Vertreter von Gedenkstätten, staatlichen Archiven und Botschaften haben in Warschau von der Stiftung Auschwitz-Birkenau Holocaust-Dokumente entgegengenommen, deren geplante Versteigerung durch ein Auktionshaus für internationale Empörung gesorgt hatte.
»Mehrere hundert historische Zeugnisse sollten an diejenigen gehen, die den höchsten Preis bieten«, sagte Polens Kulturministerin Marta Cienkowska. Nun würden sie in Museen und Archiven geschützt, erforscht und künftigen Generationen zugänglich gemacht. »Wo Erinnerung zur Ware wird, gerät die Würde ins Wanken«, sagte Nordrhein-Westfalens Europaminister Nathanael Liminski (CDU).
Spender unterstützten den Ankauf der Dokumente
Ein Auktionshaus in Neuss in Nordrhein-Westfalen hatte für November 2025 die Versteigerung von mehr als 600 Dokumenten aus der NS-Zeit geplant, diese aber nach internationalen Protesten gestoppt. Unter den Gegenständen waren Briefe aus Konzentrationslagern, Gestapo-Karteikarten und weitere Unterlagen. Viele Stücke enthielten persönliche Informationen und Namen von Betroffenen.
433 Objekte wurden nach der Absage der Auktion im Januar an die Stiftung Auschwitz-Birkenau übertragen, wie die Gedenkstätte des ehemaligen deutschen Konzentrationslagers mitteilte. Die Holocaust-Zeugnisse hatte NRW-Landtagspräsident André Kuper an die Stiftung in Warschau übergeben. Von dort aus sollen die Dokumente an geeignete Gedenkstätten weitergegeben werden. Für den Ankauf der Dokumente, die nach Warschau gingen, wurden nach Angaben des NRW-Landtags keine öffentlichen Gelder verwendet, sondern Spender gefunden.
Im Juni hatte der Bundesrat auf Initiative Nordrhein-Westfalens einstimmig eine Gesetzesinitiative zum Verbot des kommerziellen Handels mit persönlichen Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus beschlossen. Verboten werden soll demnach künftig der Handel mit Gegenständen, die einen unmittelbaren Bezug zu Opfern des NS-Terrors und des Holocaust haben. Verstöße gegen das Handelsverbot sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Nun muss noch der Bundestag zustimmen. dpa