Geiselnahme

Attentäter von Halle muss ab Januar vor Gericht

In der Justizvollzugsanstalt Burg kam es zu der Geiselnahme Foto: picture alliance/dpa

Der rechtsextreme Attentäter Stephan B. steht ab 25. Januar erneut vor Gericht. Er muss sich vor dem Landgericht Stendal wegen einer Geiselnahme Ende 2022 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg verantworten, wie das Gericht am Mittwoch in Stendal mitteilte.
Bislang sind acht Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess findet aus Sicherheitsgründen am Landgericht Magdeburg statt.

Am 9. Oktober 2019 hatte B. einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt und dabei eine 40-jährige Frau und einen 20 Jahre alten Mann getötet. Zwei weitere Menschen verletzte er schwer. Sein Versuch, in das jüdische Gotteshaus einzudringen, scheiterte an der Türe. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn im Dezember 2020 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft B. jetzt vor, am 12.
Dezember 2022 in der JVA Burg, wo er inhaftiert war, mehrere Vollzugsbeamte mit einem selbst gebastelten Schussapparat bedroht zu haben. Er soll sie genötigt haben, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Dabei soll der Halle-Attentäter den Angaben zufolge bis zur Kfz-Schleuse vorgedrungen sein, wo sein Ausbruchsversuch aber wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte. Seitdem wurde er in anderen Gefängnissen untergebracht.

B. ist nun wegen Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müsse der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren rechnen, hieß es. epd

Jerusalem

Deutschland verfünffacht Beitrag für Yad Vashem

Die Gedenkstätte Yad Vashem in Israel erinnert an die von den Nationalsozialisten ermordeten Juden. Die Bundesrepublik will sich künftig verstärkt an der Finanzierung beteiligen

 07.07.2026

Nahost

Schon wieder Tanker in der Straße von Hormus beschossen

Viele Details gibt es zunächst nicht. Klar ist: Normal befahrbar ist die Straße von Hormus noch immer nicht

 07.07.2026

Berlin

Antisemitischer Pöbler soll radikaler Palästina-Aktivist sein

Am Samstag beschimpfte ein Mann ein Pärchen mit Kind mit den Worten »Fuck Jews«. Jetzt stellt sich heraus: Der Täter hat eine politisch bewegte Vergangenheit

 07.07.2026

Frankreich

Präsidentschaftskandidatin mit Fußfessel?

Ein Gericht hat die Gründerin des Rassemblement National wegen massiver Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Sich für die Nachfolge von Emmanuel Macron bewerben darf Marine Le Pen dennoch - mit einer wichtigen Einschränkung

 07.07.2026

Straßburg

Parteienfamilie der AfD auf EU-Ebene kommt auf den Prüfstand

Die rechte Parteienfamilie Europa der souveränen Nationen (ESN) steht im Visier der Aufsichtsbehörde. Es geht um mögliche Verstöße gegen Kernwerte der EU. Auf dem Spiel stehen Fördermittel

von Valeria Nickel  07.07.2026

Syrien

Damaskus: Explosionen in der Nähe von Macrons Hotel

Der französische Präsident Emmanuel Macron ist aktuell zu einem Besuch in Syrien. Zum Zeitpunkt der Detonationen traf er sich gerade mit dem Präsidenten Ahmed al-Scharaa

 07.07.2026

Tschechien

Tschechien darf Neonazi Liebich ausliefern

Im Fall des verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich hat das Oberlandesgericht in Prag entschieden

 07.07.2026

NRW

Anschlag auf jüdisches Gedenkprojekt in Mönchengladbach

Nach einer heftigen Explosion ermittelt der Staatsschutz. Die Polizei sucht Zeugen

 07.07.2026

Nahost

Bericht: Iran greift Handelsschiffe in der Straße von Hormus an

Die Revolutionsgarden drohen weiterhin mit Raketen- und Drohnenangriffen

 07.07.2026