Leipzig

Warum das Gericht das Verfahren gegen Gil Ofarim endgültig eingestellt hat

Gil Ofarim Foto: picture alliance/dpa

Das Verfahren gegen Gil Ofarim (42) um einen erfundenen Davidstern-Skandal in einem Leipziger Hotel ist nach Zahlung der Geldauflage endgültig eingestellt worden. Das habe die 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig entschieden, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Die Kosten des Verfahrens trägt laut Beschluss die Staatskasse. »Seine eigenen Kosten für die Verteidigung und die Kosten des Nebenklägers muss Herr Ofarim zahlen«, sagte der Gerichtssprecher.

Der jüdische Sänger hatte im Oktober 2021 in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Der Musiker hatte darin geschildert, dass der Hotelmanager ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne.

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Anzeige wegen Verleumdung

Das Video verbreitete sich stark in den sozialen Netzwerken. Ofarim erstattete später Anzeige, aber auch der Hotelmanager wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an. Vor Gericht legte Ofarim schließlich ein Geständnis ab und entschuldigte sich.

Das Verfahren wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung gegen Ofarim war daraufhin Ende November vergangenen Jahres vor dem Landgericht Leipzig vorläufig eingestellt worden.

Der Musiker musste als Auflage jedoch einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro zahlen – je zur Hälfte an die israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig sowie die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz in Berlin. Erst nach einer Fristverlängerung hatte Ofarim schließlich bezahlt. dpa

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