Knesset

Wahltag mit Fragezeichen

Die Knesset in Jerusalem Foto: Flash90

Der Termin für Neuwahlen in Israel steht fest. Oder etwa nicht? Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und die ultraorthodoxen Parteien sollen sich zwar auf den 20. Oktober als Wahltermin geeinigt haben, doch das Parlament hat diesen noch nicht formell bestätigt. Und weiterhin gibt es erhebliche politische Meinungsverschiedenheiten. Dabei wurde der erste Schritt zu vorgezogenen Wahlen unternommen. Mit 106 zu 0 Stimmen verabschiedeten die Abgeordneten in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Auflösung der 25. Knesset.

Der Gesetzentwurf geht nun an den Knesset-Ausschuss unter dem Vorsitz von Ofir Katz, Likud-Abgeordneter und Koalitionschef. Dieser wird ihn für die zweite und dritte Lesung vorbereiten und dann auch den endgültigen Wahltermin festlegen.

»Wir, die Vorsitzenden aller Koalitionsfraktionen, haben den Gesetzentwurf zur Auflösung der Knesset eingebracht und beabsichtigen, mit allen Parteivorsitzenden eine Einigung über den Termin zu erzielen«, sagte Katz. »Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir uns noch nicht auf einen Termin geeinigt, daher haben wir vorerst den Zeitraum vom 8. September bis zum 20. Oktober vorgeschlagen.«

Rechtlich gesehen muss spätestens am 27. Oktober gewählt werden

Rechtlich gesehen müssen die Wahlen spätestens am 27. Oktober stattfinden. Laut Rechtsanwalt Dean Livne, dem amtierenden Generaldirektor des Zentralen Wahlkomitees, ist das Komitee auch dann in der Lage, Wahlen durchzuführen, wenn der Zeitraum kürzer als die üblichen 90 Tage ist. »Wir wären dankbar, wenn die Knesset uns einen Termin nennen würde, der mindestens 83 Tage in der Zukunft liegt«, sagte er.

Die Debatte um den Wahltermin spiegelt tiefere Spannungen innerhalb von Netanjahus Koalition wider. Laut dem Think Tank Israel Policy Forum befürworten die ultraorthodoxen Parteien Wahlen im September, während Netanjahu eine Verschiebung auf Oktober bevorzugt. Der spätere Zeitpunkt gäbe dem Premierminister zusätzliche Zeit, militärische Erfolge an einer der mehreren aktiven Fronten zu erzielen oder Teile der Gesetzgebungsagenda der Koalition vor der Stimmabgabe voranzutreiben.

Der Streit um den Wahltermin verknüpfte sich mit der anhaltenden Kontroverse um die Wehrpflicht für ultraorthodoxe Männer. Nach einem Treffen mit Netanjahu gaben die ultraorthodoxen Parteien Schas und Degel HaTorah bekannt, dass sich der Regierungschef für die Verabschiedung des Grundgesetzes zum Tora-Studium und eines Gesetzes zur Beendigung der Inhaftierung ultraorthodoxer Wehrdienstverweigerer eingesetzt habe.

»Wir haben uns heute mit Premierminister Netanjahu getroffen und ihm im Namen unserer rabbinischen Führung die unmissverständliche Forderung übermittelt, das Grundgesetz zum Tora-Studium und das Gesetz zur Beendigung der Verhaftungen von Tora-Studenten unverzüglich zu verabschieden«, erklärten die Parteien in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Sie warnten auch, dass sie, sollten keine konkreten Maßnahmen ergriffen werden, die Auflösung der Knesset »bereits nächste Woche« unterstützen würden. Laut der Erklärung habe Netanjahu »während des Treffens klargestellt, dass er sich für die Verabschiedung dieser Gesetze einsetzt und auf deren rasche Umsetzung hinarbeiten wird.«

Laut der Nachrichtenseite Ynet einigten sich die Parteien auf einen Wahltermin am 20. Oktober. Im Gegenzug erklärten sich die ultraorthodoxen Parteien Berichten zufolge bereit, ein Koalitionsgesetz zu unterstützen, das die Aufgaben des Generalstaatsanwalts aufteilt und eine politische Untersuchungskommission zu den Anschlägen vom 7. Oktober einsetzt.

Am 16. Juli geht das Parlament in die Wahlpause

Diese Einigung ist aus Sicht der Regierungskoalition besonders bedeutsam, da das Parlament voraussichtlich am 16. Juli in die Wahlpause geht und somit nur ein kurzes Zeitfenster für die Verabschiedung von Gesetzen bleibt.

Während die Politiker über den Wahltermin debattieren, beschäftigen sich die Justizbehörden auch mit einer grundlegenderen Frage: Unter welchen Umständen könnten Wahlen über den spätesten Termin hinaus verschoben werden? Noam Sohlberg, stellvertretender Präsident des Obersten Gerichtshofs und Vorsitzender des Zentralen Wahlkomitees, erklärte bei einer Konferenz an der Hebräischen Universität, eine begrenzte Verschiebung der Wahlen könne in einem Notfall gerechtfertigt sein, wenn freie, gleichberechtigte und zugängliche Wahlen nicht möglich seien.

Gleichzeitig warnte er davor, dass ein solcher Schritt niemals als Instrument zur Verlängerung der Amtszeit einer Regierung missbraucht werden dürfe.

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