Österreich

Fast geschenkt

Der Beethovenfries in der Secession: Die Republik Österreich erwarb das 34 Meter lange Kunstwerk 1973 für gerade einmal ein Drittel des Marktwertes. Foto: dpa

Während in Deutschland Cornelius Gurlitt kein Stück aus »seiner« Sammlung zurückgeben will, diskutiert Österreich einen eigenen, im Wortsinn monumentalen Restitutionsfall. Es geht um die Frage, ob Gustav Klimts Beethovenfries für alle zugänglich in der Wiener Secession am Karlsplatz verbleiben kann.

Erben der österreichisch-jüdischen Industriellenfamilie Lederer, namentlich – laut Wiener Secession – ein Teil der Familie Jacobs als Rechtsnachfolger von Elisabeth Lederer, Witwe von Erich Lederer, und ihres Bruders Ottokar von Jacobs wollen das 34 Meter breite, mehr als zwei Meter hohe und vier Tonnen schwere Werk restituiert sehen. Mit dem Jugendstiljuwel könnte eines der bedeutendsten Kunstwerke der vorigen Jahrhundertwende Wien verlassen müssen.

mäzene Der Antrag auf Rückgabe ging am 15. Oktober beim österreichischen Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ein. Die Wiener Secession, für die Klimt den ortsbezogenen Fries schuf, der restauriert seit 1985 wieder am Entstehungsort zu sehen ist, kann sich die Herausgabe erwartungsgemäß nicht vorstellen. Der Fries sei Eigentum der Republik Österreich, man gehe »davon aus, dass diese ihn rechtmäßig erworben hat«, hieß es am 16. Oktober von der Leitung des Ausstellungshauses.

Der Fries muss restituiert werden, sagt dagegen der Schweizer Anwalt Marc Weber: »Die gesetzlichen Voraussetzungen im Kunstrückgabegesetz von 1998 in der Fassung von 2009 sind erfüllt.« Dies sei nicht nur seine Meinung als Rechtsvertreter der elf Lederer-Erben. Gutachter kämen zum selben Schluss.

August und Serena Lederer, reich geworden mit einer Spiritusfabrik, gehörten zu Klimts maßgeblichen Förderern und hatten den Fries 1915 erstanden. Von den Nazis wurde die Familie 1938 enteignet. Serena Lederer starb 1943. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging der Fries formal in den Besitz des im März 1938 nach Genf geflohenen Erich Lederer über, was dem Sohn des Sammlerehepaares jedoch wenig nützte: Über den Beethovenfries wurde von Staats wegen ein Ausfuhrverbot als nationales Kulturgut verhängt.

Jahrzehntelang kämpfte Erich Lederer um die Rückerstattung. Anfang der 70er-Jahre gab er zermürbt auf und erklärte sich bereit, den dringend restaurierungsbedürftigen Fries zu verkaufen. Darauf hatte der österreichische Staat offenbar spekuliert. 1973 zahlte er Erich Lederer, der am 19. Januar 1985 starb, rund 750.000 US-Dollar und damit wohl bloß ein gutes Drittel des damaligen Marktwertes. Das untermauert den Anschein, dass das Kunstwerk dem Erben abgepresst worden sein könnte.

schriftsatz Die Secession widerspricht scharf. Ihre Anwälte von der Wiener Kanzlei Schönherr erklären in einem 14-seitigen Schriftsatz, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rückgabe »zu verneinen« und die Übereignung abzulehnen seien. Hauptargument: Seit dem Jahr 1970, als der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky Lederer »als Mäzen« ansprach, sei auf ihn kein Druck mehr ausgeübt worden.

Die Kaufverhandlungen hätten in »amikaler Atmosphäre« stattgefunden. Lederer habe sich »glücklich gezeigt«, seine Witwe Österreich später 13 Klimt-Zeichnungen geschenkt. Am Montag dieser Woche schickt die Secession noch rasch ein Dokument aus dem Kreisky-Archiv an die Medien: die handschriftliche Widmung Lederers in einem Buch zum Fries, 1977 »aufrichtigst und ergeben« Kreisky zugeeignet, »der sich durch den Erwerb dieses Frieses, unbewusst, auf dauernde Zeiten in der Kunstgeschichte Österreichs ein Denkmal gesetzt hat«.

standortfrage Noch 2002 – damals hat Margarethe Szeless die Provenienz- und Ausstellungsgeschichte des Werks aufbereitet – war man in Wien der Auffassung, der Beethovenfries habe »in jüngster Vergangenheit keinen Anlass zu Restitutionsforderungen« gegeben. Vorausgegangen war eine parlamentarische Anfrage, die die Erwerbsumstände durch die Republik Österreich betraf. Längst schien der Fall erledigt, das Meisterwerk – vor konservatorischer Unbill geschützt und hervorragend präsentiert – in Wien für immer angekommen.

Jetzt droht die Trennung. Rechtsanwalt Marc Weber erklärt, dass der Zyklus nicht zwingend in Wien zu sehen sein müsse: Der Beethovenfries sei zwar »nationales Kulturgut«, er denke aber, es sei »nicht so wichtig, wo gewisse Kunstwerke sind, sondern vielmehr, dass die Öffentlichkeit sich an ihnen erfreuen kann«.

Das freilich verkennt den enormen kunstwissenschaftlichen Wert, ein derartiges Werk an dem Ort zu wissen, für den es gedacht war. Geschaffen für die XIV. Ausstellung der Secession 1902, die sogenannte Beethovenausstellung, und eine Antwort auf Max Klingers Beethovenskulptur, ist Klimts Bilderzyklus mit Wien und insbesondere dem Ausstellungsgebäude so eng verbunden wie Heuriger, Prater und andere Ikonen. Ob es Möglichkeiten gibt, das Jahrhundertwerk zu restituieren und dennoch für die Stadt zu erhalten? »Für die Erbengemeinschaft ist diese Frage noch nicht aktuell«, sagt Weber.

nagelprobe Nächstes Jahr dürfte sie sich aber stellen. Österreichs Kommission für Provenienzforschung sichtet derzeit unter Leitung von Eva Blimlinger die Quellen, einschließlich der von der Familie Lederer übergebenen Materialien, und stellt die Erkenntnisse in einem Dossier für den Kunstrückgabebeirat zusammen, der Empfehlungen ausspricht.

Christoph Bazil, im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zuständig für Restitutionsangelegenheiten, nimmt an, dass die Kommission mehrere Monate beschäftigt sein wird. Marc Weber rechnet damit, dass der Kunstrückgabebeirat »frühestens im Sommer 2014« eine Empfehlung formuliert. Das Gremium hatte bislang noch mit keinem so wertvollen und bedeutenden Kunstwerk zu tun. Österreich steht vor der Nagelprobe.

Unterdessen ist Markus Feurstein vom Committee for Jewish Claims on Austria der Claims Conference zuversichtlich, dass die Aufarbeitung Klarheit in die Angelegenheit bringen und zu einer gerechten und vernünftigen Lösung führen wird. Zwar äußert sich auch Feurstein nicht konkret zum potenziellen Schicksal des Monumentalwerks, bescheinigt der Provenienzforschung und Kunstrestitution in Österreich jedoch internationalen »Vorbildcharakter«.

Die Claims Conference – deren deutsche Repräsentanz in der Taskforce in Sachen Gurlitt mitarbeiten wird – bezweifle nicht, »dass die Provenienzfoschung auch diesen offenbar sehr komplexen Sachverhalt aufs Genaueste im Sinne des Gesetzes analysieren und der Beirat eine entsprechende Empfehlung aussprechen wird«.

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