Vor dem Berliner Kammergericht ist der Konflikt um das Filmprojekt »Die Todessehnsucht der Maria Ohm« vorerst nicht im Sinne der Schauspielerin und Co-Autorin Sarah Maria Sander ausgegangen. Ihr Antrag im Eilverfahren blieb erfolglos. »Bild« berichtete.
Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob Sander ihre ursprünglich vorgesehene Hauptrolle rechtmäßig verlor und ob Änderungen am Drehbuch ohne ihre Zustimmung zulässig waren. Sander zufolge war ihr die Titelrolle vertraglich zugesichert worden. Dennoch wurde die Figur später mit Schauspielerin Vivien König neu besetzt. Die Dreharbeiten liefen trotz juristischer Auseinandersetzungen bereits im Januar an.
Zusätzlich wurde das Drehbuch überarbeitet. Sander, die gemeinsam mit Co-Autor Rainer Begoihn an dem Stoff gearbeitet hatte, reagierte darauf mit einer fristlosen Kündigung des Autorenvertrags und beantragte per einstweiliger Verfügung einen Produktionsstopp.
Proisraelische Position
Dem Zerwürfnis ging ein öffentlicher Streit voraus. Sander hatte sich proisraelisch positioniert und einen offenen Brief zahlreicher Kulturschaffender kritisiert, in dem ein Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel gefordert worden war. In einem Video warf sie den Unterzeichnern vor: »Eure politische Haltung, euer Aktivismus ist nichts, es ist eine Show. Es ist Gratismut ohne Risiko, ohne Haltung.«
Sander sieht darin den eigentlichen Grund für ihre Ausbootung. Nach ihrer Darstellung habe man befürchtet, ihre Haltung könne sich negativ auf Festivalchancen und mögliche Auszeichnungen auswirken.
Regisseurin Silvana Santamaria wies politische Motive zurück. Die Zusammenarbeit mit Sander sei schwierig gewesen. Sie habe Termine versäumt und sei über längere Zeit kaum erreichbar gewesen. »Politik hat nie eine Rolle gespielt«, erklärte sie vor Gericht.
Verbindlich verpflichtet
Sander widersprach dieser Darstellung deutlich. Man habe nur nicht offen aussprechen wollen, dass ihre Israel-Position als Risiko betrachtet worden sei. In einem Punkt stärkte das Kammergericht der Klägerin den Rücken. Nach Auffassung des Gerichts hatte sich die Produktionsseite verbindlich verpflichtet, die Hauptrolle mit Sander zu besetzen.
Anders beurteilten die Richter jedoch die umstrittenen Änderungen am Drehbuch. So war die männliche Figur »Günther« in eine weibliche Rolle umgeschrieben worden. Das Gericht sah darin keine unzulässige Entstellung des Werkes.
Der Vorsitzende Richter hatte auf eine Einigung gedrängt und einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach sollte Sander 50.000 Euro Entschädigung erhalten. Die Schauspielerin lehnte jedoch ab. Sie erklärte, mit einer Annahme des Angebots würde sie weitergehende Rechte verlieren und könnte kein Hauptsacheverfahren mehr führen.
Weitere Klage
Am Ende wurde der Eilantrag wegen fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen. Auch weitere Anträge Sanders blieben ohne Erfolg.
Ihr Anwalt kündigte dem »Bild«-Bericht zufolge anschließend an, nun in einem regulären Hauptverfahren weiter vorzugehen. Dort soll unter anderem geklärt werden, ob Herstellung und Verbreitung des Films untersagt werden können und ob Schadensersatzansprüche bestehen. im