Prozess

Angreifer von Lahav Shapira bestreitet antisemitisches Motiv

Der jüdische Student Lahav Shapira kommt mit seinem Rechtsanwalt Sebastian Scharme (r) zum Prozess. Foto: picture alliance/dpa

Vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat am Dienstag der Prozess wegen eines mutmaßlich antisemitischen Angriffs auf einen jüdischen Studenten begonnen. Angeklagt ist der 24-jährige Mustafa El-H. A. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche Körperverletzung vor. Er soll am 2. Februar 2024 den 32-jährigen jüdischen Studenten Lahav Shapira attackiert und schwer verletzt haben.

Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte über seinen Anwalt die Tat weitgehend ein, verneinte aber ein antisemitisches Motiv. Die Tat und die mediale Aufmerksamkeit hätten ihn und seine Familie schwer belastet. Er habe seitdem zehn Sitzungen Anti-Gewalt-Training absolviert, zudem befinde er sich in therapeutischer Behandlung. Die Schwere der Verletzungen, die er Shapira zugefügt haben soll, tue ihm leid. Es sei seine erste Schlägerei gewesen.

Mittlerweile lebe er mit seiner Freundin in München. Sein Lehramtsstudium habe er aufgegeben und sich freiwillig exmatrikuliert. Das Berliner Hochschulgesetz wurde im vergangenen Jahr verschärft, um Exmatrikulationen in solchen Fällen zu ermöglichen. Mittlerweile habe er sich umorientiert und arbeite als Vertriebsentwickler.

Das Opfer musste vier Tage im Krankenhaus verbringen

Zu der Tat erklärte der Angeklagte, er habe Lahav Shapira im Februar 2024 in einer Bar in Berlin-Mitte gesehen. Als dieser die Bar verließ, wollte er ihn zur Rede stellen, weil Shapira zuvor an der Freien Universität propalästinensische Plakate, die er als antisemitisch wahrnahm, entfernt hatte. Nach einem kurzen Wortgefecht habe er Shapira ins Gesicht geschlagen. Als dieser wieder aufstehen wollte, habe er ihm frontal ins Gesicht getreten. Das Opfer musste vier Tage im Krankenhaus verbringen und seitdem mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Aus antisemitischen Gründen will der Angeklagte aber nicht gehandelt haben.

Das wird für das Strafmaß entscheidend sein. Der Vorsitzende Richter Sahin Sezer kündigte an, sollte kein antisemitisches Motiv vorliegen, könnte es im Fall einer Verurteilung bei einer Bewährungsstrafe bleiben.

Die Staatsanwaltschaft sieht dagegen vor allem ein Bild, das über die Plattform Snapchat gesendet wurde, als Hinweis für ein antisemitisches Motiv. Das Foto zeigt den Tatort mit der Unterschrift, der Angeklagte habe den »Judenhurensohn totgeschlagen«. Es ist allerdings nicht bekannt, wer das versendet hat.

Strafmaß für gefährliche Körperverletzung beträgt sechs Monate bis zehn Jahre

Der Anwalt des Angeklagten erklärte, dass sein Mandant auf einen Täter-Opfer-Ausgleich aus sei. 5.500 Euro würde er sofort zahlen, sowie weitere monatliche Raten. Shapira als Nebenkläger soll im Vorfeld einem Ausgleich nur zugestimmt haben, wenn der Angeklagte ein antisemitisches Motiv einräumt.

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Das Opfer ist der Bruder des Comedians Shahak Shapira. Der angeklagte Mustafa El-H. A. ist deutscher Staatsbürger mit palästinensischen Wurzeln.

Für den Prozess sind zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt. Der nächste soll am 17. April sein. Am Dienstagnachmittag sollte unter anderem noch eine Begleiterin Shapiras als Zeugin vernommen werden.

Das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung beträgt sechs Monate bis zehn Jahre. Beobachtet wurde der Prozess unter anderem vom Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein. epd/ja

Vereinte Nationen

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