdig erscheinen könne.

Politiker und Verbände begrüßten die Entscheidung. »Wir begrüßen, dass dem rechtsextremen Ex-Abgeordneten Jens Maier vorerst die Rückkehr auf den Richterstuhl verwehrt bleibt«, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Sylvia Ruge, in Berlin. Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hätten im Richteramt nichts verloren.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Bürgerinnen und Bürger müssten sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Dies wäre Ruge zufolge »unmöglich, wenn sie dem Urteil eines Richters ausgesetzt sind, der eben diesen Rechtsstaat verachtet«.

ZEICHEN Auch das Internationale Auschwitz Komitee reagierte mit Erleichterung. Der Beschluss sei eine »beispielhafte Entscheidung für die Demokratie«, erklärte der Vizepräsident des Auschwitz Komitees, Christoph Heubner. Er sehe darin ein »weithin sichtbares Zeichen, dass der demokratische Rechtsstaat wehrhaft sein will und nicht gewillt ist, sich von Rechtsextremen vorführen und missbrauchen zu lassen«.

Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und war Mitte März in den sächsischen Justizdienst zurückgekehrt. Seine Arbeit hatte er am 14. März am Amtsgericht Dippoldiswalde aufgenommen.

Laut Entscheidung des Dienstgerichtes lasse »der öffentliche Eindruck des Richters ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen«. Maier biete »voraussichtlich nicht die Gewähr, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen«. Ein Richter habe nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen, sich so zu verhalten habe, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.

BEGRÜNDUNG Der Beschluss des Dienstgerichts für Richter sei unanfechtbar, hieß es weiter. Maier erhalte weiter Dienstbezüge und im Fall einer Versetzung in den Ruhestand auch Ruhestandsbezüge. Die Aktivitäten Maiers im offiziell aufgelösten »Flügel« konnte das Gericht nach eigenen Angaben heranziehen, auch wenn sie in eine Zeit fielen, in der Maier Bundestagsabgeordneter war und sein Richterdienstverhältnis ruhte.

Auch CDU, SPD, Grüne und Linke im sächsischen Landtag begrüßten die Gerichtsentscheidung. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) sprach von einer bundesweiten Signalwirkung. Verfassungsfeinde würden im Justizdienst nicht geduldet. Der Fall Maier war Anfang Januar bekannt geworden. Ministerin Meier war wegen ihres anfangs zurückhaltenden Agierens scharf kritisiert worden. epd

Kommentar

250 Gründe, die USA zu lieben

Am 4. Juli 1776 wurden die Vereinigten Staaten gegründet. Eine etwas andere Liebeserklärung

von Imanuel Marcus  04.07.2026

Parteien

AfD-Chefin Alice Weidel äußert sich zu möglichen Koalitionen mit der CDU

Wie hält es die rechtsextreme Partei ihrerseits mit einer Annäherung an die Union?

 04.07.2026

Parteitag

AfD bestätigt Führungsduo – Chrupalla verliert an Rückhalt

Die AfD hat ihr Spitzenduo Weidel-Chrupalla wiedergewählt. Chrupalla muss allerdings Federn lassen. In der zweiten Reihe gibt es neue Gesichter

von Anne-Beatrice Clasmann  04.07.2026

Essay

Die Sprache der AfD

Gewalt, NS-Bezüge und Antisemitismus: Wie die rechtsextreme Partei auch rhetorisch die Grenzen verschiebt. Eine linguistische Analyse

von Deborah Kämper  04.07.2026

Thüringen

Mehr als 30.000 Menschen protestieren gegen AfD-Parteitag

Trotz Blockaden bleibt die Stimmung meist friedlich – doch es gibt auch Zwischenfälle mit Pyrotechnik und Flaschenwürfen

von Simone Rothe  04.07.2026

Wien

Antisemitismus am Denkmal für einen Antisemiten

Ausgerechnet am umstrittenen Denkmal für den einstigen Wiener Bürgermeister Karl Lueger ist es zu einem judenfeindlichen Eklat gekommen

 03.07.2026

Lettland

Deutsche Städte gedenken der nach Riga deportierten Juden

1941/42 wurden mehr als 25.000 Juden aus Deutschland und Österreich zur Vernichtung in die lettische Hauptstadt deportiert. Daran gedachten nun Vertreter aus 30 deutschen Städten

 03.07.2026

Karlsruhe

Waffen für Hamas? Verdächtiger nach Deutschland überstellt

Seit Monaten geht die Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Hamas-Anhänger vor, die Waffen für die Organisation geschmuggelt haben soll. Ein weiterer Beschuldigter ist jetzt in deutscher U-Haft

 03.07.2026

Iran

Wollte Israel iranische Unterhändler töten?

Wie die »New York Times« berichtet, fürchtete die Trump-Administration bei den Iran-Verhandlungen die gezielte Tötung der iranischen Delegierten Abbas Araghchi und Mohammad Bagher Ghalibaf durch Israel

 03.07.2026