Eine Mitarbeiterin der Stadt Karlsruhe wird vorerst nicht in das Beamtenverhältnis übernommen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Entscheidung der Stadt bestätigt, die Verbeamtung wegen Zweifeln an der Verfassungstreue der Frau abzulehnen. Darüber berichtet der Südwestrundfunk (SWR).
Die Klägerin arbeitet als Sachbearbeiterin bei der Karlsruher Ausländerbehörde. Neben ihrer Tätigkeit bei der Stadt engagiert sie sich nach Angaben des SWR ehrenamtlich als Lehrerin beim »Verein für Dialog und Völkerverständigung« und in der angeschlossenen Annur-Moschee.
Den entscheidenden Hinweis erhielt die Stadt vom Landesamt für Verfassungsschutz. Nach dessen Einschätzung bestehen Verbindungen zwischen dem Moscheeverein beziehungsweise der Annur-Moschee und Strukturen der Muslimbruderschaft. Dadurch seien Zweifel entstanden, ob die Mitarbeiterin die notwendige Verfassungstreue für eine Berufung ins Beamtenverhältnis besitze.
Politische und religiöse Vorstellungen
Die Frau wollte die Entscheidung nicht akzeptieren. Nachdem ihr Widerspruch gegen die Ablehnung erfolglos geblieben war, zog sie vor das Verwaltungsgericht. Sie bestritt die Einschätzungen des Verfassungsschutzes und argumentierte, die entsprechenden Vorwürfe seien nicht zutreffend.
Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und wies die Klage ab. Nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes sei die Annur-Moschee in Strukturen der Muslimbruderschaft eingebunden. Die von der Organisation vertretenen politischen und religiösen Vorstellungen stünden nach Auffassung des Gerichts nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Einklang.
Entscheidend war für die Richter zudem, dass sich die Klägerin nach ihrer Einschätzung nicht ausreichend von diesen Positionen distanziert habe. In der Urteilsbegründung heißt es: »Der Klägerin ist es nicht gelungen, die berechtigten Zweifel zu zerstreuen.«
Urteil nicht endgültig
Für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis müsse jedoch gewährleistet sein, dass die betreffende Person jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt. Genau daran habe es im vorliegenden Fall aus Sicht des Gerichts gefehlt.
Das Urteil ist noch nicht endgültig. Die Mitarbeiterin hat die Möglichkeit, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Berufung einzulegen. ja