Autoindustrie

Kartelle und Monopole

Im Schulchan Aruch gibt es keine »Hilchot Kartellim uMonopoliot«. Dennoch kann beim Abgas-Skandal auch ein Blick in die jüdischen Quellen hilfreich sein. Foto: imago

Die deutsche Autoindustrie hat sich seit den 90er-Jahren in geheimen Arbeitskreisen über die Technik, Kosten, Zulieferer und sogar über die Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge abgesprochen. An den Absprachen waren laut Schriftsatz des VW-Konzerns alle großen deutschen Autobauer beteiligt», berichtete der «Spiegel» vor wenigen Wochen.

Fünf große deutsche Autohersteller sollen technische Einzelheiten vereinbart haben. Diese sollen zum Dieselabgasskandal geführt haben, weil die vereinbarten Standards nicht ausreichten, um die Ausstöße tatsächlich von Abgasen zu säubern. Das vermeintliche Kartell vereinbarte aber auch die Auswahl der Lieferanten und die Preise verschiedener Fahrzeugbauteile.

Inspiration Die Staatsanwaltschaft wird nun zuerst prüfen müssen, ob Grundlage für eine Anklage besteht. Wird vor Gericht tatsächlich Anklage erhoben, werden die Richter entscheiden müssen, welche Sanktionen fällig werden. Können Staatsanwaltschaft, Richter und Gesetzgeber diesbezüglich aus Talmud und Halacha Inspiration schöpfen und allgemeine Richtlinien entnehmen? Was sagt die Halacha zu Kartellen und deren Vereinbarungen?

Im Schulchan Aruch gibt es keine «Hilchot Kartellim uMonopoliot». Dennoch ergibt eine Untersuchung der halachischen Literatur einen reichen Fundus an Präzedenzfällen, in denen sich rabbinische Gerichtshöfe mit dem Einfluss von Kartellen auf das Gemeinwohl auseinandergesetzt und Wege gefunden haben, um bestimmte Vereinbarungen zu unterbinden. Die Geschichte solcher Urteilssprüche und Verordnungen gehen bis in die frühen Zeiten des Judentums zurück.

Bereits vor 2000 Jahren, als der jüdische Tempel in Jerusalem noch stand, setzte sich der damalige politische Anführer der jüdischen Gemeinschaft Israels, Rabban Schimon ben Gamliel ha-Saken, gegen Wucherpreise ein.

opfertauben Als die Preise für Opfertauben, die Wöchnerinnen 40 oder 80 Tage nach der Entbindung opfern mussten, den höchst unvernünftigen Wucherpreis von einem Golddinar pro Paar erreicht hatte, verbreitete Rabban Schimon ben Gamliel ein Gutachten, das die Pflicht, solche Opfer zu bringen, einschränkte. Der Urteilsspruch rüttelte die Märkte auf und kippte anscheinend die stillschweigenden Vereinbarungen der Händler, denn in kürzester Zeit brach der Handel zusammen: Die Tauben verloren 99 Prozent ihres Wertes (Mischna Keritut 1,7).

Überraschend ist dabei die Erklärung des Talmuds, dass das Gutachten nicht 100-prozentig korrekt war: Rabban Schimon Ben Gamliel habe sogar absichtlich etwas Unvollständiges gelehrt, damit die Wucherpreise in sich zusammenfallen. Solche Methoden sorgten zwar für Aufsehen, können aber nicht überall und von jeder Regierung angewendet werden.

Drei Jahrhunderte später, berichtet der Talmud (Bawa Batra 9a), musste Rawa, der Rabbiner von Mechosa in Persien, auf wirtschaftlich «traditionellere» Methoden zurückgreifen, als er das Kartell der Metzger brechen wollte.

metzger Die Metzger hatten vereinbart, den Handel untereinander aufzuteilen. Jeder Metzger bekam bestimmte Tage zugewiesen und musste sich an anderen Tagen zurückziehen. Offensichtlich wollten sie damit einen Mangel entstehen lassen, um die Preise in die Höhe zu treiben. Wer sich nicht an die Vereinbarungen hielt, musste zusehen, wie seine neuen Rinderfelle zerrissen wurden.

Als ein konkurrenzfähiger Metzger nach einer solchen Strafe das Kartell verklagte, verpflichtete Rawa die Täter, den Kläger zu entschädigen, und erklärte die Vereinbarung damit für nichtig. Raw Papa begründete das Urteil damit, keine Kartellvereinbarung dürfe ohne Zustimmung des Rabbiners der Stadt getroffen werden.

Die Aufgabe des Rabbiners war es, zu prüfen, ob die Vereinbarung die Käufer nicht ungerecht benachteiligt. Tatsächlich ist eines der Werkzeuge der Regierungen, um Kartelle zu regulieren, die Macht, entsprechende Vereinbarungen für ungültig zu erklären und die Mitglieder eines Kartells zu verpflichten, zuerst eine Erlaubnis der zuständigen Behörden einzuholen.

Seitdem finden wir zahlreiche Responsen in der rabbinischen Literatur mit Urteilssprüchen und Gutachten, die die Gültigkeit solcher Vereinbarungen prüfen und vorschreiben, dass die zuständige Behörden – oft die Institutionen der jüdischen Gemeinde – gegen marktverzerrende Verhältnisse auftreten.
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Fischgerichte Im 17. Jahrhundert verordnete Raw Menachem Mendel Krochmal (Responsen Zemach Zedek), dass man am Schabbat Fischgerichte weglassen soll, obwohl sie bisher als unerlässliche Delikatessen galten, weil die Fischhändler Wucherpreise verlangten. Sehr interessant war die Begründung von Raw Krochmal: Er machte sich ausdrücklich Sorgen um die Armen, damit auch sie sich Schabbat-Delikatessen leisten konnten. Denn die Genüsse des Schabbats sind nicht nur für die Reichen gedacht, sondern sie sind lebenswichtig für alle Juden.

Ob wir am Freitagabend vor der Suppe gefüllte Karpfen, gefüllten Lachs, Gefilte Fisch oder nur Salat essen, wird zwar Volkswagen & Co. nicht dazu bringen, die Umwelt wirksamer zu schützen oder ihren Lieferanten bessere Bedingungen anzubieten, doch dem weltlichen Gesetzgeber stehen ja ähnliche Werkzeuge zur Verfügung, die beim Automarkt greifen. Strengere Gesetze und bessere Kontrollen schützen kleinere Zulieferer, die Konsumenten und die Umwelt.

Politiker können sich also auf den Talmud und die rabbinischen Schriften stützen und dabei sicher sein, dass es legitim ist, die Machtverhältnisse zwischen unterschiedlichen Marktteilnehmern gleicher zu machen und so für fairere Preise und bessere Angebote für die Verbraucher zu sorgen.

Der Autor ist Oberrabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Wien und assoziiertes Mitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz.

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