Iran

Revolutionsgarde: Baerbock bleibt uns eine Erklärung schuldig

Der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen fordert eine härtere Gangart gegenüber dem Iran Foto: picture alliance / BeckerBredel

Dieser Tage greift die Islamische Revolutionsgarde des Iran (IRGC) Ziele im Irak und in Pakistan an. Dass die IRGC nicht nur im Innern des Iran, sondern auch nach außen eine wesentliche Stütze des Regimes ist, ist hinlänglich bekannt.

Doch seit über einem Jahr versteckt sich das Auswärtige Amt hinter einem Wust von Ausreden, warum die Aufnahme der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) des Iran in der Europäischen Union rechtlich im Moment doch nicht möglich sei. Angeblich. Denn es wird bewusst und wiederholt die Unwahrheit gesagt, auch durch die Außenministerin Annalena Baerbock. Höchste Zeit also für eine juristische Bestandsaufnahme.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Rechtliche Grundlage für die Terrorlistung einer Organisation innerhalb der EU ist der Gemeinsame Standpunkt 931 aus dem Jahr 2001. Dieser besagt eindeutig, dass die Aufnahme von Ermittlungen oder die Strafverfolgung aufgrund einer terroristischen Handlung oder wegen des Versuchs, eine terroristische Handlung zu begehen, als Grundlage für eine Terrorlistung herangezogen werden können.

Nirgendwo im Standpunkt 931 findet sich ein Hinweis darauf, dass diese Ermittlungen oder Strafverfolgung in einem EU-Mitgliedstaat stattfinden müssen. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, da der Gemeinsame Standpunkt explizit als Reaktion auf den internationalen Terrorismus von al-Qaida verabschiedet wurde. Trotzdem behauptete die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, am 30. November 2022, dass Ermittlungen oder die Verurteilung in einem EU-Mitgliedstaat notwendig seien. 

Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass entsprechend dem Ziel der weltweiten Terrorismusbekämpfung auch Urteile aus rechtsstaatlichen Drittstaaten zulässig sind. Öffentlich eingeräumt wurde diese bedeutende Tatsache durch das Auswärtige Amt jedoch erst auf wiederholte Nachfrage.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Doch damit nicht genug: In Reaktion auf diese nun öffentlich dargelegte Rechtsgrundlage erstellte der Juristische Dienst des Rates der EU ein Gutachten zur Terrorlistung. Es legt die Voraussetzungen für eine EU-Terrorlistung korrekt dar und prüft anschließend zwei US-Urteile.

Für diese - und zwar nur für diese - beiden Urteile zieht das Gutachten die Schlussfolgerung, dass die Voraussetzungen für eine Terrorlistung in der EU nicht erfüllt seien. Weitere bestehende Entscheidungen gegen die IRGC wie beispielsweise aus Kanada wurden nicht geprüft. Wider besseres Wissen behauptete Außenministerin Baerbock dennoch, dass das Gutachten grundsätzlich zu dem Schluss käme, dass eine Terrorlistung in der EU momentan nicht möglich sei.

Diese Täuschung durch die Ministerin selbst lässt daran zweifeln, dass eine Terrorlistung vom Auswärtigen Amt tatsächlich gewollt ist. Wäre das der Fall, hätte man längst umfassend rechtskräftige internationale Urteile, aber auch Ermittlungen, wie die des Generalbundesanwalts im Fall des versuchten Anschlags auf die Synagoge in Bochum oder die der amerikanischen Justizbehörden zum Anschlagsversuch auf die Frauenrechtlerin Masih Alinejad prüfen lassen.

So kann man nur sagen: Die deutsche Außenministerin bleibt der Öffentlichkeit und dem Bundestag eine Erklärung schuldig.

Der Autor ist Bundestagsabgeordneter der CDU und war von 2014 bis 2021 Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses.


Interview

»Es fehlte am fußballerischen Können, nicht am Glück«

Sportreporter-Legende Marcel Reif über das WM-Aus der deutschen Nationalmannschaft, Jürgen Klopp und die Zukunft von Julian Nagelsmann als Bundestrainer

von Michael Thaidigsmann  30.06.2026

Meinung

Maccabiah ist gelebte Selbstbehauptung

Gerade jetzt ist es für jüdische Sportlerinnen und Sportler wichtig, in Israel Kraft zu tanken. Es geht nicht nur um Sport, sondern auch um Selbstbehauptung und ein tieferes Verständnis für das Land

von Alon Meyer  30.06.2026

Kommentar

Für Islamisten existiert kein Kindeswohl

In glühender Hitze wurden Kinder von Islamisten gefesselt durch Berlin geführt. Dass so etwas mitten in der Hauptstadt geschehen kann, ist die Folge einer fehlgeleiteten Migrationspolitik

 30.06.2026

Kommentar

250 Gründe, die USA zu lieben

Am 4. Juli 1776 wurden die Vereinigten Staaten gegründet. Eine etwas andere Liebeserklärung

von Imanuel Marcus  30.06.2026

Meinung

Georg Restle, die Jüdische Allgemeine und der berüchtigte Scheck aus Jerusalem

Früher hätte man Journalisten wie Restle, die Juden unterstellen, sie seien nur Sprachrohr einer Regierung in Israel, die Eignung als Politik-Redakteure beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk abgesprochen. Zu Recht

von Michael Thaidigsmann  30.06.2026

Essay

Das Kopftuch, der Zwang und die Freiheit

Die radikalen Kräfte in der muslimischen Community bestimmen zunehmend den Kurs. Wenn dies ohne Gegenwehr von den moderaten Kräften hingenommen wird, ist irgendwann der Kipppunkt erreicht

von Daniel Neumann  28.06.2026 Aktualisiert

Meinung

Der Kahlschlag der Familienministerin

Der angekündigte Umbau des Bundesprogramms »Demokratie leben!« lässt Engagierte im Regen stehen. Die Folgen für Demokratieförderung und Rechtsextremismusprävention werden fatal sein

von Victoria Gulde  27.06.2026

Meinung

Wie Israel zum Juden unter den Staaten gemacht wird

Antisemitismus zeichnet sich dadurch aus, dass er keine empirischen Grundlagen braucht, um zu existieren - weder in der UN noch anderswo

von Jacques Abramowicz  25.06.2026

Meinung

Keine Geschäfte mit »Judensternen«

Schoa-Überlebende waren entsetzt, als ein Auktionshaus persönliche Gegenstände von NS-Opfern versteigern wollte. Der Bundesrat hat nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, um das zu verbieten. Gut so!

von Christoph Heubner  23.06.2026