Köln

Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Das Amtsgericht Köln verurteilte das Paar wegen Beleidigung beziehungsweise Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 500 und 800 Euro. Foto: dpa

Im Prozess gegen ein Pärchen, das im April dieses Jahres das Wachpersonal vor dem Elternheim der Synagogen-Gemeinde Köln angepöbelt hatte, ist nun das Urteil gefällt worden.

Das Amtsgericht Köln verurteilte Dieter S. (27, Namen geändert) wegen Beleidung zu einer Geldstrafe von 500 Euro und seine Lebensgefährtin Diana B. (24) wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 800 Euro. Die Behörde sah es als erwiesen an, dass der 27-jährige Lagerist und die Mutter von drei Kindern sich im April dieses Jahres im Kölner Stadtteil Neuehrenfeld an der Ottostraße in Höhe des jüdischen Wohlfahrtszentrums gegenüber einem Wachmann der Einrichtung unflätig geäußert hatten. S. habe den Wachmann mit »Der Fuzzi gehört auch dazu« attackiert.

Polizei Als er dann zur Rede gestellt wurde, hatte seine Begleiterin Diana B. laut ausgerufen: »Die gehören doch alle vergast.« Darüber hinaus seien die Worte gefallen: »Hier sollte man eine Bombe reinschmeißen.« Das Wachpersonal hatte deswegen die Polizei gerufen.

Laut Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers habe das Pärchen vor Gericht versucht, das Geschehen zu relativieren. S. sprach von Missverständnissen und emotionalem Stress, weil das Wachpersonal sogleich mit der Polizei gedroht hatte und ihre beiden kleinen Kinder damals daraufhin lauthals zu weinen anfingen.

Die Entschuldigung wurde angenommen. »Das hätte man auch außerhalb des Gerichts klären können«, sagte der Sicherheitschef der jüdischen Gemeinde im Zeugenstand, so der Stadt-Anzeiger weiter. Und er betonte zugleich: »Diese Äußerung war unerträglich. Da war für mich eine Grenze überschritten.« ja

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