Interview

Fünf Minuten mit…

Herr Rabbiner Hod, an Pessach entfernen wir alles Gesäuerte aus unserer Wohnung. Gilt diese Mizwa auch für Tiernahrung?
Das ist eine interessante halachische Frage. In der Tora steht bekanntlich zum Chametz-Verbot: »Darum sollst du sieben Tage ungesäuertes Brot essen, dass bei dir weder Sauerteig noch gesäuertes Brot gesehen werde an allen deinen Orten«. Eine Woche lang soll kein Chametz in unseren Häusern gefunden werden. Brot, andere Teigwaren und in der aschkenasischen Tradition auch Hülsenfrüchte dürfen also weder gegessen noch besessen werden. Da jedoch auch Tiernahrung manchmal Chametz enthält, muss auch diese gegebenenfalls vor dem Fest entfernt werden, damit der Haushalt auch wirklich als koscher lePessach gelten kann.

Was empfehlen Sie: Wohin mit der Tiernahrung, die Chametz enthält?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Die angebrochene chametzhaltige Tiernahrung sollte am besten noch vor Pessach verfüttert werden. Sie darf aber auch in einem übers Fest verschlossenen Zimmer oder im Keller gelagert werden. Bei größeren Beständen empfehle ich immer, das Futter an einen Nichtjuden zu verkaufen oder zu vernichten.

Sollte der Napf des Haustiers auch gekaschert werden?

Das ist wichtig, ja. Neben Geschirr, Besteck, Pfannen und andere Utensilien für Menschen sollte auch der Metallnapf, aus dem zum Beispiel ein Hund oder eine Katze frisst, gründlichst gereinigt und auch gekaschert werden. Nur so wird die Küche frei von Gesäuertem.

Darf das Haustier dennoch chametzhaltiges Futter bekommen, wenn es nichts anderes fressen kann?
Auf jeden Fall – nur eben nicht in der Wohnung des Herrchens. Eine Option ist deshalb, das Haustier über Pessach mit dem gesäuerten Futter an den Nachbarn zu verkaufen, sodass es dort sein Fressen bekommt.

Gibt es auch eine andere Möglichkeit?

Das Tier kann auch draußen vor der Tür gefüttert werden, solange das Chametz nicht in den eigenen vier Wänden gelagert und von einem Nichtjuden gegeben wird. Schmunzeln musste ich einmal bei der Frage eines Gemeindemitglieds, ob das Chametz-Verbot auch für Haustiere gilt. Das ist natürlich nicht der Fall. Das Verbot für Gesäuertes gilt selbstverständlich nur für Menschen.

Werden Ihnen als Kaschrutexperten von den Gemeindemitgliedern vor Pessach oft Fragen über den Umgang mit Haustiernahrung gestellt?
Nicht oft, aber es kommt immer wieder vor. Die meisten Fragen beziehen sich auf Katzen, Fische und Vögel, fast nie auf Hunde. Orthodoxe Juden halten ja bekanntlich nicht allzu oft Hunde. Ich zumindest kenne nur ganz wenige Orthodoxe, die einen Hund besitzen.

Gibt es hierfür eine halachische Begründung?

Das nicht. Es hat wohl eher mit der Tradition zu tun. Interessanterweise haben viele Orthodoxe, die ich kenne, einen Papagei. Meine Schwester in Bnei Brak zum Beispiel ist ganz verrückt nach diesem Tier. Fragen Sie mich nicht, warum und weshalb! Vielleicht hängt es mit der Pfiffigkeit und der Intelligenz von Papageien zusammen.

Mit dem Kaschrutbeauftragten der Orthodoxen Rabbinerkonferenz sprach Philipp Peyman Engel.

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