Internationaler Gerichtshof

Wie Südafrika seine Genozid-Klage gegen Israel in die Länge zieht

Die Haager Weltrichter werden die Genozid-Klage Südafrikas gegen Israel frühestens 2030 entscheiden Foto: picture alliance / ANP

In dem von der südafrikanischen Regierung angestrengten Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof wegen angeblicher Verstöße Israels gegen die UN-Völkermord-Konvention dürfte ein Urteil frühestens im Jahr 2030 und womöglich sogar noch später ergehen. Pretoria wirft Israel vor, in Gaza einen Genozid an den Palästinensern verübt zu haben, was Jerusalem energisch bestreitet.

Nun gaben die Richter in Den Haag einem Begehren Südafrikas statt, eine zweite Runde mit schriftlichen Stellungnahmen der beiden Klageparteien durchzuführen – gegen den ausdrücklichen Wunsch der israelischen Seite. Diese hatte einen erneuten Austausch von Schriftsätzen für »nicht erforderlich« erachtet, wie aus dem Beschluss des Gerichts hervorgeht.

Der Bevollmächtigte Südafrikas habe darauf hingewiesen, so die Richter, dass seine Regierung einen zweiten Austausch von Schriftsätzen angesichts des Umfangs der israelischen Klageerwiderung für gerechtfertigt erachte. Der südafrikanischen Regierung wurde eine Frist bis zum 22. November 2027 gewährt, um ihre Argumente darzulegen.

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Anschließend wird auch Jerusalem 18 Monate Zeit haben, um darauf zu antworten. Ein zweiter Austausch von Schriftsätzen ist bei Streitverfahren zwischen Staaten vor dem IGH durchaus üblich. Allerdings kann das Gericht in Absprache mit den Streitparteien die Länge des Verfahrens selbst bestimmen. Dem schriftlichen schließt sich in der Regel ein mündliches Verfahren an, das aus der Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen und Rechtsbeiständen durch die Richter besteht. Erst nach Abschluss des Hauptverfahrens kann der IGH sein Urteil sprechen.

Südafrika hatte seine Klage mehrfach als »dringlich« bezeichnet und bereits im Januar 2024 den Erlass sogenannter »vorläufiger Maßnahmen« gegen Israel beantragt. Das Gericht entsprach diesem Ansinnen damals in Teilen und verpflichtete Israel unter anderem, eine »humanitäre Katastrophe« in Gaza zu verhindern. Zahlreiche Staaten sind in den vergangenen Jahren dem Verfahren beigetreten und haben in Den Haag Stellungnahmen eingereicht. Deutschland hat von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch gemacht.

Israel: Südafrika will »möglichst viel Zeit gewinnen«

Die damalige IGH-Präsidentin Joan Donoghue, die kurze Zeit später als Richterin ausschied, stellte in einem BBC-Interview im April 2024 klar, dass der Gerichtshof entgegen der häufig vertretenen Ansicht keine Vorentscheidung darüber getroffen habe, ob er den Vorwurf des Völkermords für plausibel halte. Vielmehr habe der IGH in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 nur betont, dass das Recht der Palästinenser auf Schutz vor Völkermord plausibel sei und Südafrika das Recht habe, diesen Anspruch vor Gericht geltend zu machen.

Israel hatte damals beantragt, die Klage als unbegründet abzuweisen. Dem kam der Gerichtshof aber nicht nach.

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Im Mai 2024 beantragte Pretoria dann erneut die Anordnung »dringender Maßnahmen« durch den Gerichtshof, um Israels Offensive gegen die Hamas in Rafah zu stoppen. Auch dem gaben die Richter teilweise statt. Doch nun scheint Südafrika es nicht mehr so eilig zu haben mit einem raschen Abschluss des Verfahrens vor dem Weltgericht.

Die israelische Regierung glaubt, dass angesichts all dessen die Klage Südafrikas vor dem Kollaps steht. Auf X verbreitete das Außenministerium in Jerusalem eine Erklärung. Darin heißt es, aus der einst behaupteten Dringlichkeit sei nun der Versuch Südafrikas geworden, möglichst viel Zeit zu gewinnen. »Es war schon immer eine Propagandakampagne Südafrikas im Dienste der Hamas, welche sich als rechtliches Verfahren tarnt«, so das Außenministerium.

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