Iran

Revolutionsgarde: Baerbock bleibt uns eine Erklärung schuldig

Der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen fordert eine härtere Gangart gegenüber dem Iran Foto: picture alliance / BeckerBredel

Dieser Tage greift die Islamische Revolutionsgarde des Iran (IRGC) Ziele im Irak und in Pakistan an. Dass die IRGC nicht nur im Innern des Iran, sondern auch nach außen eine wesentliche Stütze des Regimes ist, ist hinlänglich bekannt.

Doch seit über einem Jahr versteckt sich das Auswärtige Amt hinter einem Wust von Ausreden, warum die Aufnahme der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) des Iran in der Europäischen Union rechtlich im Moment doch nicht möglich sei. Angeblich. Denn es wird bewusst und wiederholt die Unwahrheit gesagt, auch durch die Außenministerin Annalena Baerbock. Höchste Zeit also für eine juristische Bestandsaufnahme.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Rechtliche Grundlage für die Terrorlistung einer Organisation innerhalb der EU ist der Gemeinsame Standpunkt 931 aus dem Jahr 2001. Dieser besagt eindeutig, dass die Aufnahme von Ermittlungen oder die Strafverfolgung aufgrund einer terroristischen Handlung oder wegen des Versuchs, eine terroristische Handlung zu begehen, als Grundlage für eine Terrorlistung herangezogen werden können.

Nirgendwo im Standpunkt 931 findet sich ein Hinweis darauf, dass diese Ermittlungen oder Strafverfolgung in einem EU-Mitgliedstaat stattfinden müssen. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, da der Gemeinsame Standpunkt explizit als Reaktion auf den internationalen Terrorismus von al-Qaida verabschiedet wurde. Trotzdem behauptete die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, am 30. November 2022, dass Ermittlungen oder die Verurteilung in einem EU-Mitgliedstaat notwendig seien. 

Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass entsprechend dem Ziel der weltweiten Terrorismusbekämpfung auch Urteile aus rechtsstaatlichen Drittstaaten zulässig sind. Öffentlich eingeräumt wurde diese bedeutende Tatsache durch das Auswärtige Amt jedoch erst auf wiederholte Nachfrage.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Doch damit nicht genug: In Reaktion auf diese nun öffentlich dargelegte Rechtsgrundlage erstellte der Juristische Dienst des Rates der EU ein Gutachten zur Terrorlistung. Es legt die Voraussetzungen für eine EU-Terrorlistung korrekt dar und prüft anschließend zwei US-Urteile.

Für diese - und zwar nur für diese - beiden Urteile zieht das Gutachten die Schlussfolgerung, dass die Voraussetzungen für eine Terrorlistung in der EU nicht erfüllt seien. Weitere bestehende Entscheidungen gegen die IRGC wie beispielsweise aus Kanada wurden nicht geprüft. Wider besseres Wissen behauptete Außenministerin Baerbock dennoch, dass das Gutachten grundsätzlich zu dem Schluss käme, dass eine Terrorlistung in der EU momentan nicht möglich sei.

Diese Täuschung durch die Ministerin selbst lässt daran zweifeln, dass eine Terrorlistung vom Auswärtigen Amt tatsächlich gewollt ist. Wäre das der Fall, hätte man längst umfassend rechtskräftige internationale Urteile, aber auch Ermittlungen, wie die des Generalbundesanwalts im Fall des versuchten Anschlags auf die Synagoge in Bochum oder die der amerikanischen Justizbehörden zum Anschlagsversuch auf die Frauenrechtlerin Masih Alinejad prüfen lassen.

So kann man nur sagen: Die deutsche Außenministerin bleibt der Öffentlichkeit und dem Bundestag eine Erklärung schuldig.

Der Autor ist Bundestagsabgeordneter der CDU und war von 2014 bis 2021 Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses.


Meinung

Wo bleibt Deutschlands Unterstützung für die protestierenden Iraner?

Bisher äußerte sich der Bundeskanzler schmallippig zu den Protesten gegen die Mullahs. Es wird Zeit, dass er aus Europa Druck auf die Mullahs macht

von Saba Farzan  11.01.2026

Kommentar

Ärzte mit Grenzen

Die Waffen schweigen weitgehend in Gaza, der Informationskrieg tobt weiter. Ein besonders niederträchtiges Beispiel liefert »Ärzte ohne Grenzen«

von Wolf J. Reuter  10.01.2026 Aktualisiert

Kommentar

Ich gebe die Hoffnung für Brandenburg nicht auf

Nach dem Koalitionsbruch muss die Politik die Menschen wieder in den Mittelpunkt stellen

von Alex Stolze  09.01.2026

Meinung

Instrumentalisiertes Leid kennt keine Moral

Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana braucht es Mitgefühl und Respekt. Wer eine lokale Tragödie von existenzieller persönlicher Wucht für politische Deutungen missbraucht, handelt zynisch – und entwürdigt die Betroffenen.

von Nicole Dreyfus  08.01.2026

Kommentar

Keine großen Sorgen vor Mamdani, bitte

Hannes Stein über den neuen Bürgermeister von New York und die Herausforderungen, die der Job für den Israelhasser mit sich bringt

von Hannes Stein  07.01.2026

Kommentar

Erst Maduro, dann die Mullahs?

Der Sturz des venezolanischen Diktators ist auch eine glasklare Warnung an das iranische Regime. Israel und die USA könnten einen Beitrag dazu leisten, es zu Fall zu bringen

von Saba Farzan  07.01.2026

Analyse

Warum die Proteste im Iran auch eine Chance für unsere Sicherheit sind

Anschläge und Morde, verdeckte Handelsfronten, Identitätsdiebstahl und Sanktionsumgehung: Das Regime in Teheran ist auch in Europa zu einem hybriden Bedrohungsakteur geworden. Umso wichtiger ist es, die Regimegegner zu unterstützen

von Rebecca Schönenbach  04.01.2026

Kommentar

Der Edelpilz, der keiner ist

New Yorks neuer Bürgermeister Zohran Mamdani hat bereits die Anerkennung der IHRA-Definition durch die Stadtverwaltung und das Boykottverbot gegen Israel aufgehoben

von Louis Lewitan  02.01.2026

Meinung

Solidarität mit Somaliland

Sabine Brandes findet Israels Anerkennung der Demokratie am Horn von Afrika nicht nur verblüffend, sondern erfrischend

von Sabine Brandes  30.12.2025