Israel

Kartellbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Coca-Cola

Eine Coca-Cola-Fabrik in der Nähe von Marseille (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa

Die israelische Wettbewerbsbehörde hat gegen die Central Bottling Company, den Betreiber von Coca-Cola Israel, eine Geldbuße in Höhe von rund 17,7 Millionen Schekel (4,8 Millionen Euro) verhängt. Das Unternehmen soll mehrfach gegen Bestimmungen des israelischen Lebensmittelgesetzes verstoßen haben. Israelische Medien berichteten.

Nach Angaben der Behörde hatte der Konzern unter anderem in die Platzierung seiner eigenen Produkte sowie der Waren von Konkurrenten in Supermärkten eingegriffen. Zudem soll das Unternehmen Einfluss auf Verbraucherpreise von Milchprodukten der Tochtermarke Tara genommen haben. Auch Zahlungen an große Einzelhändler, die nicht als Mengenrabatte deklariert waren, wurden beanstandet.

Die ursprünglich mögliche Strafsumme hätte deutlich höher ausfallen können. Für jede einzelne Zuwiderhandlung wären bei einem Unternehmen dieser Größe Bußgelder von jeweils knapp 26 Millionen Schekel möglich gewesen, insgesamt also mehr als 77 Millionen Schekel (21 Mio. Euro).

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Der zuständige Wettbewerbsbeauftragte reduzierte die Sanktionen jedoch erheblich. Die Geldbuße wurde gestaffelt herabgesetzt und zusätzlich gekürzt, weil das Unternehmen kooperierte und auf weitere Einwände verzichtete. Maßnahmen gegen leitende Manager sind nicht vorgesehen.

Die Central Bottling Company gehört zu den größten Lebensmittelkonzernen Israels. Das Unternehmen vertreibt neben Coca-Cola auch Mineralwasser, Säfte, alkoholische Getränke und Milchprodukte und ist an weiteren Marken beteiligt. Der Jahresumsatz lag 2021 Schätzungen zufolge bei rund acht Milliarden Schekel (2,2 Mrd. Euro).

Die Behörde erklärte, die Untersuchung sei Teil einer umfassenden Überprüfung der Beziehungen zwischen großen Lebensmittelherstellern und Einzelhandelsketten gewesen. Ziel sei es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. In einem nächsten Schritt soll die Praxis großer Einzelhändler überprüft werden. im

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