Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur AfD. Zentralratspräsident Josef Schuster erklärte am Mittwochmorgen, die AfD habe sich in den vergangenen Monaten als »Wolf im Schafspelz« dargestellt. »Um eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz abzuwenden, hat sie versucht, sich ein Deckmäntelchen der Bürgerlichkeit überzuwerfen.«
FRÜHWARNSYSTEM Das Verwaltungsgericht Köln, so Schuster, habe jedoch genau hingeschaut und »das Bundesamt für Verfassungsschutz ist seiner Funktion als Frühwarnsystem zum Schutz der Demokratie nachgekommen und hatte viele Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD gesammelt. Mit der Einstufung als Verdachtsfall wird das wahre Gesicht der AfD, das vielfach Züge einer rechtsextremen Fratze trägt, endgültig sichtbar werden. Die politische wie auch rechtliche Auseinandersetzung mit der AfD darf jetzt nicht enden, sondern muss nun erst recht mit Verve geführt werden«.
Wie am Dienstagabend bekannt wurde, befand das Verwaltungsgericht Köln nach ganztägiger Verhandlung, es gebe bei der AfD »tatsächliche Anhaltspunkte« für extremistische Bestrebungen. Die Protagonisten des aufgelösten »Flügels« übten weiterhin maßgeblichen Einfluss innerhalb der Partei aus. Deswegen dürfe die Partei vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden. ja