Geiselnahme

Attentäter von Halle muss ab Januar vor Gericht

In der Justizvollzugsanstalt Burg kam es zu der Geiselnahme Foto: picture alliance/dpa

Der rechtsextreme Attentäter Stephan B. steht ab 25. Januar erneut vor Gericht. Er muss sich vor dem Landgericht Stendal wegen einer Geiselnahme Ende 2022 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg verantworten, wie das Gericht am Mittwoch in Stendal mitteilte.
Bislang sind acht Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess findet aus Sicherheitsgründen am Landgericht Magdeburg statt.

Am 9. Oktober 2019 hatte B. einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt und dabei eine 40-jährige Frau und einen 20 Jahre alten Mann getötet. Zwei weitere Menschen verletzte er schwer. Sein Versuch, in das jüdische Gotteshaus einzudringen, scheiterte an der Türe. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn im Dezember 2020 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft B. jetzt vor, am 12.
Dezember 2022 in der JVA Burg, wo er inhaftiert war, mehrere Vollzugsbeamte mit einem selbst gebastelten Schussapparat bedroht zu haben. Er soll sie genötigt haben, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Dabei soll der Halle-Attentäter den Angaben zufolge bis zur Kfz-Schleuse vorgedrungen sein, wo sein Ausbruchsversuch aber wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte. Seitdem wurde er in anderen Gefängnissen untergebracht.

B. ist nun wegen Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müsse der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren rechnen, hieß es. epd

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Da steht er also wieder vor dem Kanzleramt. Nicht als Sänger, nicht als geläuterter Rückkehrer, nicht als jemand, der seine eigenen Irrwege wirklich aufgearbeitet hätte, sondern als Lautsprecher für den nächsten verschwörungsideologischen Ausnahmezustand

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