München

Bayerns 180-Grad-Restitutionswende

Die Picasso-Bronze ist seit 1964 im Besitz der Neuen Pinakothek in der Münchner Maxvorstadt Foto: picture alliance / SZ Photo

Die bayerische Staatsregierung hat am Dienstag entschieden, eine Bronzebüste von Pablo Picasso an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim (1878-1937) zu restituieren. Damit endet nicht nur ein jahrelanger Rechtsstreit. Der Schritt markiert auch eine Wende in der bisher sehr restriktiven Restitutionspolitik in Bayern. Denn neben der Rückgabe beschloss das Kabinett auch wegweisende Reformen, die die Bewertung von Fällen in die Hände einer unabhängigen Kommission gibt.

2022 wurde dem Marburger Rechtsanwalt Markus Stötzel, der seit fast 20 Jahren die Erben von Alfred Flechtheim vertritt, zugetragen, dass sich im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BSGS) auch eine der Bronze-Büsten »Fernande/Beatrice« des spanischen Künstlers Pablo Picasso befinden soll.

Sie wurde 1905 angefertigt und war bis 1933 im Privatbesitz von Flechtheim. 1964 wurde sie dann von den BSGS erworben und befindet sich seither im Bestand der Münchner Neuen Pinakothek.

Mit seinem Restitutionsantrag biss Stötzel in München aber lange Zeit auf Granit. 2024 wurde er vom bayerischen Staatsminister für Kunst und Wissenschaft, Markus Blume (CSU), abgelehnt, obwohl der damalige Museumsdirektor zuvor auf Rückgabe plädiert hatte. Noch im vergangenen Jahr verweigerte Blumes Haus Stötzel die Akteneinsicht. Dabei hatte der Minister noch kurz zuvor ausdrücklich »Transparenz und Tempo« bei der Klärung anhängiger Restitutionsfälle gelobt.

Anfang 2025 hatten Berichte der »Süddeutschen Zeitung« über eine BSGS-Liste, in der angeblich Hunderte mutmaßlich von den Nazis geraubte Werke verzeichnet waren, für Wirbel gesorgt und den Druck auf die Staatsregierung erhöht, Raubkunst im Besitz des Freistaats gemäß der Washingtoner Erklärung von 1998 an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben oder angemessene Lösungen zu finden.

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Doch als Stötzel für seine Mandanten mehr wissen wollte über die mutmaßlich bei den BSGS und dem Kunstministerium vorhandenen Erkenntnisse, wurde er zunächst abgewiesen. Erst später erhielt er teilweise Einsicht in die vorhandenen Unterlagen.

Zuletzt hatte Blume angekündigt, man werde den Streitfall einem Schiedsgericht zur Entscheidung vorlegen. Diese Möglichkeit wurde erst vor wenigen Monaten geschaffen, auch auf Betreiben Bayerns. Doch jetzt legte der CSU-Politiker eine politische 180-Grad-Wende hin. Am Dienstag beschloss das Kabinett auf Blumes Vorschlag hin, die Picasso-Bronze ohne weitere Prüfungen zu restituieren.

Entscheidend, so die Begründung, sei das Inkrafttreten eines »neuen Bewertungsrahmens«, der der Arbeit der Schiedsgerichte zugrundeliegen soll. Man habe den Fall daraufhin erneut geprüft und »nun auf Restitution entschieden«. Ausschlaggebend sei die »erstmalige ausdrückliche Regelung zum Sicherungseigentum« gewesen.

Künftig unabhängige Kommission

Zudem beschloss das Kabinett, eine unabhängige Kommission sowie eines wissenschaftlichen Zentrums für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut am Institut für Zeitgeschichte in München einzurichten. Sie soll unter der Leitung von Raphael Gross stehen und außerhalb der staatlichen Museumsverwaltungen mögliche Fälle von Raubkunst prüfen. Bislang hatten Blumes Ministerium und die BSGS die Anträge inhaltlich geprüft.

»Damit beschreitet Bayern einen deutschlandweit einzigartigen und beispielgebenden Weg. Die Kommission entwickelt die strategische Ausrichtung der Provenienzforschung, priorisiert die Bearbeitung, definiert dafür Richtlinien, die in Zusammenarbeit mit dem Zentrum erarbeitet werden, und spricht Restitutionsempfehlungen gegenüber dem Freistaat Bayern aus«, so die Pressemitteilung

So könnten bald weitere Rückgaben stattfinden- »sofern der neue Bewertungsrahmen im jeweiligen Einzelfall eine andere Beurteilung erfordert«, wie es einschränkend heißt. Stötzel und seine Mandanten dürfen sich also Hoffnungen machen, dass die Rückgabe der Picasso-Bronzebüste nicht die letzte Restitution sein wird. Mehrere Anträge für die Rückgabe sind noch anhängig, darunter mehrere Werke von Paul Klee und Max Beckmann.

Als »längst überfällige Gerechtigkeit für das jüdische Nazi-Opfer Alfred Flechtheim« bezeichnete der Anwalt die Entscheidung, die Picasso-Bronze zurückzugeben. Dies könne jedoch nur der Anfang sein, betonte der Anwalt. Nicht nur Stötzel wird sich fragen, warum Bayern nur eines der Werke aus der Flechtheim-Sammlung restituiert hat. Denn die Bewertung, dass die Nationalsozialisten dem Kunsthändler sein Eigentum widerrechtlich entzogen, dürfte nicht nur für die Picasso-Bronze gelten.

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