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Alternativer Gesetzentwurf

Am 22. November sollen beide Gesetzentwürfe zur Beschneidung im Bundestag debattiert werden. Foto: dpa

Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und Linkspartei haben einen alternativen Gesetzentwurf zur Erlaubnis der religiös motivierten Beschneidung minderjähriger Jungen vorgelegt. Danach soll eine Beschneidung erst dann erfolgen, wenn der Junge mindestens 14 Jahre alt ist und selbst eingewilligt hat. Damit unterscheidet sich der Entwurf wesentlich vom geplanten Gesetz der Bundesregierung, das auch die Beschneidung an Säuglingen erlaubt. Der alternative Gesetzentwurf ist am Donnerstagabend der Bundestagsverwaltung übergeben worden.

Dem Antrag haben sich unter anderem die Kinderrechtsexperten Marlene Rupprecht (SPD), Katja Dörner (Grüne) und Diana Golze (Linkspartei) angeschlossen. Sie hatten den Entwurf der Bundesregierung wiederholt kritisiert, weil ihrer Auffassung nach »das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit« nur eine »untergeordnete Rolle spielt«. Auch die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner, der Grünen-Gesundheitspolitiker Harald Terpe und der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Raju Sharma, unterstützen den Entwurf.

Experten Nach dem Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist die Beschneidung von Jungen ab der Geburt möglich, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Sie kann im ersten halben Jahr auch von einem Mohel vorgenommen werden. Der Entwurf der Oppositionspolitiker schreibt in jedem Fall einen Arzt für den Eingriff vor.

Der von der Regierung eingebrachte und der alternative Entwurf für das Beschneidungsgesetz sollen am 22. November erstmals im Bundestag debattiert werden. Der Rechtsausschuss hat darüber hinaus für den 26. November eine Expertenanhörung zum Thema anberaumt. (mit epd)

Transportbetonwerk der Firma Heidelberg Materials in München (Symbolbild)

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