Recht

Im Zweifel für den Angeklagten

Die Tora warnt vor falschen Verdächtigungen: »Von einer Sache, bei der Unwahrheit im Spiel ist, halte dich fern!« (2. Buch Mose 23,7). Foto: Thinkstock

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen lügen, um damit vermeintlich Gutes zu bewirken. So erfand ein Flüchtlingshelfer vergangene Woche in Berlin den Tod eines syrischen Asylbewerbers, um damit Druck auf die Behörden auszuüben, die für die Registrierung und Versorgung der Geflohenen oft recht lange brauchen.

Auch die rabbinische Literatur kennt die Lüge aus vermeintlich guten Absichten. So berichtet der Talmud im Traktat Jewamot 63a davon, dass Raw, einer der berühmtesten Amoräer, eine Frau hatte, die nichts unversucht ließ, um ihn zu ärgern: Wenn er nach Linsensuppe fragte, kochte sie ihm Erbsensuppe. Wollte er Erbsensuppe, machte sie Linsensuppe.

Eines Tages bat Raw seinen Sohn Chijja, er solle der Mutter sagen, dass sie ihm Erbsensuppe kochen möge. Er war dann auch höchst überrascht, als er tatsächlich bekam, was er sich gewünscht hatte. Da sagte er zu seinem Sohn: »Es scheint, dass sich deine Mutter ändert (was ihre negative Haltung mir gegenüber betrifft).« Darauf erwiderte der Sohn: »Nicht wirklich! Ich habe ihr gesagt, dass du Linsensuppe willst.«

Das Vorgehen seines Sohnes erfreute Raw überhaupt nicht. Er tadelte ihn und sagte, dass Unehrlichkeit zu Haschems Zorn führt. Er argumentierte mit den Worten des Propheten Jirmejahu, der über jene, die Unwahrheit sprechen, sagt: »Soll ich diese (die Unehrlichkeiten) nicht an ihnen heimsuchen? … Und soll sich meine Seele an einer Nation wie dieser nicht rächen?« (9,8).

Lüge Die Worte des Propheten stimmen genau mit den Worten der Tora im Wochenabschnitt Mischpatim überein: »Von einer Sache, bei der Unwahrheit im Spiel ist, halte dich fern!« (2. Buch Mose 23,7). Die Wortwahl ist sehr interessant: Die Tora sagt nicht einfach »Du sollst nicht lügen« oder »Du sollst immer die Wahrheit sagen«, sondern sie sagt uns, dass wir uns von lügnerischen Dingen fernhalten sollen!

Manche, wie der berühmte Kommentator Rabbi Owadja Sforno (1475–1550), verstehen den Vers so, dass man besondere Sorgfalt walten lassen muss, um sich von jedem Wort und jeder Sache fernzuhalten, die möglicherweise zu Unwahrheit oder Lüge führen könnten.

In ähnlichem Zusammenhang meinen einige Midraschim, frühe rabbinische Quellen, dass sich der Vers an Richter wendet, um sie anzuweisen, nichts zu erlauben, was auch nur im entferntesten Unwahrheiten und Lügen erlauben könnte. So sollen Richter zum Beispiel die Ausführungen und Argumente einer Seite nicht anhören, solange die Gegenseite nicht zugegen ist.

Andere wie Rabbi Awraham Ibn Esra (1092–1162) und verschiedene Midraschim sagen, dass man wirklich aktiv werden muss, um sicherzustellen, dass Unwahrheiten und Lügen nicht vorkommen. Ibn Esra meint, hier im Zusammenhang mit unserem Vers gehe es darum, Zeugen genau zu befragen, um sicherzustellen, dass sie wirklich die Wahrheit erzählen. Der Talmud erklärt im Traktat Schawuot (31a), dass Schüler, die vor ihrem Lehrer sitzen und bemerken, dass sich dieser in einer bestimmten Halacha irrt, verpflichtet sind, ihn auf seinen Fehler hinzuweisen.

Subjektiv Man kann den Vers auch folgendermaßen erklären: Die Wahrheit als absoluter Wert ist nur sehr schwer festzustellen. Als subjektive Wesen neigen wir Menschen natürlich dazu, Situationen durch unsere eigene »Brille« wahrzunehmen. Zwei Menschen können dasselbe Ereignis erleben und es sehr unterschiedlich bewerten. Sich dessen bewusst, belehrt uns die Tora, in jedem Fall besonders vorsichtig zu sein.

Ein Beispiel dafür folgt gleich im nächsten Teil des Verses: »Du sollst niemanden töten, der unschuldig oder gerecht genannt wird.« Rabbi Meir Leibusch ben Jechiel Michel Wisser (1809–1879), nach den Anfangsbuchstaben seines Namens bekannt als der Malbim, erklärt, dass ein »Naki« jemand ist, der keine Übertretung begangen hat. Ein Zaddik hingegen – hier im Kontext unseres Verses, in dem es um Gerichte geht – ist jemand, der einen Rechtsstreit gewonnen hat. Diese Person – egal, ob sie nun nach der objektiven Wahrheit wirklich unschuldig oder doch schuldig ist – wird Zaddik genannt. Hier sei auch auf den Kommentar von Raschi (1040–1105) verwiesen, der den Vers genauso versteht.

Die Tora sagt uns, dass wir bei unserer Suche nach der Wahrheit immer auf Nummer sicher gehen müssen, dass es also besser ist, den Naki oder Zaddik laufen zu lassen, als in die andere Richtung zu neigen und zu irren und jemanden zu bestrafen, der keine Strafe verdient hat.

Der letzte Teil des Verses versichert uns, dass wir darüber jedoch nicht beunruhigt sein müssen. Denn Haschem sagt: »Dem Schuldigen werde ich nicht Recht geben!« Wenn wir also jemanden laufen lassen, der wirklich schuldig ist, wird Haschem ihn richten.

Abstand Der Grund, warum die Tora vorschreibt, sich von Unwahrheit fernzuhalten und nicht die klare Anweisung bringt, nicht zu lügen, geschieht in Anerkennung der Tatsache, dass wir – wenn überhaupt – nur selten in der Lage sind, die Wahrheit genau zu erkennen. Deshalb kann es Zeiten geben, in denen wir uns ein wenig weg von der Wahrheit, Richtung Unwahrheit bewegen. Die Forderung nach Abstand, anstatt des expliziten Verbots von Unwahrheit, heißt, dass manchmal eine Tendenz weg von der (absoluten) Wahrheit notwendig ist. Der Grund für diese Tendenz ist die besondere Vorsicht, durch die wir sicherstellen können, dass wir nicht ungerechtfertigt bestrafen. Es ist daher besser, wenn wir – unbeabsichtigt – den in Wirklichkeit Schuldigen laufen lassen, als den Unschuldigen zu bestrafen.

Unsere Weisen belehren uns, dass wir im Zweifelsfall immer zur Unschuldsvermutung verpflichtet sind: »Wehewej dan lechaf sechut!« – »Urteile wohlwollend«, also zugunsten des Beschuldigten. Wir müssen sehr vorsichtig sein, wenn wir andere verurteilen oder meinen, sie hätten etwas Falsches getan.

Die Tora verpflichtet uns, von derartigen Verhaltensweisen Abstand zu halten, denn auch sie sind Unwahrheiten. Wir meinen oft, uns eine Meinung bilden zu können, wenn wir eine Sache von einer Seite gehört haben – sei es zum Beispiel von einem Freund oder aus den Medien. Sogar wenn wir meinen, beide Seiten gehört zu haben, können wir uns oft kein ausgewogenes Bild von einer Situation machen.

»Midewar scheker tirchak!« (Von einer Sache, bei der Unwahrheit im Spiel ist, halte dich fern) erinnert uns daran, wie vorsichtig wir bei solchen Beurteilungen sein müssen. Wie Reb Susche aus Hanipoli (1718–1800), der berühmte chassidische Führer, diesen Vers einmal erklärt hat: »Durch Unwahrheit entfernen wir uns von Haschem.«

Rabbi Paysach Krohn (geboren 1945), der berühmte Maggid, schreibt in seinem Buch Echoes of the Maggid (1999): »Die Dinge, die wir schreiben oder sagen, die Verabredungen, die wir treffen, die Geschäfte, die wir ersinnen, die Emotionen, die wir zeigen: All das sind Gelegenheiten für Ehrlichkeit und Redlichkeit (und sind sehr oft ganz beispielhafte Fälle für Kiddusch Schem Schamajim – die Heiligung des Namens Haschems).« Wir müssen daher besonders aufmerksam sein, um all diese Gelegenheiten nicht zu übersehen.

Der Autor ist Rabbiner der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig.

Inhalt
Der Wochenabschnitt Mischpatim wird auch als Buch des Bundes bezeichnet. Hier geht es um Gesetze, die das Zusammenleben regeln. Der zweite Teil besteht aus Regelungen zur Körperverletzung, daran schließen sich Gesetze zum Eigentum an. Den Abschluss der Parascha bildet die Bestätigung des Bundes. Am Ende steigen Mosche, Aharon, Nadav, Avihu und die 70 Ältesten Israels auf den Berg, um den Ewigen zu sehen.
2. Buch Mose 21,1 – 24,18

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