Tagung

Zum Auflehnen verpflichtet?

Foto: imago images/U. J. Alexander

Seit 1968 steht es im Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung: »Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.« Eine Ergänzung, die damals im Rahmen der Notstandsgesetzgebung ins Grundgesetz kam. Sie meint ein Widerstandsrecht, das weit über in einer Demokratie erlaubte oder geduldete Demonstrationsformen hinausgeht. Immer wieder berufen sich politische Bewegungen auf diesen Artikel.

Ob und wann Widerstand legitim ist und wann sogar Verpflichtung, ist eine Frage des Verfassungsrechts, spielt in anderer Gestalt aber auch in der Hebräischen Bibel, im Tanach, eine Rolle. Im Talmud, den Midraschim und anderen jüdischen Quellen wird die Diskussion um Krieg und Frieden, Gehorsam und Widerstand dann weitergeführt.

Grund genug für das im Aufbau befindliche Militärrabbinat in der Bundeswehr, mit der Bildungsabteilung im Zentralrat der Juden in der vergangenen Woche ein erstes viertägiges Seminar in Frankfurt am Main durchzuführen, das sowohl die säkularen wie die religiösen Aspekte von Recht, Philosophie und Geschichte ins Gespräch bringt. Zu den Gästen des Seminars gehörte auch der Vizepräsident des Zentralrats der Juden, Mark Dainow.

Aufklärung Athen sei die erste Phase der Aufklärung gewesen, erklärte Markus Tiedemann, Professor für Philosophie an der Technischen Universität Dresden. In der Stadtrepublik seien Gesetze förmlich beschlossen worden. Der griechische Philosoph Sokrates vertrat dort an der Schwelle vom 5. zum 4. Jahrhundert vor der Zeitrechnung die Auffassung, dass auch ein schlechtes und ungerechtes Gesetz befolgt werden müsse.

Allein mit der freien Rede dürfe man überzeugen, um Änderungen herbeizuführen. Vor Gericht weigerte er sich, sein Philosophieren zu unterlassen, und nahm dafür die Todesstrafe auf sich. Bis ins europäische Mittelalter hinein habe es hier kein normatives Recht gegeben, so Tiedemann, sondern ein personales. Grundlage sei das Gottesgnadentum gewesen, das die regierenden Fürsten über das Gesetz stellte.

Ob und wann Widerstand legitim ist und wann sogar Verpflichtung, ist eine Frage des Verfassungsrechts, spielt in anderer Gestalt aber auch im Tanach eine Rolle.

Erst mit dem Absolutismus, der Aufklärung und der philosophischen Idee, Herrschaft gründe auf einem Gesellschaftsvertrag, habe allmählich gesetztes Recht an Autorität gewonnen. Thomas Hobbes, John Locke, Baron de Montesquieu und Jean-Jacques Rousseau verlangten wie Sokrates von Untertanen und Staatsbürgern Rechtstreue, unabhängig davon, ob sie die Gesetze für gerecht hielten. Widerstand dagegen sei paradox, denn er bedeute einen Rückfall in die Willkür, den sogenannten Naturzustand.

Sorge Im Rahmen der Verhandlungen des Parlamentarischen Rates 1948/49 sei von den Verfassungsvätern und -müttern ein Widerstandsrecht abgelehnt worden, betonte der Staatsrechtler Josef Isensee. Dass 1968 dennoch ein solcher Artikel ins Grundgesetz aufgenommen wurde, war der Sorge geschuldet, dass bei Anwendung der neuen Notstandsartikel die Grundrechte und die Verfassung insgesamt leiden oder sogar abgeschafft werden könnten. Auf ähnliche Weise, erinnerte Markus Tiedemann, sei die Macht durch das 1933 verabschiedete Ermächtigungsgesetz an Adolf Hitler und seine NSDAP übergeben worden.

Gleichwohl seien die verfassungsrechtlichen Hürden für einen legitimen Widerstand so hoch, dass dieses Recht eigentlich erst in Anspruch genommen werden könne, wenn Grundgesetz, Gewaltenteilung und Rechtsstaat de facto bereits außer Kraft gesetzt worden seien und somit auch Klagen vor Gerichten keine Aussicht auf Erfolg mehr hätten.

Ein Soldateneid, der unbedingten Führergehorsam verlangte, war es, mit dem die deutsche Wehrmacht half, die zwölf Jahre währende Herrschaft der Nationalsozialisten zu festigen und auszubauen. Ohne sie hätte es Auschwitz nicht gegeben, bekannte Oberstleutnant John Zimmermann vom Potsdamer Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr.

»innere führung« Die 1955 neu gegründeten Streitkräfte sollten eine Parlaments-Armee werden, in der mündige Staatsbürger dienen. Das neue Konzept hieß »Innere Führung«. Soldatinnen und Soldaten sollten befähigt sein und werden, selbstständig zu denken, nicht nur blind Befehlen zu folgen, unrechtmäßige Befehle zu verweigern und verantwortungsbewusst zu handeln.

»Wir unternehmen enorme Anstrengungen im Bereich der Persönlichkeitsbildung«, betonte Generalmajor Markus Kurczyk, Kommandeur des Zentrums Innere Führung in Koblenz. Dazu gehörten auch politische, historische, interkulturelle und ethische Bildung. Daran nähmen nun nicht mehr nur die großen christlichen Kirchen teil, sondern auch die jüdische Militärseelsorge.

Neben Militärbundesrabbiner Zsolt Balla vermittelten in Frankfurt der Wiener Oberrabbiner Jaron Engelmayer, der Landesrabbiner von Sachsen-Anhalt, Daniel Fabian, und die ersten bestellten Militärrabbiner ihre Erkenntnisse zu Gehorsam, Widerstand, Krieg und Frieden aus den jüdischen Quellen.

Widerstand gegen eine ungerechte Gesellschaft ist ein Grundpfeiler jüdischer Ethik.

Zsolt Balla bekannte sich zur Bundeswehr und begründete das mit drei Verhaltensweisen, die er im 1. Buch Mose 33 fand: Als Jakow mit seiner Familie die Begegnung mit seinem Zwillingsbruder Esaw und dessen bewaffneten 400 Männern bevorstand, habe er sich zwar auf einen Krieg vorbereitet, dann aber durch Ehrbezeugungen und Geschenke Friedenswillen – »Schalom« – demonstriert und schließlich im Gebet Rücksprache mit Gott gesucht. Krieg, militärischer Konflikt wie auch Widerstand benötigten, so Rabbiner Balla, stets einen moralischen Kompass.

Beziehung Zwischen Moral und Recht bestehe eine Beziehung, machte Rabbiner Fabian deutlich. Menschliche Moral falle zwischen den Kulturen unterschiedlich aus. Die Gebote der Tora gingen über allgemein menschliche Moralvorstellungen hinaus, sie seien als eine normative Weiterentwicklung zu verstehen.

Wie sehr ihre Anwendung aber vom Kontext abhängt illustrierte er mit einem Auszug aus dem Talmud-Traktat Bava Metzia 83a. Dort werde der Gerechtigkeit wegen aus scheinbaren Ansprüchen eines versehentlich Geschädigten eine Entschädigung für den mittellosen Verursacher des Schadens.

Widerstand gegen eine ungerechte Gesellschaft sei ein Grundpfeiler jüdischer Ethik, so Rabbiner Engelmayer. Widerstand, besser: Widerspruch, gegenüber dem vermeintlich göttlichen Willen könne aber auch Perspektiven ändern, skizzierte er. So habe Awraham Gott bei Sodom auf zehn Gerechte heruntergehandelt, um die Vernichtung der Stadt zu verhindern. Es habe aber nur neun gegeben. Mosche dagegen vermochte den Ewigen zu überzeugen, dass es zwischen den entschiedenen Verfechtern des Goldenen Kalbes und denen, die passiv mitgemacht haben, einen Unterschied gibt.

ungehorsam Bei Gehorsam und Widerstand wird es schnell kompliziert: Der erste König Israels, Schaul, soll, so der Befehl Gottes, Amalek töten. Schaul sperrt sich, schlägt zwar die Amalekiter, nimmt Amalek selbst aber nur zur Geisel und vereinnahmt sein Vieh. Durch seinen Ungehorsam verliert er den göttlichen Rückhalt, verletzt sich im Kampf und stirbt durch Suizid.

Sein Rivale, der ebenfalls zum König gesalbte David, hat ihm trotz verschiedener Gelegenheiten nie auch nur ein Haar gekrümmt. Die Königsherrschaft geht gleichwohl an ihn. David, so Zsolt Balla, habe Respekt bezeugt vor dem jungen Königtum – und damit vor der legal ins Amt gekommenen Herrschaft, die er schließlich erbte.

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