Standpunkt

Wenn Recht Unrecht schützt

Michael Wolffsohn Foto: picture alliance / teutopress

Es irrt, wer meint, dass Völkerrecht und Menschenrechte immer deckungsgleich sind. Eigentlich ist diese Tatsache bekannt. Viele verkennen sie jedoch. Sie möchten sie verkennen, was a priori nicht einmal unsympathisch ist, denn: Sowohl Völkerrecht als auch Menschenrechte sind Quantensprünge im Prozess der Zivilisation. Inakzeptabel ist freilich das Verkennen der nicht (immer) bestehenden Deckungsgleichheit, wenn sie ideologisch beabsichtigt und somit Heuchelei ist.

Wiederum ein Kapitel für sich ist die Wirksamkeit der Ethik von Völkerrecht und Menschenrechten. Die historische Erfahrung zeigt: Auch Staaten, die sich zu ihnen bekennen, folgen den schönen Worten nicht mit ihren Taten. Resigniert sagte mir einmal ein kluger Fachmann des Völkerrechts, es sei »sehr wirksam – bei der internationalen Bekämpfung der Blattlaus«. Fürwahr, sehr wahr. Leider.

Zum einen mussten wir dieser Tage und im Jahr 2025 eine Fülle von Beispielen erleben, die jene Tatsache bedauerlicherweise bestätigen. Zum anderen mussten wir klaffende Lücken im Völkerrecht sowie heuchlerische Appelle an Völkerrecht und Menschenrechte wahrnehmen.

Was, wenn die Bürger von ihrer Staatsführung unterdrückt werden?

Die Souveränität sowie die territoriale Integrität bestehender Staaten gehören zum Fundament des Völkerrechts. Gut so. Ein Blick auf die ethnische, religiöse, kulturelle oder sprachliche Zusammensetzung offenbart die meisten der heute bestehenden postkolonialen Staaten als Kunstprodukte. Geschaffen von den jeweiligen Ex-Kolonialmächten. Ohne jede Rücksicht auf ebenjene Faktoren, die überhaupt erst aus einem Staat eine Nation machen, in dem die Bürger ein Wir-Gefühl vereint.

Dieser nahezu globale Sachverhalt zeigt, dass genau die nicht bestehende Deckungsgleichheit territorialer Staats- und Wir-Gruppen-Grenzen sowohl nahezu alle heutigen zwischen- als auch innerstaatlichen Krisen und Konflikte auslöst. Daraus folgt: Die territoriale Integrität bestehender Staaten ist ein Konfliktfaktor, kein Friedensfaktor. Das gilt derzeit nicht nur für die Ukraine, den Kongo, Sudan, Myanmar und den Iran.

Ein Dilemma: Wer etwa das Völkerrecht des Sudan wahrt, missachtet die Menschenrechte.

Das Dogma staatlicher Souveränität ist auf den ersten Blick ethisch einleuchtend. Was aber, wenn, wie im Mullah-Iran, in Maduros Venezuela oder einst in Hitlers Deutschland, die Staatsbürger von ihrer jeweiligen Staatsführung unterdrückt oder gar massenweise ermordet werden? Ist (war) es dann immer noch legitim, die Legalität des Völkerrechts zu achten und dabei die Menschenrechte zu missachten?

Das historische Appeasement von Großbritannien, Frankreich und, ja, auch der USA bis 1939 oder die Diktatoren-Partnerschaft Hitlers und Stalins von 1939 bis 1941 wird heute zu Recht verdammt. Aber ist der Unterschied zum bisherigen Appeasement und teils sogar der politischen Streicheleinheiten seitens der Weltgemeinschaft gegenüber den Maduro-, Mullah- oder Hamas-Diktaturen im Prinzip so viel anders als seinerzeit die Appeasement-Politik gegenüber Hitler-Deutschland?

Die Mullahs, Russland, das vom Westen (minus USA) umworbene China sowie die Pro-Palästina-Weltgemeinschaft schäumten vor rund drei Wochen ob der Entführung Maduros. Kein Wort über dessen Unterdrückung der Menschenrechte. Nicht viel anders die Reaktion auf die Bombardierung der iranischen Atom- und Raketenanlagen durch Israel und die USA. Eine klare Verletzung iranischer Souveränität. Dass eine mörderische Gefahr nicht nur für Nahost und Israel ausgeschaltet wurde, war völkerrechtlich illegal, aber sehr wohl legitim, also im Sinne der Menschen, folglich ein Akt für Menschenrechte.

Die Hamas hält sich nichts ans Völkerrecht

Proportionalität im Krieg gehört zum Völkerrecht. Krieg führt jede Partei, um zu siegen, und jeder Sieg ist disproportional. Insofern ist jenes Dogma unrealistisch. Das Völkerrecht fordert von Guerillakämpfern, dass sie zumindest durch ein Erkennungszeichen als Kämpfer erkennbar sind. Nie hat sich die Hamas daran gehalten. Umgekehrt berufen sich Hamas und deren Rechtfertiger auf die völkerrechtlich gebotene Proportionalität.

Eine Annexion Grönlands durch die USA wäre zweifellos völkerrechtswidrig. Richtig ist auch: Grönland ist – trotz »Autonomie« – faktisch eine Kolonie Dänemarks. Durch das Völkerrecht abgesegnet, gehört Grönland zu Dänemark. Im Klartext: Es ist eine völkerrechtlich abgesegnete dänische Kolonie. Worin besteht der Unterschied zwischen den, ja, Siedlern in den »Überseedépartements« Frankreichs und den jüdischen Siedlern im Westjordanland? Die Antwort: Die Überseegebiete sind bereits annektiert.

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Wo man hinschaut, dieses niederschmetternde Fazit: Auch Demokraten und nicht nur Autokraten reden von und instrumentalisieren Völkerrecht und Menschenrechte je nach Belieben politisch. Mit dem Realisieren hapert es. Schon die alten Römer wussten: »Die Welt will betrogen werden. Also werde sie betrogen.«

Der Autor ist Historiker. Zuletzt erschien von ihm das Buch »Feindliche Nähe. Von Juden, Christen und Muslimen« (Herder).

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