20. November

»Ein Grundgesetz für Kinder«

Ein Kind darf so sein, wie es ist. Es muss nicht so sein, wie andere es haben wollen. Foto: imago

Vor über 100 Jahren, es war 1914, verabschiedete sich der polnisch-jüdische Pädagoge und Kinderarzt Janusz Korczak schweren Herzens von den Kindern in seinem Waisenhaus in Warschau.

Der Erste Weltkrieg hatte begonnen, und er musste als Soldat an die Front. Jetzt lag er in irgendeinem Schützengraben. Kugeln flogen ihm um den Kopf, und es war – was sollte man anderes erwarten – einfach schrecklich. Janusz Korczak hatte Angst. Gegen diese Angst wollte er anschreiben, denn er war Journalist und Schriftsteller.

Janusz Korczak notierte Gedanken in das kleine Heft, das er immer bei sich trug. Er wollte sich nicht durch einen Krieg in seinen Überlegungen unterbrechen lassen. Er füllte Heft um Heft mit seinen Ideen, wie man Kindern gerecht wird. Und so entstand das Buch Wie man ein Kind lieben soll. 1919 ist es gedruckt worden. Was da im Kapitel »Das Kind in der Familie« zu lesen steht, klingt irgendwie revolutionär – an ein paar Stellen auch ein bisschen seltsam.

Recht »Ich fordere«, schrieb Janusz Korczak, »... ein Grundgesetz für das Kind«. Beinahe vorsichtig fügte er hinzu: »Vielleicht gibt es noch andere – aber diese drei Grundrechte habe ich herausgefunden«. Weil Janusz Korczak schon den Kleinsten eigene Erfahrungen zugestehen will, nennt er sein erstes Grundrecht: »Das Recht des Kindes auf seinen Tod«. Das klingt sehr dramatisch. Korczak meinte damit, dass sich ein Kind nur dann selbst entdecken kann, wenn es die Welt frei und selbstbestimmt erkunden kann, ohne dass die Erwachsenen ihm dabei Vorschriften machen: »Aus Furcht, der Tod könne uns das Kind entreißen, entziehen wir es dem Leben«, schrieb er.

Zweitens forderte Janusz Korczak »das Recht des Kindes auf den heutigen Tag«. Das heißt: Heute ist heute! Vermasselt uns nicht den schönen Moment, den wir gerade erleben, für irgendeine vielversprechende Zukunft! Schließlich lautete das dritte Grundrecht des Janusz Korczak: Ein Kind darf so sein, wie es ist. Es muss nicht so sein, wie andere es haben wollen.

70 Jahre später, am 20. November 1989, hat die Vollversammlung der UN, der Vereinten Nationen (das sind Vertreter von fast allen Ländern, die es auf der Welt gibt), die Kinderrechtskonventionen beschlossen.

Dieser Tag gilt seitdem als Tag der internationalen Kinderrechte. Die Grundrechte klingen in den internationalen Kinderrechtskonventionen zwar etwas anders als die, die Janusz Korczak 1919 gefordert hatte. Und es sind auch nicht nur drei Grundrechte wie bei Korczak, sondern insgesamt 54 Artikel zum Wohle des Kindes.

UN Die internationalen Kinderrechtskonventionen fordern den Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Gesundheit, Bildung, Freizeit, auf eine eigene Meinung, gewaltfreie Erziehung und Privatsphäre – was bedeutet, dass es Bereiche gibt, die Erwachsene nichts angehen. Alle Länder der UN (außer den USA), auch Deutschland, haben die Kinderrechtskonventionen unterzeichnet. Diese Länder garantieren Kindern wichtige Rechte.

Auch den Flüchtlingskindern! Wir sehen zurzeit in den Nachrichten Bilder von Kindern und Jugendlichen, die nach einer langen und gefährlichen Flucht in Deutschland ankommen. Viele von ihnen leben jetzt in Heimen, Zelten und Turnhallen. Wie können ihre Rechte in dieser Situation bewahrt werden? Tatsächlich fordert UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, die deutschen Behörden auf, den Kinderrechtskonventionen gerecht zu werden. Kümmert man sich genug um die Privatsphäre der Kinder, ihre Bildung, ihre Gesundheit? Werden sie ausgegrenzt? Und kennen sie ihre Rechte überhaupt?

In Janusz Korczaks Waisenhaus wären die 54 Artikel wahrscheinlich ans Schwarze Brett genagelt worden (übrigens auch eine Erfindung von ihm). Und vielleicht hätten alle gemeinsam dafür demonstriert, dass die Kinderrechte auch ins deutsche Grundgesetz kommen. Erst dann nämlich kann man sie wirklich einfordern!

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