Rechtsstreit

Bericht: Schauspielerin verliert Hauptrolle wegen Pro-Israel-Haltung

Sarah Maria Sander Foto: Sharon Bruck

Die Schauspielerin und Journalistin Sarah Maria Sander hat nach eigenen Angaben ihre zugesagte Hauptrolle in einem deutschen Kinofilm verloren, nachdem sie sich öffentlich proisraelisch geäußert hatte. Der Konflikt beschäftigt inzwischen auch die Justiz.

Wie »Bild« schreibt, geht es um den Film Die Todessehnsucht der Maria Ohm, dessen Dreharbeiten weitgehend abgeschlossen sind. Sander habe vertraglich die Zusicherung einer zentralen Hauptrolle erhalten. Sie erklärt, der Film beruhe zu großen Teilen auf einem autobiografisch geprägten Stoff, an dessen Drehbuch sie mitgearbeitet habe. Diese Zusage sei für sie Geschäftsgrundlage gewesen.

Auslöser des Streits soll laut »Bild« ein Video gewesen sein, das Sander im Sommer 2025 veröffentlichte. Darin reagierte sie auf einen offenen Brief von Filmschaffenden an Bundeskanzler Friedrich Merz, in dem ein Stopp von Waffenlieferungen an Israel gefordert wurde. Sander kritisierte die Unterzeichner scharf und warf ihnen unter anderem vor, politische Haltung nur aus Opportunismus zu zeigen. Wörtlich sagte sie: »Eure politische Haltung, euer Aktivismus ist nichts, es ist eine Show. Es ist Gratismut ohne Risiko, ohne Haltung.«

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Nach Sanders Darstellung wurde ihr anschließend aus dem Produktionsumfeld signalisiert, ihr öffentliches Engagement schade dem Projekt. In einer E-Mail der Regisseurin, aus der »Bild« zitiert, heißt es, mehrere Schauspieler und Agenturen hätten eine Zusammenarbeit abgelehnt, unter anderem wegen öffentlicher Äußerungen, die ihnen bekannt geworden seien. Zudem seien Terminfragen angeführt worden.

Die Produktionsfirma Soilfilms Media weist den Vorwurf politischer Motive zurück. Gegenüber dem Blatt ließ sie über einen Anwalt erklären, die Umbesetzung habe organisatorische Gründe gehabt, darunter Risiken für Förderung und Festivalteilnahmen sowie Sanders angeblich eingeschränkte Verfügbarkeit. Ein politischer Hintergrund wird ausdrücklich bestritten.

Der Streit landete vor dem Berliner Landgericht II. Das Gericht untersagte der Produktionsfirma im Wege einer einstweiligen Verfügung vorläufig, Teile einer neu geschaffenen Rolle zu verfilmen oder zu veröffentlichen. Nach Auffassung des Gerichts liegt durch Änderungen am Drehbuch eine mögliche Urheberrechtsverletzung vor. In der Praxis könnte dies bedeuten, dass bereits gedrehte Szenen neu produziert werden müssten.

Beide Seiten kündigten weitere rechtliche Schritte an. im

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