Vorwürfe gegen Geiger Kolleg

Zentralrat der Juden weitet Ermittlungen aus

Am Abraham Geiger Kolleg in Potsdam werden liberale Rabbiner ausgebildet. Foto: IMAGO/Jürgen Ritter

Im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen Verantwortliche des Abraham Geiger Kollegs in Potsdam hat die Rechtsanwaltskanzlei Gercke Wollschläger dem Zentralrat der Juden in Deutschland einen Zwischenbericht zum Stand ihrer Ermittlungen abgegeben.

Der Zentralrat der Juden hatte im Mai die Kölner Kanzlei beauftragt, Vorwürfe sexualisierter Belästigung und Gewalt sowie von Machtmissbrauch und Diskriminierung an der Ausbildungsstätte für liberale Rabbinerinnen und Rabbiner durchzuführen.

EINRICHTUNGEN Bislang seien 75 Interviews mit Verantwortungsträgern der Einrichtungen sowie mit Betroffenen und Hinweisgebern geführt worden, teilte der Zentralrat am Mittwoch mit. Bei den Einrichtungen handele es sich neben dem Abraham Geiger Kolleg um die Leo Baeck Foundation, das Zacharias Frankel College, das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES), die Union progressiver Juden und die Allgemeine Rabbinerkonferenz. Weitere Interviews seien noch geplant.

»Wir müssen möglichst verhindern, dass im Rahmen der Untersuchung einzelne, eventuell relevante Bereiche ausgespart werden.«

Zentralratspräsident Josef Schuster

Nach einem Bericht der Tageszeitung »Die Welt« ließ der Gründer und Rektor des Kollegs, Rabbiner Walter Homolka, seine öffentlichen Ämter bis zur Aufklärung der Vorwürfe ruhen.

Die Kanzlei Gercke Wollschläger setzte sich zudem umfassend mit den Organisations- und Entscheidungsstrukturen in den betroffenen Einrichtungen auseinander, um etwaige strukturelle Defizite ermitteln und aufzeigen zu können, teilte der Zentralrat mit. Aufgrund der bislang erlangten Erkenntnisse sei der Untersuchungsauftrag auf die School of Jewish Theology an der Universität Potsdam ausgeweitet worden. Mit einer ersten Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung rechne man Ende dieses Jahres, so der Zentralrat.

AUFKLÄRUNG Der Zentralrat betonte erneut, dass die Untersuchungen nicht nur die strafrechtliche Dimension ins Auge fassen, sondern auch ein mögliches Fehlverhalten von Führungspersönlichkeiten und Mitarbeitern in jüdischen Einrichtungen unterhalb der Schwelle des Strafrechts ins Auge fassen solle.

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Nach wie vor sei eine lückenlose, vorbehaltlose und unabhängige Aufklärung der Vorwürfe oberstes Gebot, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster: »Wir müssen möglichst verhindern, dass im Rahmen der Untersuchung einzelne, eventuell relevante Bereiche ausgespart werden und dadurch nach Veröffentlichung des Gutachtens Raum für Vorwürfe entstehen könnten, die Aufklärung sei fragmentarisch oder halbherzig betrieben worden.«

Das nach dem Rabbiner Abraham Geiger (1810-1874) benannte Kolleg bildet seit 2011 als An-Institut der Universität Potsdam liberale Rabbinerinnen und Rabbiner, Kantorinnen und Kantoren aus. Die Vorwürfe unangemessenen Verhaltens gegenüber Studierenden richten sich gegen einen früheren Dozenten des Kollegs.

Kolleggründer Rabbiner Walter Homolka wird vorgeworfen, er sei mit den Vorwürfen nicht angemessen umgegangen. Er lässt derzeit dieses Amt sowie weitere Aufgaben bis zur Klärung ruhen. ja

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