NS-Verbrechen

Alter schützt vor Strafe

SS-Leute überwachen KZ-Häftlinge in Auschwitz, 1942. Foto: dpa

Die Dauer der Untersuchungshaft wird für Menschen, denen Beihilfe zum 1000-fachen Mord in einem KZ vorgeworfen wird, immer kürzer. Hans Lipschis, der von sich behauptet, er sei »nur Koch« in Auschwitz gewesen, kam nach sieben Monaten auf freien Fuß; mittlerweile wurde sein Verfahren eingestellt. Von den drei Verdächtigen, die Mitte Februar nach einer bundesweiten Razzia ins Haftkrankenhaus Hohenasperg in Baden-Württemberg eingeliefert wurden, blieb einer 17 Tage dort, die anderen kamen nach 13 beziehungsweise fünf Tagen frei. Einen, er heißt Hans K., hat die »Bild«-Zeitung nun beim Sonnenbaden auf seinem Balkon fotografiert.

hauptverfahren Nirgends findet derzeit ein Hauptverfahren zu NS-Verbrechen statt. Efraim Zuroff vom Simon Wiesenthal Center in Jerusalem ist dennoch optimistisch: »Ich persönlich glaube, dass es wenigstens in einigen Fällen zu Verfahren kommen wird. Ob es auch zu Verurteilungen kommt, kann ich natürlich nicht sagen.«

Die Gründe, warum Verdächtige von Haft verschont bleiben, klingen immer ähnlich. »Sie wohnen seit Jahrzehnten an derselben Wohnanschrift«, heißt es etwa bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die gegen einen 89- und einen 92-jährigen Mann ermittelt. Daher bestehe auch keine Gefahr, »dass ohne die Festnahme der Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte«. Und wenn doch Verdunkelungsgefahr vorliegt, sind es oft gesundheitliche Gründe, die für die Freiheit der Verdächtigen sorgen.

Im Fall von Hans Lipschis hatte das Landgericht Ellwangen auf eine beginnende Krankheit verwiesen, weshalb er sich in der »voraussichtlich langwierigen Hauptverhandlung« eventuell mit den Vorwürfen nicht »differenziert auseinandersetzen« könne. Darüber empört sich Zuroff: »So eine Gefahr besteht doch immer! Aber die haben es nicht mal probiert!« Die bloße Möglichkeit, den Prozess nicht zu Ende führen zu können, habe »sie davon abgehalten, ihn überhaupt zu eröffnen«. Lipschis kann nun sogar mit Haftentschädigung rechnen.

Dass derzeit etwa 30 Ermittlungsverfahren laufen, ist Kurt Schrimm und seiner Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg zu verdanken. »Ursprünglich waren es 49 Verdächtige, davon sind 30 übrig geblieben«, sagt Schrimm. »Die Akten wurden Ende November den zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben.« Ob es dann wirklich zur Eröffnung eines Verfahrens oder gar zu einer Verurteilung komme, liege nicht mehr in seiner Zuständigkeit. »Wir haben uns nicht mit Alter und Gesundheitszustand der Verdächtigen beschäftigt, sondern nur die Vorwürfe recherchiert«, sagt Schrimm. »Einziges Kriterium war, ob die Verdächtigen noch am Leben sind.«

Nach dem Urteil gegen John Demjanjuk im Mai 2011 wegen Beihilfe zum Mord in 20.000 Fällen in Sobibor hatten die Ludwigsburger mit weiteren Ermittlungen begonnen. Bis zu diesem Prozess ging man meist davon aus, dass die jeweils konkrete Tatbeteiligung nachgewiesen werden müsse. Demjanjuk wurde aber als mitwirkender Teil der Tötungsmaschine zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil der gebürtige Ukrainer zuvor starb.

Schrimm sagt: »Wir rechnen damit, dass wir demnächst noch einige Namen mehr nennen können.« Wie viele Ermittlungen so weit abgeschlossen sein werden, dass sie an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben werden können, steht noch nicht fest, aber Schrimm geht davon aus, dass dies noch in diesem Jahr geschehen wird.

auschwitz »Ganz viel hängt dann von den lokalen Staatsanwaltschaften ab«, sagt Efraim Zuroff. »Die können das Verfahren weiter verfolgen, die können es langsam angehen lassen, und die können es niederschlagen.« Das hat kaum etwas mit der Qualität der Ludwigsburger Arbeit zu tun. Schrimm etwa geht davon aus, dass in diesem Jahr »nicht nur Fälle in Auschwitz« abgeschlossen werden, »wir recherchieren auch in den anderen Vernichtungslagern«. Von Auschwitz-Birkenau sind sämtliche Listen mit den Namen aller Aufseher gefunden worden. Von anderen Lagern sind solche Listen zwar nicht vollständig, aber oft sehr umfangreich erhalten, und auch sie werden ausgewertet.

Zudem hatte die Zentrale Stelle vor Jahren damit begonnen, auch in Lateinamerika und Osteuropa zu recherchieren. Da ihnen immer seltener ein Anfangsverdacht in Deutschland gemeldet wurde, gingen die Ermittler beispielsweise die Listen durch, in denen die Pässe des Internationalen Roten Kreuzes verzeichnet waren, mit denen viele NS-Verbrecher nach 1945 nach Südamerika gelangten. »Was die Auslandsrecherche angeht«, sagt Schrimm allerdings über einen möglichen Zeitpunkt der Anklageerhebung, »da kann ich keine Prognose wagen«.

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