Nathan Gelbart

Doppelpass unter Freunden

Nathan Gelbart Foto: Thomas Ecke

Nathan Gelbart

Doppelpass unter Freunden

Warum es gute Gründe gibt, Israelis die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben

von Nathan Gelbart  21.11.2019 10:34 Uhr

Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht erlaubt aus durchaus nachvollziehbaren Gründen grundsätzlich keine Doppelstaatsangehörigkeit. Tatsache ist jedoch, dass dieser Grundsatz bei ebenso nachvollziehbaren Gründen zugunsten der Einbürgerungskandidaten nachhaltig aufgebrochen wird.

So gibt es Staaten, bei denen per se die Entlassung aus ihrer Staatsbürgerschaft nicht erfolgt, wie zum Beispiel Afghanistan, Iran, Libanon, Marokko und Tunesien, oder aber die Entlassung führt beim Einbürgerungskandidaten zu einer besonderen Härte. Bürgern dieser Staaten wird in der Bundesrepublik regelmäßig der Vorzug vor dem sonst geltenden Prinzip der gewünschten Universalloyalität eingeräumt.

ALIJA Israel entlässt seine Bürger nur ungern aus der Staatsangehörigkeit, bei entsprechender Hartnäckigkeit erfolgt die Entlassung dennoch. Wesentliche Nachteile sind hierbei nicht zu befürchten, das Gegenteil ist der Fall. Denn Israel räumt »Rückkehrern« finanzielle Vorteile ein.

Zudem ist daran zu erinnern, dass die Bundesrepublik bei nach Israel auswanderungswilligen Deutschen (Alija) grundsätzlich keinen an und für sich vorgesehenen Verlust der Staatsbürgerschaft annimmt. Auch die Ableistung des Militärdienstes in Israel führt grundsätzlich nicht (mehr) zum Verlust der Staatsangehörigkeit. Hier besteht also bereits durchaus eine Privilegierung in Sachen Doppelstaatsangehörigkeit.

Deutschland und Israel teilen mehr als die gemeinsamen Werte in Sachen Demokratie und Freiheit.

Wenn aber anderen Staatsbürgern aus dem Nahen Osten die Beibehaltung ihrer Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung erlaubt wird, sollte man überlegen, auch Israelis einzubeziehen.

loyalitätsprinzip Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Bürgern aus Staaten wie Libanon oder Syrien, deren Teilung der Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht selbstverständlich ist, nur deshalb die Beibehaltung ihrer Staatsangehörigkeit erlaubt wird, weil die dortigen Behörden sie nicht entlassen – und gleichzeitig bei der Einbürgerung von Israelis auf dem Loyalitätsprinzip beharrt wird.

Deutschland und Israel teilen mehr als die gemeinsamen Werte in Sachen Demokratie und Freiheit. Beide Völker sind weiterhin historisch eng miteinander verbunden. Die gemeinsame, auch tragische, Geschichte kann und sollte auch heute noch Anlass zu entsprechenden Überlegungen sein.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin.

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