Rechtsextremismus

Weg zur Beobachtung der AfD endgültig frei

Kann künftig vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet werden: die AfD Foto: dpa

Nach einem neuen Gerichtsbeschluss ist der Weg für eine Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz frei. Wie das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mitteilte, lehnte es einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall ab.

Ein sogenannter Hängebeschluss, mit dem das Gericht dem Verfassungsschutz zu einem früheren Zeitpunkt die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst untersagt hatte, hat sich damit erledigt.

Verfassungsschutz »Es gibt keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln mehr und auch kein Verfahren, aufgrund dessen eine Beobachtung verboten wäre«, sagte ein Gerichtssprecher.

Der Verfassungsschutz selbst bestätigte: »Nunmehr kann die Verdachtsfallbearbeitung unmittelbar durch das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgenommen werden.«

Einem zweiten Eilantrag der AfD, der sich dagegen richtete, dass der Verfassungsschutz dem sogenannten Flügel der Partei zu einem früheren Zeitpunkt 7000 Mitglieder zugeordnet hatte, gab das Gericht statt. Bei beiden Eilanträgen entschied das Gericht damit genauso wie in ähnlich gelagerten Verfahren am Dienstag. Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Zwar sei der sogenannte Flügel formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus.

Strafbefehl Unterdessen berichtete der Berliner «Tagesspiegel», dass gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse aus dem sächsischen Bautzen in Berlin ein Strafbefehl ergangen ist. Der vom Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassene Strafbefehl ist demnach bereits rechtskräftig, da der AfD-Politiker den Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro bereits akzeptiert hat. Das bestätigte am Mittwoch ein Sprecher der Berliner Strafgerichte.

Der ehemalige Volkspolizist wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte am Rande einer »Querdenken«-Demonstration im November 2020 in Berlin verurteilt. ja/dpa

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