Revision

Melanie Müller wehrt sich gegen Urteil zu Hitlergruß

Melanie Müller beim Berufungsprozess von Melanie Müller wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen im Amtsgericht Leipzig. (Archiv) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress

Die Schlagersängerin Melanie Müller (37) steht erneut wegen Hitlergruß-Vorwürfen vor Gericht. Heute beginnt vor dem Landgericht Leipzig der Berufungsprozess gegen die frühere RTL-Dschungelkönigin. Weitere Verhandlungstermine sind für den 5. und 12. Januar angesetzt.

Wie lauten die Vorwürfe?

Es geht um ein Konzert in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig. Dort soll die Schlagersängerin den Hitlergruß gezeigt haben. Zudem soll sie einen anderen Mann ermuntert haben, den Gruß ebenfalls zu zeigen und weitere Anwesende ihr mit »Heil-Rufen« zu antworten. 

Ermittler hatten außerdem im August 2023 bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.

Was sagt Müller dazu?

Müller hatte sich nach Bekanntwerden der Ermittlungen von rechtsradikalen Äußerungen distanziert. In einem Instagram-Video erklärte sie, sie sei »bestürzt und empört«. »Ich möchte mich von derartigen Personen und Gedankengut klar und deutlich distanzieren und verurteile dieses auch aufs Schärfste.« 

Mit Nazis und Rechtsradikalen habe sie nichts zu tun. Im erstinstanzlichen Prozess hatte sie über ihren Verteidiger erklärt, dass sie keine rechte Gesinnung habe und unpolitisch sei. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt. Diese Armbewegung habe sie schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: »Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi«. Aus dem Publikum seien zahlreiche rechtsextreme Sprüche skandiert worden. Als Melanie Müller diese mitbekam, habe sie das Konzert abgebrochen, betonte ihr Verteidiger.

Zum Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln hatte die Schlagersängerin über ihren Anwalt erklären lassen, dass die Drogen einer Freundin gehörten, die sie kurz zuvor besucht hatte. Diese habe die Handtasche zurückgelassen, in der Drogen gefunden worden waren.

Wie lautete das Urteil des Amtsgerichts?

Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller im August 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt. 

Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert und Berufung gegen das Urteil eingelegt. 

Richter hatte Einkommen geschätzt: »Auffällig luxuriöser Lebensstil«

Müller hatte in dem Verfahren vor dem Amtsgericht gesagt, dass sie bis zu dem Vorfall zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca gehabt hatte. »Jetzt habe ich nur noch auf Mallorca Auftritte. Alles andere ist weg«, hatte sie erklärt. 

Da sie keine konkreten Angaben zu ihrem Einkommen machte, habe dies geschätzt werden müssen, erläuterte der Richter. Die Angeklagte habe noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca und jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel, betonte der Richter. »Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil«, sagte er. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15.000 Euro pro Monat.

Wird Müller beim Prozess erscheinen?

Damit sei grundsätzlich zu rechnen, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Die Verhandlungstermine seien mit allen Beteiligten abgestimmt. Zudem habe die Angeklagte keinen Antrag auf Entpflichtung, etwa aus gesundheitlichen Gründen gestellt. 

Der Prozessauftakt vor dem Amtsgericht war zweimal kurzfristig verschoben worden. Die Ballermann-Sängerin hatte jeweils ein ärztliches Attest vorgelegt. Zum jetzigen Berufungsprozess hatten sich weder das Management noch die Verteidigung auf Anfrage geäußert.

Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow »Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!« und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin singt sie auf Mallorca und tritt bei gebuchten Veranstaltungen auf. dpa

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