Der Zentrale Wahlausschuss Israels hat mehrere arabische Parteien und Kandidaten von der Teilnahme an der Parlamentswahl am 27. Oktober ausgeschlossen. Betroffen sind die Vereinigte Liste aus Balad, Hadash und Ta’al sowie die Ra’am-Partei von Mansur Abbas. Außerdem stimmte das Gremium gegen die Kandidaturen von Balad-Chef Sami Abu Shehadeh und Hadash-Abgeordnetem Ofer Cassif.
Die Entscheidungen sind allerdings noch nicht endgültig. In Israel muss der Oberste Gerichtshof solche Ausschlüsse bestätigen. Wegen der traditionell hohen juristischen Hürden für ein Wahlverbot gilt insbesondere die Entscheidung gegen die beiden Parteien als rechtlich umstritten. Das Gericht will sich in der kommenden Woche mit den Beschlüssen befassen.
Wegen der traditionell hohen juristischen Hürden für ein Wahlverbot gilt insbesondere die Entscheidung gegen die beiden Parteien als rechtlich umstritten.
Der Wahlausschuss, der überwiegend aus Vertretern der Knesset-Parteien besteht, votierte mit 18 zu 5 Stimmen dafür, die Vereinigte Liste von der Wahl auszuschließen. Das gleiche Ergebnis gab es bei der Abstimmung über Ra’am. Damit wäre nach dem Beschluss des Ausschusses keine der großen arabischen Parteien zur Wahl zugelassen.
Unterschiedliche Ausgangslage bei Abu Shehadeh
Eine besondere Rolle spielt das Verfahren gegen Sami Abu Shehadeh. Der Vorsitzende von Balad, der auf Platz drei der Liste der Vereinigten Liste kandidiert, wurde mit 30 zu 4 Stimmen ausgeschlossen. Für diesen Schritt gab es eine ungewöhnlich breite politische Unterstützung: Sämtliche Oppositionsparteien stimmten dafür. Auch Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara unterstützte den Ausschluss.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses, der Oberste Richter Noam Sohlberg, beteiligte sich ebenfalls an der Abstimmung. Nach Angaben des Berichts war dies das erste Mal seit Jahrzehnten, dass ein Vorsitzender des Gremiums selbst an einer solchen Entscheidung mitwirkte.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein arabischsprachiger Artikel, den Abu Shehadeh am 8. Oktober 2023, einen Tag nach dem Hamas-Massaker in Israel, veröffentlicht hatte. Darin bezeichnete er den Angriff als »ein wichtiges historisches Ereignis in militärischer, politischer und strategischer Hinsicht« und schrieb, andere könnten aus dem Erfolg der Hamas bei der Überraschung Israels lernen.
Ablehnung Israels als jüdischer und demokratischer Staat
Der Wahlausschuss sah darin Anhaltspunkte für die Unterstützung des Terrors gegen Israel sowie für eine Ablehnung Israels als jüdischem und demokratischem Staat. Abu Shehadeh weist die Vorwürfe zurück. »Ich habe niemals zu Gewalt oder Terrorismus aufgerufen. Ich lehne den bewaffneten Kampf ab und bleibe dem politischen und zivilen Kampf für Frieden, Gerechtigkeit und Gleichheit verpflichtet«, erklärte er.
Er bezeichnete den Ausschluss zudem als Versuch, die politische Stimme der arabischen Bevölkerung zum Schweigen zu bringen. Die Menschenrechtsorganisation Adalah, die Abu Shehadeh vertritt, argumentiert ebenfalls gegen die Entscheidung. Ihr Generaldirektor Hassan Jabareen erklärte, der fragliche Artikel enthalte weder einen direkten Gewaltaufruf noch Aussagen, die einen Ausschluss rechtfertigten.
Baharav-Miara hatte dem Wahlausschuss mitgeteilt, ihre Behörde sehe lediglich im Fall Abu Shehadehs ausreichende Gründe für einen Ausschluss. Bei den Verfahren gegen die arabischen Parteien sah sie die gesetzlichen Voraussetzungen dagegen nicht als erfüllt an. im