Rostock

Bürgerschaft stimmt für Xavier-Naidoo-Konzert im August

Xavier Naidoo im August 2019 beim Gießener Kultursommer Foto: dpa

Der umstrittene Sänger Xavier Naidoo dürfte nun doch in der Rostocker Stadthalle auftreten: Die Linken und die SPD in der Rostocker Bürgerschaft sind mit ihrem Antrag gescheitert, den ursprünglich für den 22. August geplanten Auftritt nicht zuzulassen. Er fand am Mittwoch bei Stimmengleichheit von Gegnern und Befürwortern nicht die notwendige Mehrheit.

BEGRÜNDUNG Der Antrag war damit begründet, dass Naidoo den Reichsbürgern und der QAnon-Bewegung nahestehe und rassistische Ressentiments schüre. Beim Veranstalter Live Nation wird das Konzert wie die meisten anderen Termine der Xavier-Naidoo-Tour allerdings als »verschoben« bezeichnet.

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Naidoo tauchte in der Vergangenheit immer wieder im Zusammenhang mit sogenannten Verschwörungsmythen auf - er machte auch umstrittene Äußerungen zu der Corona-Pandemie. Nachdem er im März 2020 die Jury der RTL-Sendung »Deutschland sucht den Superstar« verlassen musste, hatte er Vorwürfe des Rassismus vehement zurückgewiesen. Zentralratspräsident Josef Schuster hatte am Mittwoch gefordert, ein in der Berliner »Zitadelle« geplantes Konzert des Musikers zu untersagen.

GLEICHHEITSGRUNDSATZ Es war bereits das dritte Mal, dass sich die Bürgerschaft mit dem Thema befasste. Mitte Mai hatten die Grünen noch einer Konzertabsage zugestimmt. Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) war jedoch unter anderem der Meinung, dass öffentliche Einrichtungen wie die Stadthalle zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet seien und hatte Widerspruch eingelegt.

Kein Veranstalter oder Künstler dürfe ausgeschlossen werden, weil der Vermieter deren religiösen oder politischen Ansichten nicht teile. Das Innenministerium hatte in einem Schreiben von Mittwoch mitgeteilt, dass an der Haltung Madsens kein Zweifel bestehe.

Die Grünen hatten ihren Meinungswechsel unter anderem damit begründet, dass ein langwieriger Rechtsstreit zwischen Oberbürgermeister und Bürgerschaft nicht zielführend wäre. dpa

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